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KStR 2013 Rz 244–2492.10.3 Steuerpflichtige Geschäfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Im Zweifelsfall kann mittels Bescheid gemäß § 6a Abs. 3 KStG 1988 festgestellt werden, ob ein geplantes Geschäft unter § 7 Abs. 1 bis 3 WGG fällt oder nicht. Der Ausnahmebescheid der zuständigen Abgabenbehörde ist nicht gleichzusetzen mit der bescheidmäßigen Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Aufsichtsbehörde (Landesregierung). 2.10…

KStR 2013 Rz 214–2222.10.2 Befreite Geschäfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.10.2 Befreite Geschäfte 2.10.2.1 Hauptgeschäfte (§ 7 Abs. 1, 1a und 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) Rz 214: Hauptgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind Hauptgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind die die Errichtung und Verwaltung von Wohnungen mit einer Nutzfläche von höchstens 150 m², von Eigenheimen…

BFG RV/4100044/2011Fremdvergleich bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen in Russland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2016Teil 1/2

…Provisonen und Kostenersätze (Pkt. 4), Verzugszinsen (Pkt 5), Verrechnung von Geschäftsführerbezügen (Pkt. 6), weiters Schulungskosten sowie Kosten der Werbung und Anbahnung. Über die Beschwerde wurde erwogen: A) Angefochtene Bescheide: Zunächst stellt sich die Frage, ob der Bescheid betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Jahre 2002…

BFG RV/4100044/2011Fremdvergleich bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen in Russland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2016Teil 2/2

…von Verzugszinsen für die Jahre 2006 und 2007 sei auch auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung ausgesetzt worden. Die Nichtverrechnung habe auch eine wesentliche Rolle für die weitere geschäftliche Zusammenarbeit gespielt. Das Aussetzen der Verzugszinsen sei in der Folge als Rabattpotential in den Verhandlungen behandelt worden…

UFSL FSRV/0015-L/07Ein durch gewagte Geschäfte in finanzieller Bedrängnis befindlicher Fahrzeughändler, welcher Vorsteuern geltend macht, ohne die Verfügungsmacht über die Ware zu haben; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.09.2007

…Eigennutz begangen und den an ihn ausbezahlten Verkürzungsbetrag nicht für sich verwendet, sondern teilweise zur Bezahlung seiner Verbindlichkeiten gegenüber den Masseverwaltern und seiner sonstigen Geschäftsschulden. Er habe das Geld nicht zu seinem Vergnügen verwendet, sondern zur Verhinderung der sich am Horizont abzeichnenden drohenden eigenen Insolvenz…

UFSW RV/0848-W/05Zug-um-Zug-Geschäfte, Ungleichbehandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2005

…Behörde nicht der Mühe wert finde, sich auch nur annähernd mit der umfangreich dargelegten Argumentation des Bw. auseinanderzusetzen, sondern mehr oder weniger in einem Stehsatz die Geschäftsführereigenschaft des Bw. feststelle und darauf aufbauend, offensichtlich gemeint im Sinne einer reinen Erfolgshaftung, die Haftungsvoraussetzungen als gegeben erachte…

EAS 22Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/9113.08.1991

…anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten wird. Wirken an einem Geschäft mit einem in Drittstaaten ansässigen Abnehmer mehrere Betriebstätten mit, hat jede Anrecht auf Zuweisung eines ihrer Funktion…

BFG RV/7105704/2018Geschäftsführerhaftung und Zug-um-Zug-Geschäfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.06.2021Teil 1/2

…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Bescheid Mit Haftungsbescheid vom 11.7.2018 zog das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (belangte Behörde; Rechtsvorgänger des Finanzamtes Österreich) den Beschwerdeführer als ehemaligen Geschäftsführer zur Haftung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma ***Primärschuldnerin***, Firmenbuchnummer ***FB_Nr***…

BFG RV/7105704/2018Geschäftsführerhaftung und Zug-um-Zug-Geschäfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.06.2021Teil 2/2

…wurde abschließend die Stattgabe ihrer Beschwerde beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer war von ***Datum1*** bis zur amtswegigen Löschung am ***Datum2*** Geschäftsführer der ***Primärschuldnerin***. Die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der am ***Datum2*** erfolgten amtswegigen Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß …

UFSG RV/0044-G/02Kapitalhingabe mit (hoher) Fixverzinsung zur Finanzierung risikoreicher Geschäfte als bloße Vermögensverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2004Teil 1/2

…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein Bauingenieur, war im Verfahrenszeitraum Geschäftsführer der St.-GmbH, die lt. Firmenbuch mit der Finanzierung und dem Management von Bauprojekten befasst ist. Daneben…

UFSG RV/0044-G/02Kapitalhingabe mit (hoher) Fixverzinsung zur Finanzierung risikoreicher Geschäfte als bloße Vermögensverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2004Teil 2/2

Rechtsfolgen. Es war deshalb spruchgemäß zu entscheiden. Graz, 29. Oktober 2004  

UFSW RV/0365-W/02Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…die Bw. die Berücksichtigung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von S 3,344.174,00 (€ 243.030,60) und legte eine entsprechend berichtigte Bilanz sowie eine berichtigte Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1996 vor. Dies ist damit begründet, dass sich…

BFG RV/2100739/2016Kein Vorsteuerabzug und keine Steuerfreiheit der igL bei Geschäften iZm "Karussell" (bei Nichteinhaltung der erhöhten Sorgfaltspflicht beim Handel mit Mobiltelefonen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2022Teil 1/2

…der Vorsteuern Frau [Bf.] ist seit März 2014 als Einzelunternehmerin tätig und handelt mit Mobiltelefonen. Zu Beginn dieser Tätigkeit beschränkte Frau [Bf.] ihre Tätigkeit auf die Vermittlung von Geschäften mit Mobiltelefonen, für die sie Provision erhalten hat. Ab Juli 2014 begann Frau [Bf.] neben dem…

BFG RV/2100739/2016Kein Vorsteuerabzug und keine Steuerfreiheit der igL bei Geschäften iZm "Karussell" (bei Nichteinhaltung der erhöhten Sorgfaltspflicht beim Handel mit Mobiltelefonen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2022Teil 2/2

…eines ordentlichen Kaufmanns sind nicht die persönlichen Fähigkeiten, Gewohnheiten und Kenntnisse des Unternehmers maßgebend, sondern ein objektiver Maßstab, das Verhalten eines ordentlichen, gewissenhaften Kaufmannes, wobei der Sorgfaltsmaßstab nach Geschäftszweigen differieren kann (vgl. Ruppe, UStG, Art. 7 Tz 25). Entscheidend sind jeweils die konkreten Umstände des…

BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln; 2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte; 3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 1/2

…handle, hätte insbesondere durch die glaubwürdigen Angaben der K, wonach weder die Miete bezahlt wurde, noch in den Büroräumlichkeiten der Firma C-GmbH irgendwelche Geschäftstätigkeiten entfaltet wurden, getroffen werden können. Die Zeugin habe auch glaubhaft angegeben, lediglich einmal eine Person von hinten gesehen zu haben…

BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln; 2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte; 3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 2/2

…auch unbekannt sei, sowie, dass sich an der Rechnungsadresse der C-GmbH nur ein leeres Büro befinde und [ergänze wohl: dort] keine Geschäftstätigkeit entfaltet werde und sohin in den Rechnungen keine korrekten, zum Vorsteuerabzug berechtigenden Adressen der Lieferanten angegeben seien (Feststellungen vom 11. März 2013…

UFSS FSRV/0003-S/03Abgabenhinterziehungen eines Steuerberaters durch Geltendmachung von Vorsteuern aus dunklen Geschäften ohne Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003Teil 1/2

…Widerspruch bestehe, als die T GmbH den Kredit von P 1994 übernommen habe, während der Geschäftsfall in die Buchhaltung der T GmbH erst 1995 aufgenommen worden ist, und obwohl sich aus sämtlichen vorgelegten Belegen und Urkunden keinerlei Begründungen für die erfolgten Zahlungen erkennen lassen, hätte…

UFSS FSRV/0003-S/03Abgabenhinterziehungen eines Steuerberaters durch Geltendmachung von Vorsteuern aus dunklen Geschäften ohne Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003Teil 2/2

Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…

BFG RV/2300027/2013Baumeister, die GmbH seines Vaters für seine Geschäfte verwendend und dabei die Selbstbemessungsabgaben nicht entrichtend bzw. abführend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/2

…bekämpfte Entscheidung des Spruchsenates diesbezüglich abgeändert, dass sie zu lauten hat wie folgt: Das gegen A unter der StrNr. xxx/xxxx wegen des Verdachtes, er habe als Geschäftsführer der C-GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg betreffend die Voranmeldungszeiträume April, Mai, Juli, August…

BFG RV/2300027/2013Baumeister, die GmbH seines Vaters für seine Geschäfte verwendend und dabei die Selbstbemessungsabgaben nicht entrichtend bzw. abführend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014Teil 2/2

…infolge dieser der Unwert seiner Unterlassungen zwar objektiv abgemildert ist, er aber in seiner grundsätzlichen Entscheidungsfähigkeit als Geschäftsführer insoweit nicht wesentlich beeinträchtigt war: Immerhin hat er drei Jahre hindurch als Entscheidungsträger - wenngleich letztendlich nicht erfolgreich - gearbeitet und immer wieder, auch noch nach dem strafrelevanten Zeitraum…