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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2573

Reziprozitätsverhältnisse gemäß § 94a EStG

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0119-IV/4/2005vom 24.03.2005

Wortlaut laut Findok

Gemäß § 94a EStG in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2004 sind Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften an ihre ausländischen Muttergesellschaften bei bloß 10%iger Beteiligung nur dann von der Kapitalertragsbesteuerung freizustellen, wenn diesbezüglich Gegenseitigkeit besteht. Um in solchen Fällen die Steuerbefreiung einer ausländischen Muttergesellschaft zukommen zu lassen, bedarf es aber keines förmlichen Gegenseitigkeitsverhältnisses. Tatsächliche Gegenseitigkeit genügt. Wenn daher Ungarn in seiner Steuerrechtsordnung ebenfalls - wenn auch unter Gegenseitigkeitsvorbehalt - eine Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen an österreichische Muttergesellschaften ab mindestens 10%iger Beteiligung vorsieht und diese - im Hinblick auf die korrespondierende Rechtslage in Österreich - auch tatsächlich vollzieht, ist die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Ungarn damit hergestellt. 24. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Reziprozitätsherstellung gem. § 94a EStGGegenseitigkeit gem. § 94a EStG

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0119-IV/4/2005
Stammnummer
24790
Gültig
24.03.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF