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53 Treffer1536 msnur geltende Fassungen
EAS 2661Auswirkungen der "Rückfallklausel" des Art. 15 Abs. 4 DBA-Deutschland bei inländischen Gerüstbauten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0578-IV/4/200505.10.2005

…einzuräumen, dass hier ein Anwendungsfall der "Rückfallklausel" von Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens vorliegen könnte, demzufolge wegen Nichtbesteuerung in Österreich das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfällt. Doch setzt die Herbeiführung des abkommenskonformen Rechtszustandes nicht zwingend die Einleitung des im Schlussprotokoll zu Art. 15 Abs. 4…

EAS 2572Pensionen des Bundespensionsamtes an nach Deutschland übersiedelte Lehrkraft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0117-IV/4/200525.02.2005

Pensionen, die vom Bundespensionsamt an eine 1999 in Deutschland ansässig gewordene ehemalige Schulprofessorin gezahlt werden, sind gemäß Artikel 19 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, das ab 2003 wirksam geworden ist, in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn die Pensionsempfängerin…

EAS 3271Umsetzung des OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0159-IV/4/201209.03.2012

…ist unzureichend. Denn der Bestätigungsgegenstand betrifft die Frage, nach welcher Gesetzesbestimmung des DBA-Partnerstaates der Gestellungsnehmer als Arbeitgeber gewertet werden muss. Nach österreichischer Gesetzeslage (§ 47 EStG 1988 iVm der Auslegung durch LStR 2002 Rz 923) ist der Arbeitskräfteüberlasser der steuerliche Arbeitgeber und es wird daher…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem…

EAS 2095Auslieferungslager in den Räumen einer inländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/6-IV/4/0226.08.2002

…dass die Vertragsverhältnisse zwischen der schweizerischen T2-AG und der österreichischen T2-GmbH fremdverhaltenskonform adjustiert werden. Es liegt jedenfalls eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes vor, wenn die Vergütungen der T2-GmbH ohne Anwendung der in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen vorgesehenen Methoden ausschließlich in der Schweiz festgesetzt werden…

EAS 2204Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/14-IV/4/0207.01.2003

…des veräußerten Markenrechtes hierbei zu hoch angenommen worden ist, dann würde dies - wenn die Auffassung auf Parteienseite zu Recht besteht - einen Verstoß gegen das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen darstellen. Dieser Verstoß kann aber sehr leicht dadurch abgewehrt werden, dass das geprüfte Unternehmen den Antrag auf Einleitung…

EAS 1086Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 228/1-IV/4/9717.06.1997

…sich auch hiebei ein Besteuerungskonflikt abzeichnet, wäre die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens zur Abklärung der Sache zu empfehlen. Sollte sich der Lebensmittelpunkt mit 1. Juli 1997 von Deutschland nach Österreich verlagern, wobei die einzigen Einkünfte jene des deutschen Arbeitgebers sind, dann würden die Bezüge bis…

EAS 2750Verweigerung der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf Formular ZS-QU1
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0353-IV/4/200626.06.2006

Auf Formular ZS-QU1 wird die ausländische Steuerverwaltung lediglich ersucht, die Ansässigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen zu bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich…

EAS 3400Outbound-Pensionsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0137-IV/8/201803.08.2018

…einer Klärung. Es steht dem Steuerpflichtigen indessen frei, in seinem Ansässigkeitsstaat (Slowakei) den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zu stellen, falls auf slowakischer Seite in seinem Fall auf die vor Erreichung des Pensionsalters gezahlte Pensionsabfindung Art. 18 DBA-CSSR angewendet wird. Bundesministerium für…

EAS 1868Schweizerische Verwaltungsratsvergütungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 711/1-IV/4/0115.06.2001

…Betriebsprüfungsverfahrens eine Doppelbesteuerung drohen, dann steht es dem Abgabepflichtigen frei, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit der Schweiz zu beantragen. Allerdings kann durch die bloße Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens nicht der Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens verzögert werden (EAS 1637). Denn die Frage, ob die Voraussetzungen für…

EAS 2552Stock-Option Ausübung nach Entsendung nach Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0310-IV/4/200405.01.2005

…der Z 32.1 ff des OECD-Kommentars zu Artikel 23 OECD-MA zu beseitigen. Eine Bereinigung dieses Doppelbesteuerungsproblems würde die Einleitung eines Verständigungsverfahrens voraussetzen. Wird das Sachverhaltsbild in der Weise geändert, dass der Mitarbeiter noch vor Optionsausübung zu Beginn des Jahres 3 wieder nach…

EAS 1113Dubiose Lizenzgebühren in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/61-IV/4/9721.07.1997

…Gegenteil im Verlauf des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch bestätigt, dann besteht trotz Vorliegens einer Ansässigkeitsbescheinigung seitens der niederländischen Steuerverwaltung keine Verpflichtung zur Freistellung der Lizenzgebührenzahlungen von der österreichischen Abzugssteuerpflicht. Allerdings kann in einem solchen Fall von Parteienseite Antrag auf Einleitung eines internationalen…

EAS 3207Zeitverschobene Doppelbesteuerung bei Stiftungszuwendungen an den deutschen Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0497-IV/4/201121.02.2011

…Verständigungsverfahren zwischen Österreich und Deutschland beantragt werden soll, muss der Entscheidung des Steuerpflichtigen überlassen bleiben. Der Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens könnte jedenfalls nicht in Österreich, sondern müsste gemäß Art. 25 Abs. 1 DBA-Deutschland im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen, sonach in Deutschland gestellt werden. …

EAS 2307Thailändische Entgelte für Computersoftware
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 606/2-IV/4/0330.06.2003

…und die Zahlungen einer 15-prozentigen Quellensteuer unterwerfen, dann müsste auf österreichischer Seite vom österreichischen Softwareunternehmen der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens beim BMF gestellt werden. In diesem Fall könnte bis zum Abschluss des Verfahrens durch einen auf § 48 BAO gestützten Bescheid die vorläufige Anrechnung…

EAS 2210Übertragung einer Pensionsanwartschaft auf eine ausländische Pensionskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/20-IV/4/0213.01.2003

…Es könnte aber auch im Ansässigkeitsstaat der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zur Abklärung der Abkommensanwendung auf den vorliegenden Fall gestellt werden. Besondere Überlegungen wären anzustellen, wenn die Überbindung in die ausländische Kasse auf einer gesetzlichen Verpflichtung des ausländischen Staates beruhen sollte. 13.…

EAS 2982Aufsichtsratsbezüge aus Bulgarien nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1572-IV/4/200811.06.2008

…zur Herbeiführung eines abkommensgemäßen Zustandes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Zur Vermeidung einer transitorischen Doppelbesteuerung kann für die Dauer des Verständigungsverfahrens über entsprechenden Antrag auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Steuerentlastung auf österreichischer Seite bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens angeordnet werden. Bundesministerium…

EAS 2746Betrieb einer schweizerischen Berghütte mit inländischem Hüttentransportdienst
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200619.07.2006

…Schweiz führen, steht es ihr frei, zur zwischenstaatlichen Abstimmung der Gewinnaufteilung nach Artikel 25 DBA-Schweiz die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu beantragen; ein solches Verständigungsverfahren steht aber dem Abschluss des laufenden Betriebsprüfungsverfahrens nicht entgegen; denn es gibt keine Verfahrensvorschrift, die es…

EAS 536Überstundenleistungen eines in Österreich tätigen Dienstnehmers am tschechischen Wohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3344/1/1-IV/4/9405.12.1994

…es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem betroffenen Dienstnehmer und dem österreichischen Finanzamt über die Wirkungen des Art. 15 DBA-CZ kommen, steht es dem Dienstnehmer frei, in seinem Heimatstaat gemäß Artikel 25 DBA-CZ die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zur Abklärung der zwischenstaatlichen Lohnaufteilungserfordernisse zu beantragen. 5…

EAS 851Österreichischer Generalunternehmer eines deutschen Bauprojektes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 50/1-IV/4/9628.03.1996

…abzustimmen. Sollte sich hiebei keine grenzüberschreitende Einigung erzielen lassen, wird zur Beseitigung eines internationalen Besteuerungskonfliktes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Da der Mitarbeiter des österreichischen Architektenbüros in eine deutsche Betriebstätte des österreichischen Architekten entsandt wird, hat hinsichtlich der Lohnbesteuerung jedenfalls Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht…

EAS 846Briefkastenlizenzgebühren und DBA-switch-over
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 48/1-IV/4/9625.03.1996

…britischen Unternehmen steht es aber frei, im Rahmen eines in Großbritannien einzuleitenden Verständigungsverfahrens eine DBA-konforme Quellensteuerentlastung in Österreich herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens behindert nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens. 25. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: