…Zwecks weiterer Feststellung der inländischen Steuerbemessungsgrundlage sind aus dem solcherart ermittelten Einkommen die positiven Einkünfte aus dem deutschen Immobilienbesitz gemäß Art. 3 i.V. mit Art. 15 DBA-Deutschland auszuscheiden. Von den Geschäftsführerbezügen aus Malta dürfte nur jener Teil ausgeschieden werden, der nachweisbar auf Aktivitäten…
…deutschen Verluste nach österreichischem Steuerrecht (insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der Liebhabereiverordnung, AÖF Nr. 185/1990, und des Liebhabereierlasses, AÖF Nr. 187/1990) ermittelt werden. Ein darüber hinausgehender Verlustausgleich ausländischer Betriebstättenverluste für Zwecke der Ermittlung der inländischen Steuerbemessungsgrundlage bedürfte einer innerstaatlichen gesetzlichen Anordnung, die die…
…deutsche Sozialversicherungseinrichtung auch bei der Ermittlung der Einkünfte aus Beratungstätigkeit abzugsfähig ist. Ist das Gesamteinkommen nach österreichischem Recht ermittelt und ergibt sich im vorliegenden Fall aus der Anwendung des DBA-Deutschland das Erfordernis, die deutschen Sozialversicherungsrenten und die deutschen Vermietungseinkünfte aus der inländischen Steuerbemessungsgrundlage auszuscheiden…
…beruht auf der Überlegung, dass die nach einem DBA in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Auslandseinkünfte wohl für die Ermittlung des inländischen Steuersatzes anzusetzen sind, dass aber eine Einbeziehung in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einen Abkommensverstoß darstellen würde. Ein sich nur in der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage abspielender…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…österreichischem Recht berücksichtigungsfähig ist. Ob und gegebenenfalls welche weiteren amtlichen Ermittlungen in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren noch getätigt werden sollen, muss dem zuständigen Finanzamt im eigenen Wirkungsbereich überlassen werden. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…inwieweit der geltend gemachte (aber nicht abzugsfähige) Provisionsaufwand durch die dem inländischen Hauptsitz zuzurechnende Unternehmenstätigkeit oder durch die der Baustelle zuzurechnende Tätigkeit verursacht wurde. Der nichtabzugsfähige Inlandsprovisionsanteil wird sich bei Ermittlung der inländischen Besteuerungsgrundlage gewinnerhöhend auswirken. 29. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…Eine Erfassung zur inländischen KESt mit Abgeltungswirkung kann diesfalls nicht stattfinden. Werden die Beteiligungen an der US-Gesellschaft fremdfinanziert, dann sind die hiefür anfallenden Zinsen nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen bei der Ermittlung der inländischen Einkünfte abzugsfähig (Hinweis auf Abschn. 62 Abs. 2 der Einkommensteuerrichtlinien 1984…
…Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Bei Ermittlung der in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte sind alle damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nach Maßgabe der inländischen Abgabenvorschriften…
…auch die beiden ausländischen Gesellschaften kraft der inländischen Baubetriebstätte in Österreich der Steuerpflicht. Für die Ermittlung der ihnen zuzurechnenden Ergebnisanteile gelten die für Mitunternehmerschaften entwickelten Besteuerungsgrundsätze, die sich aus der sogenannten "Bilanzbündeltheorie" herleiten. Werden daher Techniker der ausländischen Partnergesellschaften der ARGE zur Verfügung gestellt und…
…der österreichischen Betriebstätte anzulasten sind, wird vom BM für Finanzen nicht geteilt. Denn sowohl die aufgenommenen Kredite als auch die Verwaltungstätigkeiten beziehen sich ausschließlich auf den spanischen Liegenschaftsbesitz; es handelt sich aus diesem Grund um Aufwendungen, die nach ihrem wirtschaftlichen Zusammenhang bei der Ermittlung der…
…Es wäre durchaus vorstellbar, dass für die Ermittlung dieses der russischen Baustelle zuzurechnenden Gewinnanteils die Kostenaufschlagsmethode angewendet wird. Vorlaufaufwand: Aktivitäten des österreichischen Generalunternehmers vor Beginn der russischen Bauausführung, also vor Begründung der ausländischen Betriebstätte, sind zwangsläufig den inländischen Betriebstätten des Stammhauses zuzurechnen. Sie führen damit…
…eine durchaus sachgerechte Methode für die Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen inländischen Bezüge dar. Soweit Indien das Besteuerungsrecht an den gegenständlichen Lohnbezügen besitzt, sind diese in Österreich (ohne Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. 10. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…von österreichischen Portfoliodividenden im Steuerabzugsweg mit 15% erhobene österreichische Körperschaftsteuer auf die deutsche Gewerbesteuer anzurechnen. Die deutsche Gewerbesteuer ist demnach für die Beurteilung, ob die ausländische Durchschnittsteuerbelastung im Sinn von § 3 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 eine vergleichbare ausländische Besteuerung zur Folge hat…
…die bisherigen laufenden Gewinne nach der Vorschrift des Art. 7 Abs. 5 DBA-Schweiz unter Anwendung des Rohprämienschlüssels aus dem Gesamtgewinn des Unternehmens herausgeschält worden sind, berührt nicht die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes. 24. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode angewendet wird, beruht die derzeitige Verwaltungspraxis aber nach wie vor auf den Aussagen des Erlasses vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, wonach bei Ermittlung der anrechnungsbegünstigten Auslandseinkünfte nur die in einem "erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" stehenden…
…dem Österreich-Geschäft der inländischen Besteuerung unterliegt (EAS 2125). Im Verhältnis zu Deutschland ergibt sich aber hinsichtlich einer solchen Vertriebsumstellung aus dem Schlussprotokoll zu Artikel 5 DBA-Deutschland-2000, dass abweichend von den sonst üblichen Grundsätzen in der österreichischen Gesellschaft keine Betriebstätte der deutschen Konzerngesellschaft…
…Kapitalertragsteuerpflicht durch das österreichisch-belgische Doppelbesteuerungsabkommen nicht beseitigt werden. Was nun die übrigen inländischen Einkünfte anlangt (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von ATS 60.000 und aus einem universitären Lehrauftrag in Höhe von ATS 11.500) unterliegen diese grundsätzliche der Veranlagungspflicht in Österreich…
…da dieses Erkenntnis lediglich zum Ausdruck brachte, dass ein DBA einer nach inländischem Recht vorgesehenen Auslandsverlustberücksichtigung nicht entgegensteht. Im vorliegenden Fall besteht aber - wie ausgeführt - bereits nach inländischem Recht keine Verlustverwertungsmöglichkeit. 16. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: