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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 603

Altersrenten aus der Schweiz

geltende FassungEAS-AuskunftO 507/1/1-IV/4/95vom 27.03.1995

Wortlaut laut Findok

Hat ein Ehepaar im Jahr 1994 seinen Wohnsitz aus der Schweiz nach Österreich verlegt und bezieht die Ehefrau von einer schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaft eine Rente von rd. 56.000 sfr, wobei die seinerzeitigen Beiträge teils vom schweizerischen Arbeitgeber und teils von ihr persönlich eingezahlt worden sind, so wird durch Artikel 21 des DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an dieser Rente ab Wohnsitzverlegung Österreich zugewiesen; Österreich kann die diese international übertragene Steuerberechtigung aber nur nach den Regeln für Gegenleistungsrenten (§ 29 Z 1 EStG) ab Überschreiten des kapitalisierten Wertes (Faktor 9, wenn die Ehefrau mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand getreten ist) ausüben; Rentenzahlungen vor dem Zuzug nach Österreich sind bei Ermittlung der erstmaligen Steuerpflicht der Rente mitzuberücksichtigen. Die auf gesetzlichen Pflichtbeiträgen beruhende Pension des Ehemannes aus der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) in Höhe von jährlich rd. 17.900 sfr unterliegt ab Zuzug nach Österreich gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG und gemäß Artikel 18 DBA-Schweiz der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Hinsichtlich der von der Pensionskasse des schweizerischen Arbeitgebers an den Ehemann gezahlte Zusatzpension von jährlich rd. 9.100 sfr, die auf betriebsintern vorgesehenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen beruht, ist ebenfalls nach Artikel 18 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht ab Wohnsitzverlegung ausschließlich Österreich zugewiesen. Dieses Besteuerungsrecht kann in Österreich aber - wie im Fall der Rente der Ehefrau - nur nach den Regeln für Gegenleistungsrenten ab Überschreiten des kapitalisierten Rentenwertes ausgeübt werden (Faktor 7, wenn der Anspruch auf die Zusatzpension mit Vollendung des 65. Lebensjahres eingetreten ist). 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

RentenPensionWohnsitzverlegungWohnsitzwechselWohnsitzaufgabe

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
O 507/1/1-IV/4/95
Stammnummer
17224
Gültig
27.03.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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