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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 532

Inländische Repräsentanzen von EWR-Versicherungsunternehmen

geltende FassungEAS-AuskunftK 3020/56/1-IV/4/94vom 28.11.1994

Wortlaut laut Findok

Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl. L 360 v. 9.12.1992) eine Zulassung im Ansässigkeitsstaat zur Ausübung des Versicherungsgeschäftes im gesamten EWR-Raum ausreicht, so ist für solche Versicherungsunternehmen das Tatbestandsmerkmal der "Erlaubnis" zum inländischen Geschäftsbetrieb erfüllt. Werden allerdings solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Die Errichtung einer bloßen Repräsentanz, die nur die Aufträge für die ausländische Versicherungsgesellschaft akquiriert, erscheint im gegebenen Zusammenhang nicht ausreichend; denn sie erfüllt noch nicht die für den Geschäftsbetrieb eines Versicherungsunternehmens wesentliche Funktion. Dieser Voraussetzung würde erst ein wirtschaftlich selbständiger inländischer Geschäftsbetrieb der ausländischen Versicherung gerecht, in dem das Versicherungsgeschäft in Form einer Zweigniederlassung betrieben wird. 28. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GeschäftsleitungGeschäftsleitung im Inland

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 3020/56/1-IV/4/94
Stammnummer
17444
Gültig
28.11.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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