Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1457
Österreichische Universitätslektoren in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskunftÖ 108/1-IV/4/99vom 31.05.1999
Wortlaut laut Findok
Es ist wohl richtig, daß Artikel
21 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. April
1969 eine sogenannte "Gastlehrerbestimmung" enthält, derzufolge für
Gastlehrtätigkeiten, die zwei Jahre nicht übersteigen, Steuerfreiheit
vorgesehen ist. Diese abkommensrechtliche Steuerfreistellungspflicht gilt
allerdings nur für den jeweiligen Gaststaat. In Österreich
ansässige Lehrkräfte mit österreichischer
Staatsbürgerschaft, die an britischen Universitäten im Rahmen eines
Lektorenprogrammes deutsche Sprache, österreichische Literatur und
Landeskunde unterrichten, werden daher auch bei einem nur kurzfristigen
britischen Gastlehrauftrag durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der
(territorial unbeschränkten) österreichischen Steuerpflicht
abgeschirmt.
31. Mai
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 21 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 19 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 31 Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Ö 108/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 7400
- Gültig
- 31.05.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF