RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 696

Vercharterung eines US-Helikopters nach Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftSt 1236/16/1-IV/4/95vom 17.08.1995

Wortlaut laut Findok

Gemäß Art. V DBA-USA sind Gewinne, die durch ein US-Unternehmen "aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen erzielt werden" in Österreich von der Besteuerung ausgenommen. Das BM für Finanzen schließt sich der im BFH-Urteil 8.2.1995, BStBl II 1995, S 405, (hier allerdings in Bezug auf Seeschiffe) vertretenen Rechtsmeinung an, dass im Fall eines Chartervertrages (ausgenommen solche auf bare-boat-Basis) Beförderungsleistungen im Ergebnis sowohl vom Charterer als auch vom Vercharterer erbracht werden. Wird daher von einem US-Unternehmen ein Helikopter voll ausgerüstet und bemannt an ein österreichisches Unternehmen verchartert, sind die vom US-Unternehmen erzielten Gewinne gemäß Artikel V DBA-USA von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Ob der Standort des Helikopters für das US-Unternehmen eine Betriebstätte darstellt oder nicht ist daher für die Frage der Gewinnbesteuerung unwesentlich. Desgleichen ist unmaßgebend, ob der Helikopter für nationale oder internationale Flüge eingesetzt wird, da Art. V DBA-USA in dieser Hinsicht von Art. 8 des OECD-Musterabkommens abweicht und nicht nur im internationalen Verkehr Anwendung findet. 17. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SteuerfreistellungFreistellungInlandsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 1236/16/1-IV/4/95
Stammnummer
16942
Gültig
17.08.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF