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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1462

Steuerliche Behandlung von Wiederholungshonoraren an Schauspieler

geltende FassungEAS-AuskunftI 129/1-IV/4/99vom 31.05.1999

Wortlaut laut Findok

Die Frage der steuerlichen Behandlung von sogenannten Wiederholungshonoraren für die nochmalige Ausstrahlung einer deutschen TV-Produktion im Fernsehen wurde anläßlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 14.5.1999 in Berlin besprochen. Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls enthält hiezu folgende Feststellung : "Wiederholungshonorare, die Schauspieler für eine nochmalige Ausstrahlung einer TV-Serie erhalten, fallen unter die Zuteilungsregel des Artikels 12 des Abkommens und sind nicht von Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz bzw. Artikel 9 des Abkommens erfaßt". Derartige Wiederholungshonorare, die einem in Österreich ansässigen Schauspieler zufließen, sind daher in Österreich steuerpflichtig und in Deutschland von der Besteuerung zu entlasten. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
I 129/1-IV/4/99
Stammnummer
7406
Gültig
31.05.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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