…Auffassung, dass die Beteiligungserträge den Gesellschaftern einer Holdinggesellschaft und sonach nicht dieser Holdinggesellschaft zuzurechnen sind, wenn im Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners eine ansonsten funktionslose Holdinggesellschaft zwischengeschaltet wird. Österreich hat diese Auffassung anlässlich österreichisch-deutscher Konsultationsgespräche im November 2006 zur Kenntnis genommen (AÖF Nr. 11/2007). Dies…
…österreichische Gesellschaft eingebracht und die Lizenzgebühren in Österreich der Besteuerung unterzogen werden. Sollte sich allerdings in einem Betriebsprüfungsverfahren herausstellen, dass die wahre Funktion der inländischen Gesellschaft nicht in der voraufgezeigten Weise begrenzt war, sondern in der eigenberechtigten Vermarktung der betreffenden Technologie bestand, sollte insbesondere hervorkommen…
Unterhält eine niederländische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Vertriebs-Tochtergesellschaft, so wird für diese niederländische Muttergesellschaft im Allgemeinen hiedurch nicht gleichzeitig auch eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Niederlande in Österreich begründet. Daran ändert sich auch nichts, wenn die von der Tochtergesellschaft verkauften Waren unmittelbar…
…und osteuropäischen Ländern dort in alleiniger Verantwortung "von Null" einen Markt für den X-Konzern aufzubauen, dann ist mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Funktionen ein immaterieller Wert geschaffen worden, der als selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert nicht aktivierungsfähig war. Im Allgemeinen ist ein immaterieller Wert demjenigen…
…der deutschen Schwestergesellschaft tut. Voraussetzung ist aber, dass die von der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommenen Funktionen fremdüblich abgegolten werden (Schlussprotokoll zu Artikel 5 des DBA-Deutschland-2000). Bei der geplanten Funktionsrückstufung der österreichischen Tochtergesellschaft wird in diesem Zusammenhang mit zu bedenken sein, dass hiermit vermutlich eine…
…annehmen, dann gelten für die Gewinnzuordnung an diese türkische Betriebstätten die üblichen OECD-Regelungen, die eine Gewinnzuordnung nach Fremdverhaltensgrundsätzen erfordern. Hierzu ist im Rahmen einer Funktionsanalyse zunächst festzustellen, welche Aktivitäten tatsächlich an der türkischen Baustelle erbracht werden; sodann ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen…
Hat eine deutsche AG in Österreich eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH…
…Luftfahrtgesellschaften dar, sodass die in den österreichischen Betriebstätten erzielten Gewinne steuerlich weiterhin unmittelbar den Luftfahrtgesellschaften zuzurechnen sind. Mit dieser Funktionsausgliederung wird daher die Weiteranwendung der genannten Bestimmungen aus den Abkommen mit der Schweiz und mit Belgien nicht beeinträchtigt; eine andere Situation wäre indessen gegeben, wenn…
…dass die Verhandlungsposition des die Funktion übertragenden Unternehmens (hier: der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft) für die Preisgestaltung erhalten wird und sich damit seine Ertragskraft nicht verschlechtert, sondern im Gegenteil verbessert. Es ist aber einzuräumen, dass in dem Ausmaß, in dem es zu einer solchen Funktionsverlagerung gekommen ist…
…unterhalten wird. Wirken an einem Geschäft mit einem in Drittstaaten ansässigen Abnehmer mehrere Betriebstätten mit, hat jede Anrecht auf Zuweisung eines ihrer Funktion entsprechenden Anteiles am Gewinn. Sollte sich im Einzelfall wegen komplexer Auftragsbearbeitung das Erfordernis für eine vereinfachende Zuweisungsmethode ergeben, bestehen keine Bedenken, solche…
…dann kann dadurch die österreichische Tochtergesellschaft zur "Vertreterbetriebstätte" der US-Gesellschaft werden, mit der Folge, dass dann ein funktionsgerechter Anteil aus den mit den Ost-Staaten erzielten Exportgewinnen der US-Gesellschaft in Österreich steuerlich zu erfassen wäre. Allerdings verlangt der Wortlaut von Art. II Abs…
…andere Elemente eines Firmenwertes) abgeltungspflichtig übertragen werden. Eine Analyse der Aufwandstruktur der letzten Jahre kann in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für die Bildung solcher werthaltiger immaterieller Wirtschaftsgüter liefern. Ein weiterer Aspekt der Funktionsverlagerung betrifft den Entgang von Gewinnchancen, da die österreichische Gesellschaft in den letzten beiden…
…Abkommen wird an dieser Regelung festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt…
…deren österreichische Tochtergesellschaft im europaweiten Metallhandel tätig zu werden, dann liegt es im Rahmen der von der Rechtsordnung nicht angetasteten Gestaltungsfreiheit darüber zu entscheiden, welche Funktionen in der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommen werden. Es ist daher durchaus denkbar, dass die österreichische Tochtergesellschaft bloß als Kommissionär mit…
…aller Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles, wie sie nur im Rahmen eines finanzbehördlichen Ermittlungsverfahrens angestellt werden können, wobei unter Umständen auch auf dem internationalen Amtshilfeweg Erkundigungen über die tatsächlichen Funktionen des ausländischen Unternehmens eingeholt werden müssen. Fälle dieser Art sind nicht geeignet, um im Rahmen des…
…dass die österreichische Gesellschaft unter Berücksichtigung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze einen ihren Funktionen entsprechenden Gewinn auszuweisen haben wird. Zu der Frage, ob die Zuerkennung einer 3%igen Provision eine ausreichende Abgeltung ihrer Funktionen darstellt, kann ohne genaue Funktionsanalyse im ministeriellen EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. …
…oder lediglich eine Holdinggesellschaft der Urheberrechte ist; im zweiten Fall würde sich die Frage nach der Herkunft der Urheberrechte und ihrem Wert stellen; wesentlich ist die Funktion der britischen Gesellschaft. Sollte diese als "non-resident company" konzipiert sein, die mangels britischer Einkünfte in Großbritannien unbesteuert…
…sich bei der Madeira-Gesellschaft um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt (dies wird nur dann gegeben sein, wenn diese Gesellschaft auch über eine eigene Geschäftseinrichtung und Personal verfügt, das in der Lage ist, die betreffenden Funktionen auszuführen) und dass die Beteiligung an der…
…72/14/185 entschiedenen Falles oder weil der Beirat in Wahrheit funktionslos ist) korrespondierend hierzu Steuerfreistellung auf Grund von Artikel 16 in Verbindung mit Artikel 23 des Abkommens zu gewähren sein. 29. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…scheiden sie aus dem Gewinn der Hauptbetriebstätte aus (siehe EAS 2007). Allerdings ist auch bei der Ermittlung der einer Unterbetriebstätte zuzuordnenden Gewinne nach dem AOA vorzugehen und vorweg eine Funktionsanalyse vorzunehmen, die im gegebenen Zusammenhang - sollten die Kernfunktionen in der liechtensteinischen Hauptbetriebstätte wahrgenommen werden - vermutlich…