…ausländische Kapitalgesellschaften in Österreich auch dann steuerfrei sind, wenn die empfangende ausländische Gesellschaft zu weniger als 25% (aber zu mindestens 10%) beteiligt ist; dies allerdings nur unter Gegenseitigkeitsvorbehalt. Ob Gegenseitigkeit besteht, wird nicht von Amts wegen festgestellt, sondern müsste im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden…
Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einem britischen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen nach einer Laufzeit von 10 Jahren eine monatliche Rente zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten gemäß Artikel 18 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens…
…Damit ist im reziproken Fall (Beteiligung einer österreichischen Kapitalgesellschaft zu mindestens 20% an einer in Deutschland als transparent betrachteten Personengesellschaft mit schweizerischen Beteiligungserträgen) die österreichische Kapitalgesellschaft berechtigt, sich auf Vollentlastung in der Schweiz zu berufen, sodass Gegenseitigkeit gegeben ist. Bundesministerium für Finanzen, 18. März 2010
…wenn diesbezüglich Gegenseitigkeit besteht. Um in solchen Fällen die Steuerbefreiung einer ausländischen Muttergesellschaft zukommen zu lassen, bedarf es aber keines förmlichen Gegenseitigkeitsverhältnisses. Tatsächliche Gegenseitigkeit genügt. Wenn daher Ungarn in seiner Steuerrechtsordnung ebenfalls - wenn auch unter Gegenseitigkeitsvorbehalt - eine Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen an österreichische Muttergesellschaften ab mindestens…
…Das Unmittelbarkeitserfordernis in den auf Artikel 10 des OECD-Musterabkommens basierenden Doppelbesteuerungsabkommen schließt daher nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. Ein förmliches Gegenseitigkeitsverhältnis ist mit der Schweiz in dieser Frage bislang nicht hergestellt worden…
Das BM für Finanzen lässt sich bei Handhabung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens u.a. auch von dem Umstand leiten, dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei…
…Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung erforderlich ist. Ist diese Gegenseitigkeit gesichert, wäre im Rahmen der Ermessenübung zu entscheiden, ob jene Vorrechte, die…
…ist. Denn wenn Österreich zum Ansässigkeitsstaat geworden ist, dann wird es in der Regel Aufgabe Österreichs sein, internationale Doppelbesteuerungen auch dann zu beseitigen, wenn das Ausland keine Gegenseitigkeit übt. In einem solchen Fall erscheint auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 27. Nov. 1978, Zl…
…zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien. Obgleich in dieser Angelegenheit bisher noch keine österreichisch-deutsche Verständigung herbeigeführt worden ist, erscheint die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland durch…
…Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 21 des deutschen Erbschaftssteuergesetzes durch Anrechnung der vom Einheitswert bemessenen österreichischen Schenkungssteuer auf die vom Verkehrswert (gemeiner Wert) bemessene deutsche Schenkungssteuer zu beseitigen…
…zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien. Obgleich in dieser Angelegenheit bisher noch keine österreichisch-deutsche Verständigung herbeigeführt worden ist, erscheint die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland durch…
…24 des neuen Abkommens). Es wird zurzeit eine Verordnung vorbereitet, die dieser Regelung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gemäß § 48 BAO umgehend Wirksamkeit in Österreich verleiht. Das Abkommen selbst bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Ratifikation in beiden Staaten. Da die Gewinn- und Verlustermittlung bei…
…kann nicht zur Anwendung kommen, da dieser nur für Vermögensübergänge auf inländische gemeinnützige Einrichtungen vorgesehen ist. Der Umstand, dass im reziproken Fall Deutschland nach seinem innerstaatlichen Recht Steuerfreiheit gewähren würde, falls von Österreich Gegenseitigkeit bestätigt wird, vermag keine Steuerfreistellung des Vorganges in Österreich zu rechtfertigen…
…gemäß § 7 UStG in Anspruch genommen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Albanien noch keine Gegenseitigkeitserklärung abgegeben hat und daher nicht zum Kreis der von der Verordnung erfassten ausländischen Staaten zählt. 23. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…daher bei den einschlägigen internen Ermessensrichtlinien im Fall von Zweitwohnsitzern eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann ausgesprochen, wenn dies auf Grund eines international vereinbarten Gegenseitigkeitsverhältnisses erforderlich ist. Keine formell hergestellten Reziprozitätsverhältnisse, sondern tatsächliche Reziprozität wird nur dann als ausreichend angesehen, wenn es sich bei dem Zweitwohnsitzer…
…richtlinienbedingt und daher nur im Verhältnis zum EU-Raum anwendbar; denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor kein Anlass Auslandsgesellschaften in Österreich steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland verweigert…
…BM für Finanzen aber bereit, gegenüber EU-Staaten, die dies wünschen, auf der Basis von Gegenseitigkeit und bei Absicherung vor Verlustdoppelverwertungen eine Verlustvortragsmöglichkeit für Betriebstätten gemäß § 48 BAO herbeizuführen. Da im vorliegenden Fall eine Entlastungsmaßnahme zugunsten einer deutschen Gesellschaft angestrebt wird, müsste die Initiative für…
…BM für Finanzen aber bereit, gegenüber EU-Staaten, die dies wünschen, auf der Basis von Gegenseitigkeit und bei Absicherung vor Verlustdoppelverwertungen eine Verlustvortragsmöglichkeit für Betriebstätten gemäß § 48 BAO herbeizuführen. Da im vorliegenden Fall eine Entlastungsmaßnahme zugunsten einer deutschen Gesellschaft angestrebt wird, müsste die Initiative für…
…Art durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung bei Verpflichtung zur Buchwertfortführung auf die Besteuerung der stillen Reserven aus Anlass der Beteiligungseinbringung verzichtet werden. Die Initiative für die Herbeiführung eines Gegenseitigkeitsverhältnisses müsste allerdings vom Heimatstaat der einbringenden Gesellschaft ausgehen. 25. Mai 1993 Für den Bundesminister…