Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1462
Steuerliche Behandlung von Wiederholungshonoraren an Schauspieler
geltende FassungEAS-AuskunftI 129/1-IV/4/99vom 31.05.1999
Wortlaut laut Findok
Die Frage der steuerlichen Behandlung
von sogenannten Wiederholungshonoraren für die nochmalige Ausstrahlung
einer deutschen TV-Produktion im Fernsehen wurde anläßlich der
österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 14.5.1999 in
Berlin besprochen. Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls enthält hiezu
folgende Feststellung : "Wiederholungshonorare, die Schauspieler für eine
nochmalige Ausstrahlung einer TV-Serie erhalten, fallen unter die
Zuteilungsregel des Artikels 12 des Abkommens und sind nicht von Artikel 8 Abs.
2 letzter Satz bzw. Artikel 9 des Abkommens erfaßt".
Derartige Wiederholungshonorare, die einem in
Österreich ansässigen Schauspieler zufließen, sind daher in
Österreich steuerpflichtig und in Deutschland von der Besteuerung zu
entlasten.
31. Mai
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 8 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 129/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 7406
- Gültig
- 31.05.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF