…erbringt, so ist bei Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" in Österreich nach den inländischen Grundsätzen des Verlustausgleiches vorzugehen: dies bedeutet, dass zunächst der "horizontale Verlustausgleich" innerhalb der Einkunftsart "selbständige Arbeit" vorzunehmen ist und dass erst ein danach noch verbleibender Verlustrest die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kürzt…
…deutet auf Gewerblichkeit der Betätigung hin. In einem solchen Fall müsste nach § 188 Abs. 1 lit. b BAO eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung stattfinden (denn diese dürfte bei Immobiliengemeinschaften mit Auslandsvermögen gemäß § 188 Abs. 4 BAO nur im Fall der 6. Einkunftsart unterbleiben). Ist die…
…abreifen. Die so genannte "Geprägetheorie", derzufolge eine gewerblich tätige Kapitalgesellschaft die Einkunftsart für die beschränkt haftenden Gesellschafter mitprägt, ist dem österreichischen Recht fremd. Inländisches Recht ist aber nicht nur für die Einkünftequalifikation, sondern auch für die Ermittlung der Höhe der anzusetzenden Auslandseinkünfte maßgebend. Verluste, die…
…Veräußerung vor Ablauf der Spekulationsfrist getätigt worden sein sollte. Verluste, die vor dem Zuzug angefallen sind bleiben ebenso wie positive Erträge bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes außer Ansatz, weil sie einer anderen Einkunftsart, nämlich jener aus Vermietung und Verpachtung, zuzurechnen sind und der Veräußerungsgewinn sich…
…1 Abs. 3 der L-VO die Qualifikation des verlustbringenden Teilbetriebes als Liebhaberei. Sollte aber dem Hüttenzubringerdienst nicht die Qualität eines Teilbetriebes zukommen, kann eine isolierte Liebhabereiqualifikation im Bezug auf den Hüttenzubringerdienst nicht erfolgen. Die im Gesamtbetrieb anfallenden Gewinne unterliegen somit der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht;…
Das DBA-Liechtenstein enthält keine Abgrenzung der unter Artikel 7 fallenden Unternehmensgewinne von den unter Art. 14 fallenden Einkünften aus selbständiger Arbeit. Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens ist in derartigen Fällen daher auf das inländische Recht zurückzugreifen. Damit wird auf österreichischer Seite die…
…ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger mit einer deutschen Fernsehgesellschaft einen Vertrag über die Herstellung einer TV-Dokumentation abgeschlossen und wurden hiefür von Oktober bis Dezember 1988 in Österreich die Vorarbeiten und in der Zeit von Jänner bis März 1989 in deutschen Studios die Filmarbeiten ausgeführt…
…reinen Sachverhaltsfragen abgegeben werden; ob daher der Sachverhalt tatsächlich so gelagert ist, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung an den österreichischen Abgabepflichtigen erforderlich ist, kann finanzbehördlich nur im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellt werden. 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen internationaler Steuerfälle ist in einem ersten Schritt stets nach inländischem Recht vorzugehen und Art und Umfang des inländischen Besteuerungsanspruches zu analysieren. Erst in einem zweiten Schritt ist auf der Grundlage der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in…
…die hierbei erzielten Veräußerungsgewinne der inländischen Steuerpflicht, wenn ein Anwendungsfall von Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn der Buchwert der unbeweglichen Wirtschaftsgüter der GmbH die Buchwerte der übrigen Wirtschaftsgüter übersteigt. Hierbei ist zufolge der Schlussprotokolls zu Artikel 13…
…lediglich jene Einkünfteteile aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, die nach Maßgabe des Artikels 4 aus einer Wertschöpfung im dänischen unbeweglichen Vermögen stammen. Hierbei wird auf eine bilateral korrespondierende Gewinnzuordnung Bedacht zu nehmen sein, die auf dem "Fremdverhaltensgrundsatz" beruhen sollte; dh. der dänischen Besteuerung sollte jener…
…Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich…
…des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens…
…wie Zahlungen an einen in Österreich ansässigen Unternehmer (EAS 1193, EAS 1372, EAS 2057, EAS 2374, EAS 3023). Allerdings sind die Dokumentationspflichten des BMF-Erlasses AÖF Nr. 127/2006, insbesondere auch der vierte Punkt in Abs. 20 zu beachten. Bundesministerium für Finanzen, 31. Oktober 2011
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…
…Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht möglich sein. Da es sich hierbei aber um Sachverhaltsbeurteilungen handelt, können diese nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren geklärt, sondern müssten bei Bedarf vom zuständigen Finanzamt entschieden werden. 05. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dieser nachträglichen Einkünfte nur mehr im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfolgen kann, dann bietet § 98 Z. 3 EStG hiefür eine taugliche Rechtsgrundlage; denn die nachträglichen Einkünfte sind den Funktionen einer inländischen Betriebstätte zuzuordnen, nämlich jener, von der aus der Betrieb vor seiner Aufgabe in Österreich…
…der laufend Engagements in Frankreich zu absolvieren hat, in Frankreich Räumlichkeiten, die von ihm für Probenzwecke, zum Zweck von Texteinstudierungen und anderen künstlerischen Belangen genutzt werden, dann stellen diese Einrichtungen offenkundig eine "feste Einrichtung" (Freiberuflerbetriebstätte) im Sinn von Artikel 14 DBA-Frankreich dar. Bei der…
…entsprechenden Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des österreichischen Unternehmens ein sachgerechter Gewinnaufteilungsvorschlag ausgearbeitet und mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. 7. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…weiter nachzugehen, wenn nach deutschem Recht Vermögensverwaltung vorliegt und sonach keine deutsche Betriebstätte gegeben ist, sodass Deutschland aus der Sicht seines innerstaatlichen Steuerrechts durch das DBA mit Österreich daran gehindert wird, Besteuerungsrechte an den US-Immobilieneinkünften und an den schweizerischen Wertpapiererträgen geltend zu machen. Denn…