…ist, so ist dieses Stipendium nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 auch in Österreich steuerfrei. Denn nach der zitierten österreichischen Vorschrift sind Bezüge und Beihilfen aus "öffentlichen Mitteln", die zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in…
Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…
…bewirken. Und zwar auch dann nicht, wenn in Deutschland eine solche Umqualifizierung durch das "Gesetz zur Förderung von Wagniskapital" angeordnet worden ist. Der "carried interest" ist daher gemäß Artikel 10 bzw. 11 DBA-Deutschland in Österreich steuerpflichtig und kann nicht unter Artikel 14 subsumiert werden…
…wenn die Voraussetzungen des Artikels 17 Abs. 3 DBA D (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen bilateraler Kulturaustauschprogramme die Steuerpflicht entfallen. 08. März 2004 Für den…
…Fall eines deutschen Orchesters würde die Steuerpflicht allerdings dann entfallen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 17 Abs. 3 des DBA (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z. 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen…
…in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mindernden Wertverlustes der zugrundeliegenden Forderung den Anrechnungshöchstbetrag von den um diesen Aufwand gekürzten Zinseneinkünften berechnet. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung die Auffassung vertreten, dass der anzurechnende Fiktivsteuerbetrag nicht von den Zinseneinnahmen, sondern ebenfalls von dem Betrag der Zinseneinkünfte hätte berechnet werden…
…dass das internationale Schachtelprivileg von österreichischen Kapitalgesellschaften dazu eingesetzt wird, aus Steuergründen in das Ausland verlagerte in- oder ausländische Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich rückzuführen. Internationale Gestaltungen dieser Art, die in erster Linie bezwecken, der österreichischen Steuerlast auszuweichen, verdienen keine Förderung durch das internationale Schachtelprivileg. Wenn…
…die für das Gastspiel gezahlten Vergütungen von der österreichischen Besteuerung zu entlasten, wenn die Tätigkeit "in erheblichem Umfang aus öffentlichen Kassen der beiden Staaten" finanziert wird. Die Bezugnahme auf "beide Staaten" ist hierbei nicht so zu verstehen, dass beide Staaten gemeinsam das Gastspiel fördern müssen…
…Sinn von § 48 BAO eine österreichische Steuerausgleichsmaßnahme durch Steueranrechnung rechtfertigen könnte. Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 48 BAO erscheinen allerdings nur dann erforderlich und werden daher auch nur dann in Erwägung gezogen, wenn der hiedurch verursachte administrative Aufwand durch die für das österreichische Unternehmen damit verbundene Förderung seines…
…gelten gemäß Absatz 3 für ein Gastspiel in einem Vertragsstaat dann nicht, wenn "der Aufenthalt in diesem Staat zur Gänze oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln eines Vertragsstaates oder beider Vertragsstaaten finanziert wird." Diese Regelung weicht insoweit von vergleichbaren Bestimmungen anderer Abkommen (zB Art. 17 Abs…
…einen Gewinn in der Größenordnung von 80.000 US-$ herabmindern, wenn die den Zinsenzahlungen zugrundeliegende Darlehensforderung nicht hypothekarisch sichergestellt wird. Dieses Ergebnis wird aus dem Grundsatz des Fremdvergleiches nach Artikel IV des Abkommens abgeleitet. Denn wenn im Fall einer hypothekarisch sichergestellten Forderung unbestritten ist…
…270/1954, genießt das italienische Kulturinstitut in Wien Befreiung von allen direkten Steuern. Das Institut ist demnach auch berechtigt, Befreiung von der 22-prozentigen Kapitalertragsteuer hinsichtlich der für den amtlichen Aufgabenkreis benötigten finanziellen Mittel in Anspruch zu nehmen. 1. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…nicht deshalb Betriebstätteneigenschaft zugemessen werden, weil sie nur für einen Teil der Einkaufstätigkeit zuständig ist. Werden daher von einer US-Produktionsgesellschaft am Betriebsgelände ihres österreichischen (konzernfremden) Lieferanten zwei Container aufgestellt, in dem Mitarbeiter der US-Gesellschaft damit befasst sind, dem Lieferanten die nötige Unterstützung angedeihen…
…eine daraus resultierende Forderung anerkannt wird, ist zu vermuten, dass in Höhe des Abgeltungsverzichtes eine verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33…
…die Türkei dieses Besteuerungsrecht auf Grund besonderer, nach türkischem Recht zur Förderung der türkischen Wirtschaftsentwicklung vorgesehenen Maßnahmen nicht wahr, so hat sich Österreich in Artikel 23 Abs. 3 DBA-Türkei zur Anrechnung einer fiktiven Steuer von 10% verpflichtet, damit der türkische Steuerverzicht dem österreichischen Investor…
…DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung als gewinnerhöhende Forderung und wird…
…wenn er daraufhin nach Italien zurückkehrt und in der Folge - ohne jeglichen Zusammenhang mit den Grazer Lehraufträgen - beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Wien eine weitere wissenschaftliche Forschungsarbeit (ebenfalls für einen 2 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum) in Österreich aufnimmt (eine ähnliche Ansicht hat…
… es ist in der gegenwärtigen Lage darüber hinaus nicht erkennbar, dass Zweitwohnsitzbegründungen von Ausländern in Österreich einer besonderen Förderung bedürfen. Allerdings ist einzuräumen, dass die Verknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht (und damit die steuerliche Erfassung eines rein innerdeutschen Schenkungsvorganges) mit dem Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes nur…
…8. November 1999 sind Zinsen aus Indien von der Quellenbesteuerung ausgenommen wenn sie a) innerhalb eines von Indien genehmigten Ausmaßes gezahlt werden und b) der Geschäftsvorgang, auf den sich die zinsenbringende Forderung gründet, von Indien genehmigt worden ist. Es müssen sonach zwei Genehmigungselemente erfüllt sein…
…obere Bandbreite (rd. 9,5% bis 12,2%) festgelegt wird, so kann daraus noch keine "schädliche" Gewinnabhängigkeit abgeleitet werden. Wird allerdings von der deutschen Finanzverwaltung den Genussscheinen der Charakter einer "Forderung mit Gewinnbeteiligung" deshalb zugeordnet, weil der Zinsenanspruch davon abhängig gemacht wurde, dass er in…