Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2014
Umstieg auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr bei der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/02vom 03.04.2002
Wortlaut laut Findok
Ausländische
Unternehmer, die im Inland Geschäfte durch eine Zweigniederlassung
betreiben, sind verpflichtet, für diese Bücher zu führen
(Straube, HGB-Kommentar - Rechnungslegung, Tz 4 zu § 189 HGB).
Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche
Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen
Buchführungspflicht die Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des
§ 5 EStG zu erfolgen, sodass gemäß
§ 2 Abs. 5 EStG eine
Betriebstättengewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden
Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung
gemäß
§ 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei
Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des
Gewinnermittlungszeitraumes durch die deutsche GmbH in Deutschland) nicht
versagt werden.
03. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 2 Abs. 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/16-IV/4/02
- Stammnummer
- 1872
- Gültig
- 03.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF