…Im Zweifelsfall kann mittels Bescheid gemäß § 6a Abs. 3 KStG 1988 festgestellt werden, ob ein geplantes Geschäft unter § 7 Abs. 1 bis 3 WGG fällt oder nicht. Der Ausnahmebescheid der zuständigen Abgabenbehörde ist nicht gleichzusetzen mit der bescheidmäßigen Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Aufsichtsbehörde (Landesregierung). 2.10…
2.10.2 Befreite Geschäfte 2.10.2.1 Hauptgeschäfte (§ 7 Abs. 1, 1a und 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) Rz 214: Hauptgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind Hauptgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind die die Errichtung und Verwaltung von Wohnungen mit einer Nutzfläche von höchstens 150 m², von Eigenheimen…
…Provisonen und Kostenersätze (Pkt. 4), Verzugszinsen (Pkt 5), Verrechnung von Geschäftsführerbezügen (Pkt. 6), weiters Schulungskosten sowie Kosten der Werbung und Anbahnung. Über die Beschwerde wurde erwogen: A) Angefochtene Bescheide: Zunächst stellt sich die Frage, ob der Bescheid betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Jahre 2002…
…von Verzugszinsen für die Jahre 2006 und 2007 sei auch auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung ausgesetzt worden. Die Nichtverrechnung habe auch eine wesentliche Rolle für die weitere geschäftliche Zusammenarbeit gespielt. Das Aussetzen der Verzugszinsen sei in der Folge als Rabattpotential in den Verhandlungen behandelt worden…
…Eigennutz begangen und den an ihn ausbezahlten Verkürzungsbetrag nicht für sich verwendet, sondern teilweise zur Bezahlung seiner Verbindlichkeiten gegenüber den Masseverwaltern und seiner sonstigen Geschäftsschulden. Er habe das Geld nicht zu seinem Vergnügen verwendet, sondern zur Verhinderung der sich am Horizont abzeichnenden drohenden eigenen Insolvenz…
…Behörde nicht der Mühe wert finde, sich auch nur annähernd mit der umfangreich dargelegten Argumentation des Bw. auseinanderzusetzen, sondern mehr oder weniger in einem Stehsatz die Geschäftsführereigenschaft des Bw. feststelle und darauf aufbauend, offensichtlich gemeint im Sinne einer reinen Erfolgshaftung, die Haftungsvoraussetzungen als gegeben erachte…
…anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten wird. Wirken an einem Geschäft mit einem in Drittstaaten ansässigen Abnehmer mehrere Betriebstätten mit, hat jede Anrecht auf Zuweisung eines ihrer Funktion…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Bescheid Mit Haftungsbescheid vom 11.7.2018 zog das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (belangte Behörde; Rechtsvorgänger des Finanzamtes Österreich) den Beschwerdeführer als ehemaligen Geschäftsführer zur Haftung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma ***Primärschuldnerin***, Firmenbuchnummer ***FB_Nr***…
…wurde abschließend die Stattgabe ihrer Beschwerde beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer war von ***Datum1*** bis zur amtswegigen Löschung am ***Datum2*** Geschäftsführer der ***Primärschuldnerin***. Die Uneinbringlichkeit der Haftungsschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der am ***Datum2*** erfolgten amtswegigen Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß …
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein Bauingenieur, war im Verfahrenszeitraum Geschäftsführer der St.-GmbH, die lt. Firmenbuch mit der Finanzierung und dem Management von Bauprojekten befasst ist. Daneben…
Rechtsfolgen. Es war deshalb spruchgemäß zu entscheiden. Graz, 29. Oktober 2004
…die Bw. die Berücksichtigung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von S 3,344.174,00 (€ 243.030,60) und legte eine entsprechend berichtigte Bilanz sowie eine berichtigte Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1996 vor. Dies ist damit begründet, dass sich…
…der Vorsteuern Frau [Bf.] ist seit März 2014 als Einzelunternehmerin tätig und handelt mit Mobiltelefonen. Zu Beginn dieser Tätigkeit beschränkte Frau [Bf.] ihre Tätigkeit auf die Vermittlung von Geschäften mit Mobiltelefonen, für die sie Provision erhalten hat. Ab Juli 2014 begann Frau [Bf.] neben dem…
…eines ordentlichen Kaufmanns sind nicht die persönlichen Fähigkeiten, Gewohnheiten und Kenntnisse des Unternehmers maßgebend, sondern ein objektiver Maßstab, das Verhalten eines ordentlichen, gewissenhaften Kaufmannes, wobei der Sorgfaltsmaßstab nach Geschäftszweigen differieren kann (vgl. Ruppe, UStG, Art. 7 Tz 25). Entscheidend sind jeweils die konkreten Umstände des…
…handle, hätte insbesondere durch die glaubwürdigen Angaben der K, wonach weder die Miete bezahlt wurde, noch in den Büroräumlichkeiten der Firma C-GmbH irgendwelche Geschäftstätigkeiten entfaltet wurden, getroffen werden können. Die Zeugin habe auch glaubhaft angegeben, lediglich einmal eine Person von hinten gesehen zu haben…
…auch unbekannt sei, sowie, dass sich an der Rechnungsadresse der C-GmbH nur ein leeres Büro befinde und [ergänze wohl: dort] keine Geschäftstätigkeit entfaltet werde und sohin in den Rechnungen keine korrekten, zum Vorsteuerabzug berechtigenden Adressen der Lieferanten angegeben seien (Feststellungen vom 11. März 2013…
…Widerspruch bestehe, als die T GmbH den Kredit von P 1994 übernommen habe, während der Geschäftsfall in die Buchhaltung der T GmbH erst 1995 aufgenommen worden ist, und obwohl sich aus sämtlichen vorgelegten Belegen und Urkunden keinerlei Begründungen für die erfolgten Zahlungen erkennen lassen, hätte…
Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…
…bekämpfte Entscheidung des Spruchsenates diesbezüglich abgeändert, dass sie zu lauten hat wie folgt: Das gegen A unter der StrNr. xxx/xxxx wegen des Verdachtes, er habe als Geschäftsführer der C-GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg betreffend die Voranmeldungszeiträume April, Mai, Juli, August…
…infolge dieser der Unwert seiner Unterlassungen zwar objektiv abgemildert ist, er aber in seiner grundsätzlichen Entscheidungsfähigkeit als Geschäftsführer insoweit nicht wesentlich beeinträchtigt war: Immerhin hat er drei Jahre hindurch als Entscheidungsträger - wenngleich letztendlich nicht erfolgreich - gearbeitet und immer wieder, auch noch nach dem strafrelevanten Zeitraum…