…sind (Art. 5 Abs. 1 DBA-UdSSR). Für die Ermittlung des der Repräsentanz zuzurechenden Gewinnteiles kann bei Fehlen von Marktpreisen für die von der Repräsentanz erbrachten Dienstleistungen die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden. 12. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…T2-AG funktionslos sein und sollten daher alle Funktionen der österreichischen T2-GmbH zuzurechnen sein, dann müsste konsequenterweise der österreichischen T2-GmbH auch der gesamte Gewinn zugerechnet werden. Geht man aber von einer österreichisch-schweizerischen Funktionsteilung aus, dann wird einerseits dafür Sorge zu tragen sein…
…Polen ansässig sind; ein derartiger Ansässigkeitsnachweis könnte nur von den zuständigen polnischen Steuerbehörden ausgestellt werden. Zur Vermeidung eines sonst eintretenden Haftungsrisikos sollte bei Fehlen einer solchen amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung der Steuerabzug in Österreich vorgenommen werden; von den polnischen Studenten könnte sodann ein Steuerrückerstattungsantrag gemäß § 240 BAO…
…im Übrigen nicht überwiegen. Aus einer Börsennotierung allein kann hingegen nicht geschlossen werden, dass eine Gesellschaft betrieblich tätig ist. Als "eigene Arbeitskräfte" im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 2 DBA-EVO sind nicht nur in einem Dienstverhältnis Beschäftigte zu verstehen, sondern etwa auch geleaste…
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung bei zwei inländischen Gesellschaften eines US-Konzerns aufgedeckt, dass einerseits hohe Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Auslandsumsätzen lukriert, andererseits aber hohe Verluste erklärt wurden, und zwar ungeachtet einer Dienstleistungsvereinbarung mit der US-Konzernspitze, derzufolge eine Funktionsabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode…
…Das BM für Finanzen vertritt weiters die Auffassung, dass aus dem Fehlen einer Quellenbestimmung in Artikel 10 DBA-Irland nicht geschlossen werden kann, dass Lizenzgebühren, die von einer in Österreich unterhaltenen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte einer niederländischen Kapitalgesellschaft) gezahlt und getragen werden, nicht aus Österreich stammen…
…einer zwingenden Zurechnung, da es auch hier an einem funktionalen Zusammenhang fehlen kann (VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13/0014). Vielmehr müssten von Unternehmensmitarbeitern der Betriebsstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf die ihr zuzurechnenden immateriellen Vermögenswerte ausgeübt werden, zu denen auch…
…Aber selbst wenn von Seiten des US-Unternehmens die Anwendbarkeit von Artikel III auf den bei Veräußerung der gesamten Betriebstätte erzielten Gewinn bestritten werden sollte, kann aus dem Fehlen einer dem Art. 13 Abs. 2 OECD-Musterabkommen (betr. Gewinne aus der Veräußerung von Betriebstättenvermögen) vergleichbaren…
…einer mit 10% am Gewinn der inländischen Kapitalgesellschaft echt still beteiligten US-Gesellschaft nur die vertraglich vereinbarte Mindestausschüttung in Höhe von 3% der Einlage zuzuwenden und wird dieser Mindestausschüttungsbetrag im Jahresabschluss für 1997 gewinnmindernd angesetzt, dann gilt bei Fehlen eines im Beteiligungsvertrages bezeichneten Ausschüttungstages gemäß …
…Personengesellschaft behandelt, wenn ihr mindestens zwei der folgenden für eine Körperschaft wesentlichen Merkmale fehlen: "limited liability" "continuity of life" "free transferability of interests" "centralized management" Da sich sonach offenbar auch in den USA die steuerliche Einstufung einer LLC an ihren gesellschaftlichen Strukturen orientiert, ist es…
… 50d Abs. 3 dEStG zur Anwendung komme, weil die österreichische Holding keine Wirtschaftstätigkeit entfalte und weil zudem für ihre Einschaltung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen, dann wird dieses Argument aus EU-rechtlicher Sicht nur dann gerechtfertigt sein, wenn Deutschland damit eine missbräuchliche Steuerumgehung unterbinden…
…Wenn daher § 13 KStG bei Festlegung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit in Abs. 2 Z. 2 von einer Steuerfreiheit von "ausländischen Kapitalerträgen" sprach, "die mit den in Z. 1 genannten vergleichbar sind" dann kann er damit nicht inländische Zinsen einer GmbH gemeint haben; und zwar…
…ist zu schließen, daß das Fehlen einer solchen Anordnung in Bezug auf die Berechnung der Einschleifregelungen für den allgemeinen Absetzbetrag, für den Sonderausgabenhöchstbetrag und in Bezug auf die Berechung der für die Erklärungspflicht maßgebenden Veranlagungsgrenze von S 88.800,- zur Folge hat, daß die UNIDO…
Überläßt eine in Deutschland ansässige Staatsbürgerin ihrer in Österreich lebenden Tochter schenkungsweise einen Bargeldbetrag von 100.000 DEM, dann kann auf die schenkungssteuerliche Erfassung in Österreich nicht durch eine Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner…
Werden die Planungsarbeiten für die Inneneinrichtung eines Hotels, dessen Errichtung von einer österreichischen GmbH beabsichtigt ist, an eine (in Österreich und in Kanada als transparent behandelte) kanadische "partnership" vergeben, deren Gesellschafter zwei kanadische Kapitalgesellschaften sind, dann sind bei der Beurteilung der steuerlichen Behandlung der an…
…der sich bei Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens ergäbe; dies ist bei einem negativen Einkommen oder bei einem Einkommen unterhalb der Besteuerungsschwelle der Satz von 0% (EAS 872). Der Umstand, daß jener Deutschland-Verlust, der in Österreich eine Steuerfreistellung der Inlandseinkünfte bewirkt, von der deutschen Steuerverwaltung zur…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
…dürfen, ein Verzicht Österreichs auf unbeschränkte Einkommensbesteuerung vorliegt und dass folglich ein Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Seiten des betroffenen Steuerpflichtigen anzunehmen ist. Diese Auffassung über die Einstufung der Diplomaten als "beschränkt Steuerpflichtige" ist von der österreichischen Finanzverwaltung auch nach Wirksamwerden der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl…