…die Ehefrau weiterhin in der österreichischen Wohnung lebt), unterliegen die Arbeitslöhne weiterhin der österreichischen Besteuerung, wobei eine britische Steuer (die auf 60% der Gehaltsbezüge erhoben wird) auf die österreichische Steuer anzurechnen ist. Diese Steueranrechnung kann jedenfalls nur im Rahmen eines österreichischen Veranlagungsverfahrens erfolgen. Die Frage…
…Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens zur Folge haben. In einem solchen Fall unterliegen daher die Arbeitslöhne, die an die nach England entsandten Arbeitnehmer gezahlt werden, weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug und sind von der britischen Besteuerung freizustellen. 19. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch auf Seiten der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…mit dem zuständigen Finanzamt der anzuwendende Aufschlagssatz in Anlehnung an den seinerzeitigen deutschen Erlass betreffend die Kontroll- und Koordinierungsstellen (BStBl. I 1984, S 458) mit 5 bis 10% ermittelt wird. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…dürfte Finnland nur dann besteuern, wenn die Bauführungsfrist von 12 Monaten überschritten wird (ebenfalls rückwirkend ab dem ersten Mitwirkungstag). Für die Besteuerung auf österreichischer Seite sind diese Fragen nur von marginaler Bedeutung, da im DBA-Finnland das Anrechnungsverfahren für die Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen ist…
…sein, dann hätte es nicht nur mit der Besteuerung der Honorare sein Bewenden, sondern es müssten - dem Wesen einer Bruttoabzugsbesteuerung entsprechend - auch die Reise- und Aufenthaltskosten in die Steuerberechnungsgrundlage einbezogen werden. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Ausschüttungen" des Fonds besteuern möchte, der deutsche Besteuerungsanspruch nicht mehr auf die allgemeine Vorschrift des Artikels 6, sondern auf die Spezialvorschrift des Artikels 10 zu stützen und folglich auf 15% einzuschränken ist. 3. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auf der Grundlage von Artikel 7 DBA-Spanien von der Besteuerung freistellen und der Besteuerung in Spanien überlassen; denn dies wäre ein Verstoß gegen den in Artikel 7 des Abkommens festgelegten Fremdverhaltensgrundsatz. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…2 letzter Satz bzw. Artikel 9 des Abkommens erfaßt". Derartige Wiederholungshonorare, die einem in Österreich ansässigen Schauspieler zufließen, sind daher in Österreich steuerpflichtig und in Deutschland von der Besteuerung zu entlasten. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kontaktnahme mit den österreichischen Finanzämtern entziehen, muss mit einer nachträglichen Besteuerung unter Nutzung der mit Deutschland bestehenden Amtshilfemöglichkeiten gerechnet werden, wobei die dann vorgeschriebenen Steuern im Amtshilfeweg in Deutschland auch vollstreckbar sind. 27. Jänner 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Vorgang nämlich gemäß dem DBA in Rumänien besteuert werden darf) nicht erfüllt ist (siehe Ziffer 32.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 23A des OECD-Musters idF des Update 2000 ff). 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1. Juni 1994)". (Gleichlautend mit EAS 2083). Die Frage der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften wird erneut unter EAS 2277 untersucht. 23. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…dem Rückkaufswert einer von der deutschen GmbH seinerzeit bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung ergibt, ist für die Frage der Anwendung des DBA und der Begünstigung nach § 67 EStG 1988 nicht relevant. 31. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…Gewinne gemäß Artikel V DBA-USA von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Ob der Standort des Helikopters für das US-Unternehmen eine Betriebstätte darstellt oder nicht ist daher für die Frage der Gewinnbesteuerung unwesentlich. Desgleichen ist unmaßgebend, ob der Helikopter für nationale oder internationale Flüge eingesetzt…
…und 1997 - die im übrigen auch für Auslandsverluste gilt - sowie auf die Frage der Folgen der stattgefundenen Berücksichtigung der US-Verluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland nicht weiter einzugehen. 25. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…den hiefür bezogenen Gewinnen in Österreich nicht der Besteuerung. Ist an dieser polnischen Gesellschaft eine österreichische Bau-GesmbH zu 60% beteiligt und wird das polnische Unternehmen als Subauftragnehmer des österreichischen Gesellschafters tätig, wird einerseits der Frage der Angemessenheit der Gewinnaufteilung zwischen den beiden verbundenen Unternehmen…
…§ 30k GmbHG). Zur Frage der Gewinnausschüttung an die deutschen Gesellschafter wird bestätigend mitgeteilt, dass die an die deutsche Muttergesellschaft vorzunehmende Ausschüttung gem. § 94a EStG. bei Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung (Vordruck ZS-D1) in Österreich KESt-frei ausgezahlt werden kann; die Gewinnausschüttungen an die beiden mit je…
…Besteuerung freizustellen. Damit trifft aber die Behauptung des maltesischen Wirtschaftsprüfers nicht zu, dass sich aus dem österreichisch-maltesischen Doppelbesteuerungsabkommen eine Steueranrechnungsverpflichtung in Österreich ergibt. Denn eine ausländische Steuer kann immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die auf die Auslandseinkünfte entfällt. Bezüglich der Frage…
…Besteuerung vornimmt (Qualifikationskonflikt). Nur im Fall eines solchen Qualifikationskonfliktes könnte gemäß Z. 27a lit. b des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland - nach Führung des dort vorgesehenen Verständigungsverfahrens - ein Aufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches eintreten. 9. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…vorzunehmenden Gewinnaufteilung wird maßgebend sein, in welchem Umfang die deutsche Betriebstätte - im Vergleich zu den Leistungen des österreichischen Hauptsitzes der GmbH - zu den aus dem Deutschland-Geschäft erzielten Gewinnen funktional beiträgt. 17. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: