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EAS 2279Österreicher als mittätiger Gesellschaftergeschäftsführer einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/62-IV/4/0323.04.2003

Im Jahr 1997 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass ein Gesellschaftergeschäftsführer grundsätzlich auch dann der Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft unterliegt, wenn er bei der Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschreibens…

EAS 47Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 1070/1/1-IV/4/8722.11.1991

In einem Verständigungsverfahren mit Deutschland wurde Einigung darüber erzielt, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen…

EAS 111Deutsche Schallplattentantiemen an österreichischen gemeinnützigen Gesangsverein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/9206.04.1992

Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Staaten abkommensberechtigt sind. Dementsprechend ist daher auch ein in Österreich steuerfreier gemeinnütziger Singverein berechtigt, gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland eine…

EAS 109Schweizerische Gesellschaftergeschäftsführer mit Tätigkeitsort in den GUS-Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1181/3/1-IV/4/9227.03.1992

Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zu erfolgen hat; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des…

EAS 716Schweizer Gesellschaftergeschäftsführer mit Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2635/1/1-IV/4/9519.09.1995

Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…

EAS 1729Schweizer Gesellschaftergeschäftsführer mit Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 760/1-IV/4/0009.10.2000

Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…

EAS 2168Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/7-IV/4/0211.12.2002

In einem Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern…

EAS 526Rechnungsabgrenzungen 1994 für spanische Staatsanleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/53/1-IV/4/9414.11.1994

  Mit Spanien ist Einigung über eine Revision des österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens erzielt worden, derzufolge ab 1. Jänner 1995 Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens, der eine Steuerfreistellung für Staatsanleihezinsen im Ansässigkeitsstaat vorsieht, nicht mehr anzuwenden ist. Dies hat zur Folge, dass auf österreichischer Seite…

EAS 2430Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 121/1-IV/4/0415.03.2004

In einem Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern…

EAS 586Italienische Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GesmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/9528.02.1995

  Im Verhältnis zur Schweiz ist im Rahmen eines Verständigungsverfahrens Einigung dahingehend erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet. Dies…

EAS 1419Besteuerung der Firmenpension eines ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 161/2-IV/4/9901.03.1999

  In Z 2 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 3.12.97 in Dresden wurde mit Deutschland folgende Einigung erzielt : Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von deutschen GmbHs, die ihm zu mehr als 25% gehörten…

EAS 379Gesellschafter-Geschäftsführer an ungarischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/56/1-IV/4/9402.02.1994

…so sind die ungarischen Geschäftsführerbezüge gemäß § 22 Z 2 EStG im Hinblick auf diese mittelbare Beteiligung als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu qualifizieren. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften…

EAS 346Britische Gesellschaftergeschäftsführer inländischer Sitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/7/2-IV/4/9303.12.1993

…wird auf der Grundlage von § 98 EStG eine inländische beschränkte Steuerpflicht gegeben sein. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach…

EAS 877Standardisiertes Bestellverfahren bei ausländischen Versandhäusern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 53/1-IV/4/9630.04.1996

…Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis und Ware" zustandegekommen ist, dann kann in einem solchen Fall keine "Abschlussvollmacht" unterstellt werden. Keine Abschlussvollmacht kann daher gegeben sein, wenn der Außendienstmitarbeiter nicht berechtigt ist, über diverse wichtige Einzelfragen zu…

EAS 1807Zinserträge inländischer Immobilien-KEGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/0019.02.2001

…Zuteilungsregel des Art. 3 DBA und teilt damit auf der Abkommensebene das steuerliche Schicksal des originären Immobilienertrages. Denn mit Deutschland ist in Konsultationen vom 1. Juni 1994 Einigung erzielt worden, dass Zinsertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit Einkünften aus unbeweglichem Vermögen steht, unter die…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

…vorliegenden Fall sonach Deutschland berufen (VwGH 14.3.1990, 89/13/0115 betr. südafrikanisches Luftfahrtunternehmen); im gegebenen Zusammenhang ist auch auf die anlässlich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsverhandlungen erzielte Einigung hinzuweisen, derzufolge sich Deutschland bereit erklärt hat, bis einschließlich 1997 bei den in Deutschland ansässigen Unternehmern…

EAS 140Wiederverkaufpreismethode für Verkaufsrepräsentanten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1554/1/1-IV/4/9215.06.1992

…inländischen Betriebstätte auswirken. Es wird empfohlen, die Grundsätze der Gewinnzuordnung mit den zuständigen österreichischen und deutschen Finanzämtern abzustimmen. Sollte hierbei keine Einigung erzielbar sein, könnte im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens das internationale Einvernehmen zwischen den Steuerverwaltungen hergestellt werden. 15. Juni 1992 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 813Verrechnungspreis für Roggenpollen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/9622.02.1996

… doch wäre diesfalls nicht von einem Roggenweltmarktpreis, sondern von den an die österreichischen Landwirte zu zahlenden Abnahmepreisen auszugehen und hiezu die übrigen Kosten (Aberntung, Reinigung, Abpacken usw.) hinzuzurechnen. Hiebei werden die Plankosten maßgebend sein können. Aus Sicht des BM für Finanzen könnte sich als praktikabler…

EAS 851Österreichischer Generalunternehmer eines deutschen Bauprojektes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 50/1-IV/4/9628.03.1996

…mit der deutschen Steuerverwaltung wird sich empfehlen, einen Vorschlag für die vorzunehmende Gewinnaufteilung zu erstellen und diesen auf der Grundlage der vorstehenden Überlegungen mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt abzustimmen. Sollte sich hiebei keine grenzüberschreitende Einigung erzielen lassen, wird zur Beseitigung eines internationalen Besteuerungskonfliktes…