Findok · EAS-Auskünfte
EAS 532
Inländische Repräsentanzen von EWR-Versicherungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/56/1-IV/4/94vom 28.11.1994
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 18 Abs. 1 EStG
sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige
Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe
abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum
Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei
Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische
Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb"
unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden
ist.
Wenn durch die Umsetzung der dritten
Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl. L 360 v. 9.12.1992)
eine Zulassung im Ansässigkeitsstaat zur Ausübung des
Versicherungsgeschäftes im gesamten EWR-Raum ausreicht, so ist für
solche Versicherungsunternehmen das Tatbestandsmerkmal der "Erlaubnis" zum
inländischen Geschäftsbetrieb erfüllt. Werden allerdings solche
EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen
Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es
nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des
zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388).
Die Errichtung einer bloßen Repräsentanz, die nur
die Aufträge für die ausländische Versicherungsgesellschaft
akquiriert, erscheint im gegebenen Zusammenhang nicht ausreichend; denn sie
erfüllt noch nicht die für den Geschäftsbetrieb eines
Versicherungsunternehmens wesentliche Funktion. Dieser Voraussetzung würde
erst ein wirtschaftlich selbständiger inländischer
Geschäftsbetrieb der ausländischen Versicherung gerecht, in dem das
Versicherungsgeschäft in Form einer Zweigniederlassung betrieben
wird.
28. November
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 18 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 3020/56/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17444
- Gültig
- 28.11.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF