Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2573
Reziprozitätsverhältnisse gemäß § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0119-IV/4/2005vom 24.03.2005
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 94a EStG in der
Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2004 sind Gewinnausschüttungen
österreichischer Kapitalgesellschaften an ihre ausländischen
Muttergesellschaften bei bloß 10%iger Beteiligung nur dann von der
Kapitalertragsbesteuerung freizustellen, wenn diesbezüglich Gegenseitigkeit
besteht. Um in solchen Fällen die Steuerbefreiung einer ausländischen
Muttergesellschaft zukommen zu lassen, bedarf es aber keines förmlichen
Gegenseitigkeitsverhältnisses. Tatsächliche Gegenseitigkeit
genügt. Wenn daher Ungarn in seiner Steuerrechtsordnung ebenfalls - wenn
auch unter Gegenseitigkeitsvorbehalt - eine Steuerfreistellung von
Gewinnausschüttungen an österreichische Muttergesellschaften ab
mindestens 10%iger Beteiligung vorsieht und diese - im Hinblick auf die
korrespondierende Rechtslage in Österreich - auch tatsächlich
vollzieht, ist die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Ungarn damit
hergestellt.
24.
März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0119-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24790
- Gültig
- 24.03.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF