…gemäß Artikel 10a des revidierten DBA-Deutschland in Deutschland der Besteuerung unterzogen werden. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Deutschland - ebenso wie Österreich - auf die steuerliche Erfassung des Vorganges verzichtet, ist eine innerdeutsche Angelegenheit, zu der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben…
…das DBA-Deutschland-2000 anzuwenden ist, das ein geeignetes Betriebstättendiskriminierungsverbot enthält. Ist eine deutsche Stiftung an der betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft beteiligt, dann bewirkt das Diskriminierungsverbot, dass sich eine Berechtigung für die Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung in gleicher Weise ergeben muss, wie bei Beteiligung einer österreichischen…
…die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2 KStG 1988 eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung auch der inländischen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft zusteht. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einen oder mehrere Lehraufträge an der Universität Graz (für einen insgesamt 2 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum) erhalten hat, wenn er daraufhin nach Italien zurückkehrt und in der Folge - ohne jeglichen Zusammenhang mit den Grazer Lehraufträgen - beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Wien eine…
…zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in Österreich steuerfrei. Gemäß § 3 Abs. 4 EStG 1988 sind "öffentliche Mittel" nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden, sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU…
…in der OECD - ebenfalls dem (geradezu selbstverständlichen) Grundsatz folgt, dass sich die DBA-Vertragstaaten mit dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der Möglichkeit begeben wollten, die internationale Steuerumgehung zu unterbinden. Denn Ziel und Zweck eines Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht aber die Förderung der…
…der Türkei gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Türkei ein 15-prozentiges Quellenbesteuerungsrecht an diesen Zinsen zu. Die türkische Quellensteuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Türkei in Österreich anzurechnen. Nimmt die Türkei dieses Besteuerungsrecht auf Grund besonderer, nach türkischem Recht zur Förderung der…
…den Bürgern des betreffenden Staates gebildet. Unter diesen Umständen ist daher nicht mehr der Frage nachzugehen, ob das Forfaitierungsgeschäft die Auslands(enkel)gesellschaften zu den mit der "Unbedenklichkeitseigenschaft" ausgestatteten Kreditinstituten qualifiziert. 6. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…DBA-Indien. Nach dieser Vertragsbestimmung erlangt der indische Darlehensgeber Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich, soferne der Geschäftsvorgang, welcher der Forderung zugrunde liegt, von Österreich "genehmigt worden ist". Auf österreichischer Seite ist im gegebenen Zusammenhang keine Erteilung einer Einzelgenehmigung der Geschäftsvorgänge durch die Finanzverwaltung vorgesehen. Solange…
Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…
…hierdurch dazu genötigt wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten…
…bestätigt. Im Wege einer Antragsveranlagung kann sodann eine Herabsetzung der österreichischen Steuerbelastung auf jenes Maß erwirkt werden, das sich bei einer Besteuerung des erzielten Nettoeinkommens ergibt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Österreich im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern…
…der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Italien bestätigt. Besondere Formerfordernisse bezüglich einer Bestätigung des vorgenommenen Steuerabzuges für Zwecke der Steueranrechnung in Italien sind nicht vereinbart worden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Österreich im Interesse der Förderung…
…hierdurch dazu genötigt wird, für die Zeiträume zwischen der Auszahlung der Vergütung und der - erst nach Ablauf des betreffenden Jahres - durchgeführten Antragsveranlagung einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten…
…Beginn nicht die erste inländische Aufführung, sondern bereits die vorher stattfindenden inländischen Proben und sonstigen Vorbereitungstätigkeiten zu werten sind. Im Übrigen ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Österreich ist im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen…
…innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in…
…geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der Schweiz negativ ausfällt und durch Geltendmachung des negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerfreistellung des österreichischen GmbH-Gewinnes erzielt würde. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…so wird darauf zu achten sein, dass das steuerliche Dotationskapital dieser österreichischen Niederlassung von der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung in gleicher Höhe angesetzt wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches Dotationskapital würde unweigerlich zu grenzüberschreitenden Doppelbesteuerungen bzw. Doppelnichtbesteuerungen Anlass geben…
…Brasilien 25% des "Bruttobetrages der Einkünfte". In einem vom Verwaltungsgerichtshof zu entscheidenden Beschwerdefall hat die Abgabenbehörde die anzurechnende Fiktivsteuer mit 25% des Bruttobetrages der Zinseneinnahmen angesetzt, gleichzeitig aber wegen eines die Zinserträge in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mindernden Wertverlustes der zugrundeliegenden Forderung den Anrechnungshöchstbetrag von den um…