…nach türkischem Recht zur Förderung der türkischen Wirtschaftsentwicklung vorgesehenen Maßnahmen nicht wahr, so hat sich Österreich in Artikel 23 Abs. 3 DBA-Türkei zur Anrechnung einer fiktiven Steuer von 10% verpflichtet, damit der türkische Steuerverzicht dem österreichischen Investor als Investitionsanreiz zu Gute kommen kann (Matching…
…1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht: "Geprüft wurden noch andere Formen des Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung…
…a DBA-Italien überschritten wird, so ergäbe sich dieselbe Rechtsfolge nach lit. b der Bestimmung, wenn der österreichische Verein als Gestellungsnehmer aufgrund einer bloßen Passivleistung zum wirtschaftlichen Arbeitgeber der italienischen Dienstnehmerin wird (vgl. den Erlass des BMF vom 12.6.2014, BMF-010221/0362-VI…
…Brasilien 25% des "Bruttobetrages der Einkünfte". In einem vom Verwaltungsgerichtshof zu entscheidenden Beschwerdefall hat die Abgabenbehörde die anzurechnende Fiktivsteuer mit 25% des Bruttobetrages der Zinseneinnahmen angesetzt, gleichzeitig aber wegen eines die Zinserträge in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mindernden Wertverlustes der zugrundeliegenden Forderung den Anrechnungshöchstbetrag von den um…
…abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren (zB vom 1. Juli bis 30. Juni) und sollte aus diesem Grund die zB im Oktober 2000 gewinnerhöhend angesetzte Forderung erst bei der Veranlagung 2001 besteuert werden, dann muss nach diesen Grundsätzen die im Jahr 2002 gezahlte ausländische Steuer bei der Veranlagung…
…solche kein einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellt, ist damit im gegebenen Zusammenhang nicht weiter einzugehen. Sollte die österreichische Kapitalgesellschaft auf die Einforderung ihrer kraft Gesetzes entstandenen steuerlichen Verrechnungspreisforderung gegenüber der italienischen Tochtergesellschaft verzichten, dann wäre in diesem Verzicht auf den Vermögenswert "Forderung" (und in der durch Befreiung…
…verbundene Förderung seines internationalen Engagements mehr als aufgewogen wird. Ob solche Erfordernisse im vorliegenden Fall vorliegen, ist derzeit nicht erkennbar. Gegebenenfalls müßte dies bei Einbringung eines Antrages nach § 48 BAO entsprechend dokumentiert werden. 02. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann ist mit derartigen Gestaltungen stets das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung verbunden; dann nämlich, wenn nicht erkennbar wird, dass in der wirtschaftlichen Realität eine messbare Entlastung eines vorhandenen Ausfallsrisikos…
…diesen Genussrechten nicht um Forderungen handelt. Der Umstand, dass eine Kapitalzuführung an eine Kapitalgesellschaft erst im Liquidationsfall an den dann Berechtigten zurückfließt, spricht dafür, dass kein Forderungsrecht begründet worden ist. Für diese Einordnung spricht auch die im deutschen Recht vorgesehene Behandlung der Gewinnverteilung als Dividendenausschüttung…
… 2 der Verordnung BGBl. Nr. 57/1996 zu § 10 Abs. 3 KStG 1988 beurteilt werden können. Dies wird sowohl bei Veräußerung von körperlichen wie auch bei Veräußerung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern zu gelten haben. Aus dieser Perspektive betrachtet wird daher die Abtretung von Forderungen an eine…
…Geschäftstätigkeit bereit sein könnte und dass es daher eine Entschädigung für den Entgang von Gewinnchancen fordern würde. Dem allfälligen Argument, dass die Gesellschaft als fremdes Unternehmen keinen durchsetzbaren Anspruch auf derartige Entschädigungsleistungen hat, wenn dieser nicht in den Produktionsverträgen gegenüber der deutschen Gesellschaft vorbehalten wurde…
…eine Tochtergesellschaft in der Funktion eines "abhängigen Vertreters" tätig werden (siehe Z. 41 des OECD-Kommentars). Eine die "Abhängigkeit" ausschließende "Unabhängigkeit" liegt nach Z. 37 des OECD-Kommentars nur dann vor, wenn die betreffende Person von dem Unternehmen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich unabhängig ist…
…Angesichts der für das heutige Abkommensrecht atypischen Eigenschaft dieser Vorschrift ist kein Grund erkennbar, sie extensiv auszulegen. Wird daher von einer österreichischen Leasinggesellschaft eine griechische Liegenschaft angekauft und in der Folge an den griechischen Grundverkäufer rückvermietet und stellt sich diese Transaktion in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als…
…Anlage oder Einrichtung", die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Für die Qualifikation als Betriebsstätte genügt es, dass eine Einrichtung vorliegt, in der dauernd eine Tätigkeit ausgeübt wird, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern bestimmt ist (vgl. EStR 2000 Rz 7925…
…Nutzung zu zahlenden Lizenzgebühren - sind nach § 24 BAO vielmehr dem wahren wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. Der Durchlaufgesellschaft steht demnach allein schon aus diesem Grund kein Recht zu, auf der Grundlage des DBA-Niederlande eine Quellensteuerentlastung in Österreich zu fordern. Im gegebenen Zusammenhang ist daher (im Abgabenverfahren…
…einen oder mehrere Lehraufträge an der Universität Graz (für einen insgesamt 2 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum) erhalten hat, wenn er daraufhin nach Italien zurückkehrt und in der Folge - ohne jeglichen Zusammenhang mit den Grazer Lehraufträgen - beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Wien eine…
…zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in Österreich steuerfrei. Gemäß § 3 Abs. 4 EStG 1988 sind "öffentliche Mittel" nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden, sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU…
…DBA-Indien. Nach dieser Vertragsbestimmung erlangt der indische Darlehensgeber Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich, soferne der Geschäftsvorgang, welcher der Forderung zugrunde liegt, von Österreich "genehmigt worden ist". Auf österreichischer Seite ist im gegebenen Zusammenhang keine Erteilung einer Einzelgenehmigung der Geschäftsvorgänge durch die Finanzverwaltung vorgesehen. Solange…
Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…
…hierdurch dazu genötigt wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten…