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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1457

Österreichische Universitätslektoren in Großbritannien

geltende FassungEAS-AuskunftÖ 108/1-IV/4/99vom 31.05.1999

Wortlaut laut Findok

Es ist wohl richtig, daß Artikel 21 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. April 1969 eine sogenannte "Gastlehrerbestimmung" enthält, derzufolge für Gastlehrtätigkeiten, die zwei Jahre nicht übersteigen, Steuerfreiheit vorgesehen ist. Diese abkommensrechtliche Steuerfreistellungspflicht gilt allerdings nur für den jeweiligen Gaststaat. In Österreich ansässige Lehrkräfte mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die an britischen Universitäten im Rahmen eines Lektorenprogrammes deutsche Sprache, österreichische Literatur und Landeskunde unterrichten, werden daher auch bei einem nur kurzfristigen britischen Gastlehrauftrag durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der (territorial unbeschränkten) österreichischen Steuerpflicht abgeschirmt. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Ö 108/1-IV/4/99
Stammnummer
7400
Gültig
31.05.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF