…der dem deutschen Geschäftsführer als Büroraum zur Verfügung gestellt wird. Liegt eine solche Betriebstätte vor, dann ist die deutsche GmbH nicht nur körperschaftsteuerlich zu erfassen, sondern es trifft sie auch die Verpflichtung zur Einbehaltung der österreichischen Lohnsteuer. In diesem Fall kann wegen der Nutzung einer…
…Jänner 2003 zur Einbehaltung und Abfuhr der österreichischen Lohnsteuer verpflichtet. Sollte der deutsche Arbeitgeber hingegen keine inländische Betriebstätte (maßgebend ist im gegebenen Zusammenhang nicht der Betriebstättenbegriff laut DBA, sondern jener des EStG) unterhalten, dann müsste die Einkommensteuer im Wege der Steuerveranlagung in Österreich erhoben werden…
…allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass in derartigen Fällen entgegen der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung die deutsche Muttergesellschaft als "wirtschaftlicher Arbeitgeber" angesehen werden kann, mit der Folge, dass die österreichische Gesellschaft von der Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer entbunden ist. Es ist wohl richtig, dass Ziffer 8…
…trifft diese GMBH weder eine Lohnsteuerabzugspflicht noch eine Verpflichtung zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe, wenn die Dienstnehmer und die auf Werkvertragsbasis beschäftigten Konsulenten ausschließlich in Kroatien oder im Drittausland ihren beruflichen Obliegenheiten nachgehen und in Österreich mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen…
…Eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Veranstalter klassischer Musikdarbietungen ist und ihre Verträge nicht mit den mitwirkenden Künstlern, sondern mit einer kanadischen Produktionsfirma abschließt, kann bei Auszahlung des als Produzentenhonorar bezeichneten Betrages die Einbehaltung des Steuerabzuges nach § 99 EStG nur dann unterlassen, wenn sie in der Lage…
…Anrechnung der vom österreichischen Arbeitgeber noch für die Zeit bis Ende Juli 2001 einbehaltene Lohnsteuer von über ATS 130.000 eine abkommenskonforme Steuerentlastung eintreten. Diese Steuerentlastung erfolgt allerdings nur unter Progressionsvorbehalt. Der Abgabepflichtige und sein Berater sind daher im Unrecht, wenn sie die Bekanntgabe der…
…inländische Steuerpflicht wäre auch dann gegeben, wenn im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein steuerliches Arbeitsverhältnis zur inländischen GesmbH anzunehmen wäre. Falls trotz österreichischer Steuerpflicht in Deutschland Lohnsteuer einbehalten wurde und falls eine entsprechende Steuerrückerstattung in Deutschland nicht erreichbar ist, müsste zur Vermeidung eines internationalen Besteuerungskonfliktes…
…des zypriotischen Unternehmens als auch die Bezüge seines Dienstnehmers der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wobei die zypriotische Gesellschaft zur Lohnsteuerhaftung heranzuziehen ist. Vorsorglich ist aber beizufügen, dass Fälle der vorliegenden Art, insbesondere, wenn ein nicht entkräfteter Verdacht über die Einschaltung einer steuerfreien zypriotischen Basisgesellschaft besteht…
…die Österreich-Einkünfte der italienischen Besteuerung zu unterziehen; fällt im zweiten Fall eine österreichische Steuer an, kürzt diese im Anrechnungsweg gemäß Artikel 23 des DBA-Italien die italienische Steuer. Sollte der Lehrauftrag allerdings nach den Grundsätzen der Lohnsteuerrichtlinien 1992 (RZ 624) nicht zu einem Dienstverhältnis…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
Schließt ein in der Türkei lebender schweizerischer Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einem österreichischen Unternehmen, auf Grund dessen er vom 1. Oktober 1997 bis 30. April 1998 in Österreich arbeitet, dann tritt für diesen Zeitraum unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997…
…vorwiegend an Bord von Flugzeugen eines österreichischen oder norwegischen Luftfahrtunternehmens tätig sind, im Wohnsitzstaat besteuert. Bei Vorliegen einer amtlichen norwegischen Ansässigkeitsbescheinigung kann von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen, das einen norwegischen Flugpiloten beschäftigt, in Österreich daher der Lohnsteuerabzug unterbleiben. Abkommenswidrig in der Vergangenheit einbehaltene Lohnsteuerabzugsbeträge können gemäß …
…mit ihren Bezügen der österreichischen Besteuerung, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen anderes anordnet. Mit Mexiko besteht kein solches Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden, so dass die steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung durch das…
…eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft die Lohnsteuer für ihre in einem Prager Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt und kommt nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat der Dienstnehmer…
…weiter als lohnsteuerpflichtige Lohnfortzahlungen zu werten sind, setzt eingehendere Sachverhaltsermittlungen voraus und kann im ministeriellen EAS-Verfahren daher nicht beurteilt werden. Der Umstand, dass Lohnsteuer einbehalten worden ist, deutet eher auf den zweiten Tatbestand hin (wobei keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass ein Fall der Steuerbefreiung…
…österreichischer Staatsbürger mit einem ungarischen Unternehmen einen Anstellungsvertrag als Berater und Sales Development Manager abgeschlossen, wobei sich der Dienstort in Österreich befindet und nur tageweise Tätigkeiten auch in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien vorgesehen sind, dann steht gemäß Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch…
…Fällen, in denen der Lebensmittelpunkt eines Pensionsempfängers nach Tschechien verlegt worden ist, Tschechien als Ansässigkeitsstaat das alleinige Besteuerungsrecht zukommt und sonach auf Grund dieses Abkommens in Österreich Steuerfreistellung geltend gemacht werden kann. Der österreichische Arbeitgeber ist allerdings nur dann zur Freistellung vom Lohnsteuerabzug berechtigt, wenn…
…zitierten Erlasses im konkreten Fall nicht eine steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des österreichischen Unternehmens zur Folge haben. In einem solchen Fall unterliegen daher die Arbeitslöhne, die an die nach England entsandten Arbeitnehmer gezahlt werden, weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug (siehe in diesem Sinn auch EAS 476…
…dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, die vom schweizerischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge dem Grunde nach der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Die gegenteilige Auskunft auf schweizerischer Seite, wonach grundsätzliche Steuerpflicht in der Schweiz…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…