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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2014

Umstieg auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr bei der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/02vom 03.04.2002

Wortlaut laut Findok

Ausländische Unternehmer, die im Inland Geschäfte durch eine Zweigniederlassung betreiben, sind verpflichtet, für diese Bücher zu führen (Straube, HGB-Kommentar - Rechnungslegung, Tz 4 zu § 189 HGB). Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen Buchführungspflicht die Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des § 5 EStG zu erfolgen, sodass gemäß § 2 Abs. 5 EStG eine Betriebstättengewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch die deutsche GmbH in Deutschland) nicht versagt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

abweichendes WirtschaftsjahrGewinnermittlungszeitraumBetriebstättengewinnermittlung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/16-IV/4/02
Stammnummer
1872
Gültig
03.04.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF