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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1049

Pauschalhonorar an eine deutsche Konzertagentur mit US-Künstleranteil

geltende FassungEAS-AuskunftH 235/1-IV/4/97vom 04.04.1997

Wortlaut laut Findok

Schließt eine österreichische Konzertagentur mit einer deutschen Konzertagentur einen Vertrag über einen inländischen Auftritt einer US-Künstlerin ab, dann ist die US-Künstlerin jedenfalls nach Artikel X Abs. 2 DBA-USA mit der für ihren Auftritt bezogenen Gage in Österreich steuerpflichtig, wenn die Freigrenze von US-$ 3.000 überschritten wird. Die österreichische Konzertagentur ist steuerabzugspflichtig, wenn die deutsche Agentur funktionell als "Agentur", d.h. in bloßer Vermittlungsfunktion, tätig wird. Ist es jedoch so, dass die deutsche Agentur als alleiniger Vertragspartner der US-Künstlerin auftritt, sodass das von der österreichischen Konzertagentur gezahlte Pauschalhonorar insgesamt (sonach auch hinsichtlich des "Künstlerteiles") eine in Deutschland steuerpflichtige Betriebseinnahme der deutschen Konzertagentur darstellt, dann ist dieser Einkünftefluss an die deutsche Konzertagentur insgesamt gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen; mithin kann in diesem Fall die österreichische Konzertagentur nach der geltenden Rechtslage die Einbehaltung der Abzugssteuer unterlassen. 4. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

KonzertagenturKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitSteuerabzugSteuerfreistellungAbzugsbesteuerungFreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 235/1-IV/4/97
Stammnummer
14760
Gültig
04.04.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF