…Standards abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die inländische Steuerpflicht idR nur dann aufrechterhalten wird, wenn die Mitwirkung unter Nutzung einer den ausländischen Experten im Inland zur Verfügung stehenden festen Einrichtung (Betriebstätte) erfolgt. Dies wäre etwa der Fall, wenn ein Büroraum für die Dauer von länger als 6 Monaten…
…österreichischer Architekt über eine deutsche ständige Einrichtung (entspricht der "festen Einrichtung" des OECD-Musterabkommens) verfügt. Nach Artikel 5 DBA-Polen begründet die Mitwirkung an einer Bauausführung allerdings nur dann eine Betriebstätte, wenn diese über 24 Monate andauert. Wird der Konsulentenvertrag nur für die Dauer eines…
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
…sie vertraglich am Gewinn oder Verlust der österreichischen Personengesellschaft beteiligt wäre. Wenn die schweizerische Architektin zwei in Österreich ansässige Architekten als Dienstnehmer engagiert, dann könnten jene Büroräumlichkeiten, in denen diese Dienstnehmer für das schweizerische Architekturbüro arbeiten, unter Umständen als Betriebstätte ("feste Einrichtung") aufgefasst werden (EAS…
…auch der DBA-Begriff der "festen Einrichtung" im Sinn von Artikel 14 des Abkommens erfordern inländische feste Einrichtungen oder Anlagen im Sinn von § 29 BAO, die für eine gewisse Dauer (mindestens 6 Monate) dem ausländischen Unternehmer zur Verfügung stehen. Solche Einrichtungen können auch in der…
…das inländische Anwaltsbüro fortan eine inländische "feste Einrichtung" (im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen) der zu der Personengesellschaft zusammengeschlossenen Anwälte dar. Die ausländische Personengesellschaft muss demgemäß in Österreich Erklärungen für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einreichen, in der die Gewinnanteile sämtlicher Partner in dem…
Mit Deutschland ist im November 2006 Einvernehmen hergestellt worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland…
…einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einreichen, in der die Gewinnanteile sämtlicher Partner in dem Ausmaß ausgewiesen werden, in dem sie der inländischen festen Einrichtung zuzuordnen sind. Dies gilt auch dann, wenn in dem österreichischen Büro ausschließlich der österreichische Partner freiberufliche Tätigkeiten ausübt; auch in diesem Fall…
…der liechtensteinischen Architekten geworden und hat er schließlich zur Ausübung seiner Berufstätigkeit in Liechtenstein ein Architekturbüro eröffnet, so betreibt er damit gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. c DBA-Liechtenstein nicht ein liechtensteinisches, sondern ein österreichisches Unternehmen, das allerdings in Liechtenstein über eine "feste Einrichtung…
…Begriff der "festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" ist hiebei § 29 BAO entlehnt und hat den dort im Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu eigen. Ein Jagdpachtrevier wird daher als Betriebstätte anzusehen sein. Für den in diesem Jagdrevier Dienst versehenden Berufsförster wird sonach vom ausländischen Arbeitgeber der…
…Schweiz das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Konsulentenhonoraren nur dann zu, wenn der Agraringenieur seine inländische Tätigkeit unter Nutzung einer ihm zur Verfügung stehenden inländischen "festen Einrichtung" ausgeübt hat. Hat der Agraringenieur während der begrenzten Inlandsaufenthalte (jeweils weniger als 6 Monate im Jahr) in einem…
…der ausländischen festen Einrichtung geleistete Arbeit gedanklich in gleicher Weise abzugelten sein, wie wenn diese von einem fremden Unternehmer erbracht worden wäre (Fremdverhaltensgrundsatz gemäß Artikel 7 Abs. 2 DBA). Es wird aber vermutlich nicht möglich sein, die für die Verwertung der Urheberrechte erzielten Einkünfte der…
…der dortigen festen Einrichtung) zuzurechnen sind. Ob der österreichische Inhaber des Schulungszentrums sich hiebei länger oder weniger lang als 183 Tage beruflich in Zypern aufhält ist im gegebenen Zusammenhang nicht relevant. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…einer Musikgruppe, Mitwirkender an Aufnahme- und Tonarrangierungen für andere Musiker) einen Teil seiner Aktivitäten, nämlich die Erstellung der Kompositionen und Liedtexte in eine feste Einrichtung in Spanien (Anmietung eines Stockwerkes in einem spanischen Gebäude zur Unterbringung eines Tonstudios mit Aufnahme- und Technikraum, eines Büroraumes, eines…
…Anwendung. Übt daher ein in Österreich ansässiger Unternehmensberater seine Beratungstätigkeit in seinem in Liechtenstein gelegenen Büro (= "feste Einrichtung") aus, dann ist jener Teil seiner Beratereinkünfte, der der liechtensteinischen "festen Einrichtung" zuzurechnen ist, aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden und nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen…
…werden muss. Folgt man auch auf österreichischer Seite der Beurteilung als Werkvertrag, dann ist als weitere Frage zu klären, ob dem Geschäftsführer die dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über Geschäftsräume (ein eigener Arbeitsraum würde ausreichen) zusteht. Falls dies zutrifft und daher eine "feste Einrichtung" im Sinne von Art…
…wird wegen des vorübergehenden Charakters nicht die Erfordernisse einer "festen Einrichtung" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung erfüllen können. Entgelte für die bei der Ausstellung verkauften und in der Schweiz dem Kunden übergebenen Bilder unterliegen gemäß § 3 Abs. 7 UStG nicht der österreichischen Umsatzbesteuerung ("nichtsteuerbarer Umsatz").…
…Betriebsstätte begründet. Nach der vom BMF in zahlreichen EAS-Auskünften vertretenen Auffassung begründen bloße Mitbenützungsrechte eines ausländischen Unternehmens an Räumlichkeiten eines inländischen Gewerbebetriebs keine Betriebsstätte im Sinn von § 29 BAO und führen damit auch nicht zum Entstehen einer inländischen "festen Einrichtung" im Sinn des Abkommensrechts…
…Abkommen müssten diese Dienstnehmerbezüge auf der Grundlage der 1986 getroffenen Verständigungslösung dem Artikel 14 zugeordnet werden. Es könnte diesfalls ein Wechsel des Besteuerungsrechtes von Deutschland nach Österreich nur dann eintreten, wenn die Arbeit des Gesellschafterdienstnehmers nicht mehr in einer festen Einrichtung auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt…
…erstellt und diese beraten werden. Damit wäre nach dem DBA Deutschland - ebenso wie nach dem DBA Schweiz - ein Besteuerungsrecht Österreichs hinsichtlich der Einkünfte von Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats aufgrund von Art. 14 DBA Deutschland von der Existenz einer "festen Einrichtung" abhängig. Bundesministerium für Finanzen, 16…