…als Maximaldauer der inländischen Gastlehrertätigkeit konzipiert; wird die Frist durch die Lehrtätigkeit überschritten, fällt ab Anbeginn die Steuerbefreiung in Österreich weg. Im Fall Sloweniens hingegen bleiben die ersten zwei Lehrjahre auch dann steuerfrei, wenn die Lehrtätigkeit weitergeführt wird. Ziffer 2.4 des Gastlehrererlasses sieht vor…
Eine in Frankreich ansässige französische Studentin, die in der Zeit vom 1. Okt. 1993 bis 31. Mai 1994 als Französischassistentin an einer österreichischen Lehranstalt eine Lehrtätigkeit entfaltet und danach wieder in ihren Ansässigkeitsstaat nach Frankreich zurückkehrt, ist gemäß Artikel 13 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungabkommens…
…für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F in Frankreich steuerfrei gestellten Gastlehrern Unterstützungen ausgezahlt, unterliegen diese nach der geltenden Rechtslage in Österreich der Einkommensbesteuerung. 28…
Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den…
…1984 anzusehen ist. Im Fall der Niederlande darf gemäß Artikel 15 DBA-NL ebenfalls keine feste Einrichtung (Büro) dauernd zur Verfügung stehen. Im Fall der USA kann sich die Steuerentlastung auf Artikel XII DBA-USA stützen (wenn die Gastlehrertätigkeit nicht länger als zwei Jahre dauert…
Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, so dass bei dieser Gestaltung ( 1…
…sich auf bestimmte Tage eines Semesters beschränkt, muss sich die Berechnung der Zweijahresfrist darnach richten, in wie vielen Studiensemestern (Halbjahren) eine solche Gastlehrertätigkeit in Österreich ausgeübt wird (EAS 3325). Mit der Frage, ob diese Studiensemester zusammenhängend sein müssen, hat sich EAS 781 auseinandergesetzt und ausgeführt…
In zahlreichen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen (siehe den Gastlehrererlass AÖF Nr. 69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür…
…Vortragenden unter Verwendung des Vordruckes ZS-QU1 in Anspruch genommen werden. Sofern außerdem ein Nachweis über die Besteuerung in Deutschland erbracht wird, bestehen unter den gegebenen Umständen keine Bedenken, diese Vorgangsweise ungeachtet Z 8 des Gastlehrererlasses, AÖF Nr. 69/2006, anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…Grund des deutschen Wohnsitzes der Abgabepflichtigen anwendbare DBA-Deutschland eingeschränkt wird. Art. 20 DBA-Deutschland enthält eine Sonderregelung für Einkünfte von vorübergehend im Ausland tätigen Gastlehrern. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch nur auf solche Personen, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und sich höchstens zwei…
Hat eine in den USA ansässige Opernsängerin sich bereit erklärt, für den Zeitraum 1. Sept. bis 31. Dezember 1994 nach Österreich zu kommen, um in dieser Zeit auf Grund eines Werkvertrages für eine österreichische Vereinigung eine Lehrtätigkeit zu entfalten (wobei in Österreich keine Zweitwohnung zur…
Gemäß Artikel 20 DBA-Italien sind italienische wissenschaftliche Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der…
…die für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gelten. Dieser durch die genannte Verordnung verursachte Wechsel von der DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit in jene für unselbständige Arbeit vermag indessen nicht die begünstigenden Wirkungen der in den Abkommen mit USA und Polen vorgesehenen "Gastlehrerbestimmungen" zu verändern…
…sachliche Rechtfertigung für diese Auffassung wird ua. aus der in einigen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen "Gastlehrerbestimmung" abgeleitet, nach der eine bis zu 2 Jahre dauernde Gastlehrtätigkeit (die mit einer bis zu 2 Jahre währenden Wohnsitznahme gekoppelt sein kann) nicht Doppelnichtbesteuerung, sondern bloß Steuerfreistellung im Gaststaat zur Folge…
…September 2000 ausgeübt wird, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen auf Grund des EStG nach den Regeln der "unbeschränkten Steuerpflicht" der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Steuerfreistellung auf Grund der "Gastlehrerbestimmung" des Artikels 21 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens kann hiefür nicht in Anspruch genommen werden, wenn bereits in…
…den britischen Lehrkräften nach Maßgabe des Art. 21 DBA-Großbritannien ein Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Einkommensbesteuerung zu. Die "Gastlehrerbestimmung" des Art. 21 DBA-Großbritannien gilt sonach nicht nur für dienstvertraglich verpflichtete Lehrer. Bezüglich der Durchführung der abkommensgemäßen Entlastung von der inländischen Abzugsbesteuerung gem. …
Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…
…einem Dienstverhältnis zum österreichischen Veranstalter stehen, ändert auch der Umstand nichts an der inländischen Steuerentlastungsverpflichtung, dass der Veranstalter eine österreichische Bildungseinrichtung ist, sodass im gegebenen Zusammenhang auf allfällige Auswirkungen des "Gastlehrererlasses" (AÖF Nr. 69/2006) nicht eingegangen werden muss. Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2006
…Universitäten im Rahmen eines Lektorenprogrammes deutsche Sprache, österreichische Literatur und Landeskunde unterrichten, werden daher auch bei einem nur kurzfristigen britischen Gastlehrauftrag durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der (territorial unbeschränkten) österreichischen Steuerpflicht abgeschirmt. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…