…zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt und ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EWR-Vertrages wegen der fehlenden Amtshilfebereitschaft Liechtensteins nicht vorliegen kann (EAS 2956). Es ist wohl richtig, dass nach…
…Amtshilferichtlinie und die EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote der EG-Grundfreiheiten (zB unter Berufung auf EuGH…
…geringfügiger Nichterfüllung von Grenzgängerkriterien (max. 45 Tage im Jahr) die Grenzgängereigenschaft nicht verloren gehen soll. An dieser Regelung wird sich auch mit Wirksamkeitsbeginn des EWR nichts ändern, da der EWR-Vertrag die Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht berührt. 5. November 1992 Für den Bundesminister…
…ABl. L 360 v. 9.12.1992) eine Zulassung im Ansässigkeitsstaat zur Ausübung des Versicherungsgeschäftes im gesamten EWR-Raum ausreicht, so ist für solche Versicherungsunternehmen das Tatbestandsmerkmal der "Erlaubnis" zum inländischen Geschäftsbetrieb erfüllt. Werden allerdings solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb…
…eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die laut EWR-Vertrag nötige Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl. Nr. L 360 vom 09.12.1992) bis spätestens Juli 1994 eine Zulassung im Ansässigkeitsstaat zur Ausübung des Versicherungsgeschäftes im gesamten EWR-Raum ausreicht…
Das BMF hält die Ansicht für verfehlt, dass ein Verstoß gegen Artikel 4 EWR-Vertrag (entspricht Art. 6 EG-Vertrag) vorliegt, wenn Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen…
…internationalen Schachtelgewinnausschüttungen im Verhältnis zur Schweiz bestätigt wurde). Im Fall Liechtensteins kommt hinzu, dass die Niederlassungsfreiheit des EWR-Vertrages in Übereinstimmung mit jener des EU-Gemeinschaftsrechtes nach Gleichbehandlung von Auslandsbetriebstätten verlangt. Diese Gleichbehandlung bezieht sich auch auf eine internationale Beteiligungshaltung in Betriebstätten (EuGH 21.09…
…weiterhin in Liechtenstein lebt, der Bestand des Lebensmittelpunktes in Liechtenstein anerkannt und liegt ein amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der liechtensteinischen Steuerverwaltung vor, dann wird der Besitz einer bloß befristeten (aber verlängerbaren) "Aufenthaltsbewilligung-EWR" gemäß Art. 29 liechtensteinische Personenverkehrsverordnung vom 16.5.2000 ausreichend sein, um von einer…
Gemäß § 1 Abs. 4 EStG können im EU/EWR-Raum ansässige beschränkt Steuerpflichtige beantragen, mit den Inlandseinkünften als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt zu werden. Dies gilt aber nur, "wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen". Ist ein in Deutschland ansässiger Beamter…
§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…
…einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem…
…Allerdings wird bei Wegzug in ein anderes Land der EU oder des EWR die Möglichkeit einer Stundung der durch eine Wegzugsbesteuerung ausgelösten Steuerschuld aufgezeigt (EStR 2000 Rz 6683). Verlegt daher ein österreichisch/liechtensteinischer Doppelstaatsbürger seinen Wohnsitz aus Österreich für die Dauer von 5 Jahren in…
…in Österreich, wenn die Beteiligung funktional dem Betriebsvermögen einer inländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte einer - in einem EU-/EWR Staat ansässigen - Körperschaft zuzuordnen ist (EStR 2000 Rz 7755c). Denn die Niederlassungsfreiheit gebietet in einem solchen Fall bei Körperschaften, die in einem EU-/EWR-Staat ansässig sind, dass…
…mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit - nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Verein zu besteuern. Auch wenn die Frage der Körperschaftsteuersubjektivität in der Literatur hinsichtlich der außerhalb des EU- und EWR-Raumes bestehenden Gesellschaften nach wie vor umstritten ist (zB Aigner, Kofler, Steuerliche Folgen des Zuzugs von EU-Kapitalgesellschaften…
…Besteuerung von Künstlern zu einer Einschränkung der Quellenbesteuerung verpflichtet hat. Doch weder die bevorstehende Errichtung des EWR noch auch ein österreichischer Beitritt zur EG wird in dieser Hinsicht in Bezug auf Österreich eine Änderung herbeiführen. Eine solche könnte nur durch eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens realisiert…
…ABl. L 360 v. 9.12.1992) eine Zulassung im Ansässigkeitsstaat zur Ausübung der Versicherungsgeschäftes im gesamten EWR-Raum ausreicht, so ist für solche Versicherungsunternehmen das Tatbestandsmerkmal der "Erlaubnis" zum inländischen Geschäftsbetrieb erfüllt. Werden allerdings solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb…
…zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist. Aus diesem Gesichtswinkel betrachtet, wird daher Steuerpflichtigen in Staaten des EU- und EWR-Binnenmarktes ein Anrecht auf einen unmittelbaren Schriftverkehr mit den österreichischen Abgabenbehörden zuzubilligen sein, vorausgesetzt, dass hiedurch für die jeweils betroffene österreichische Abgabenbehörde nicht…
…aber die gemeinen Werte maßgeblich. […] Weist der Steuerpflichtige nach, dass Wertsteigerungen im EU/EWR-Raum eingetreten sind, sind diese vom Veräußerungserlös abzuziehen." Da nur Wertsteigerungen berücksichtigt werden müssen, die im EU/EWR-Raum eingetreten sind, unterliegen auch die stillen Reserven, die während der Ansässigkeit…
…gemäß § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 derzeit auch für norwegische Pensionskassen. Drittstaats-Pensionskassen: Beziehen Pensionskassen außerhalb des begünstigten EU/EWR-Raumes Dividenden aus Österreich, kann eine Kapitalertragsteuerrückerstattung auf der Grundlage der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen unter Beachtung der Grundsätze des Erlasses AÖF Nr. 63/2002…
…2. Der Fonds muss zwangsweise thesaurierend sein (§ 23c InvFG 1993); 3. mindestens 50% des Fondsvermögens muss in Wertpapieren von Ausstellern mit Sitz innerhalb des EWR bestehen; 4. mindestens 30% des Fondsvermögens muss in Aktien und mindestens 30% des Fondsvermögens muss in Rentenwerten bestehen; 5. Optionsscheine…