…wenn das Versicherungsgeschäft tatsächlich zur Gänze in der inländischen Niederlassung abgewickelt wird. EU-Bemühungen, in dieser Hinsicht eine wirksame und administrativ handhabbare grenzüberschreitende Kontrollmöglichkeit herbeizuführen, sind bisher nicht verwirklicht worden. Auch aus dem Gesichtswinkel des derzeitigen Harmonisierungsstandes in der EU ist daher keine Veranlassung erkennbar…
Veräußert eine österreichische Kapitalgesellschaft eine 17-prozentige Beteiligung an einer in einem anderen EU-Staat aktiv tätigen Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nach inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Wird nun in einem solchen Fall eine 100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH…
…hiezu ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der Grundlage…
…EU-Raumes steht, dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die genannten operativen Muttergesellschaften der luxemburgischen Zwischenholding wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU…
…EU-Raumes steht, dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die genannten operativen Muttergesellschaften der deutschen Holdinggesellschaft wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU…
…voraus, dass die Lizenzgebühren im Empfängerstaat einer Einkommensbesteuerung unterliegen, "ohne von ihr befreit zu sein" ("subject-to-tax-Klausel"). Dem EU-Zinssteuerabkommen wird nicht der Sinn beigemessen werden können, für EU-Gesellschaften, die steuerpflichtige Lizenzgebühren von österreichischen Konzerngesellschaften beziehen, die Möglichkeit einer Steuervermeidung zu bieten…
…Bedenken bestehen. Denn ob entlastungsberechtigte operative EU-Gesellschaften unmittelbar oder unter Zwischenschaltung einer niederländischen Holdinggesellschaft eine Österreich-Beteiligung halten, ist für den Grad des potenziellen Mißbrauchs der EU-Mutter-Tochterrichtlinie unerheblich. Und es wurde bereits in EAS 996 ausgesprochen, dass bei EU-richtlinienkonformer Interpretation von §…
…Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen) (EAS 910). Diese in EAS 910 getroffene Aussage beruht auf der Erwägung, dass § 94a EStG die Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug ausschließlich deshalb statuiert, um einer missbräuchlichen Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie zu begegnen. Sobald die Anspruchsberechtigung einer EU-Gesellschaft der Finanzverwaltung…
…dann nicht der Fall, wenn die französische SNC nur Briefkastenfunktion haben sollte und der wahre Zurechnungsträger die holländische BV oder (falls auch dort nur Briefkasteneigenschaft bestünde) eine außerhalb der EU ansässige Gesellschaft wäre. Andererseits muss die französische Gesellschaft der französischen Körperschaftsbesteuerung unterworfen sein; die bloße…
…Zur Vermeidung von Diskriminierungen muss dieses Prinzip einheitlich gegenüber allen derartigen Muttergesellschaften im EU-Raum angewendet werden. In Fällen, die nach der mit 1.1.1995 wirksam gewordenen Neuordnung der KESt-Entlastung für Gewinnausschüttungen an Gesellschaften in EU-Staaten einer finanzamtlichen Überwachung im Rückerstattungsweg bedürfen…
…machen. Für die österreichische Verwaltung unbedenklich wären hingegen z.B. Gestaltungen, bei denen hinter der Madeira-Gesellschaft in EU-Staaten ansässige operativ tätige Kapitalgesellschaften stehen, wenn diese bei unmittelbarem Bezug der Gewinnausschüttung aus Österreich auf der Grundlage von § 94a EStG zur Steuerentlastung berechtigt wären. 26…
Gesellschaften aus EU-Staaten, die mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar sind und deren Gewinnausschüttungen daher gemäß § 10 Abs. 2 Z. 1 KStG in Österreich Steuerfreistellung genießen, müssten im Anhang zur Mutter-Tochter-Richtlinie (Anlage 2 zum EStG. 1988) aufgelistet sein. Dies ist bei einer niederländischen…
…errichten, von dem aus der EU-Markt beliefert werden kann, so bedarf dieser Vorgang einer fremdüblichen Abgeltung seitens der schweizerischen Konzerngesellschaft. Der bloße Umstand, dass das Gebäude nach 30 Jahren (also nach Ablauf der steuerlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) in das Eigentum der österreichischen Gesellschaft übergeht, dürfte…
…besteuern. Auch wenn die Frage der Körperschaftsteuersubjektivität in der Literatur hinsichtlich der außerhalb des EU- und EWR-Raumes bestehenden Gesellschaften nach wie vor umstritten ist (zB Aigner, Kofler, Steuerliche Folgen des Zuzugs von EU-Kapitalgesellschaften nach Österreich nach der Rechtsprechung des EuGH in der Rs…
…wenn sie ermöglichen soll, dass auf der Grundlage der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Gewinnausschüttungen der österreichischen GmbH steuerfrei nach Holland und von dort steuerfrei nach Spanien abfließen, um sodann unter Nutzung eines spanischen ETVE-Status der spanischen Holdinggesellschaft (entidades de tenencia de valores extranjieros) steuerfrei…
…um herauszufinden, ob die Dienstleistungen durch die US Gesellschaft erbracht wurden und ob die hiefür in Rechnung gestellten Vergütungen in den USA steuerlich erfasst worden sind. Die Firmendrohung, dass weitere amtliche Erhebungen zu einer Unternehmensverlagerung in ein "günstigeres" EU-Land führen könnten, stellt keinen Rechtfertigungsgrund…
…können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen sein. Da das Gesetz nicht zwischen der Rechtsform oder der Nationalität des Gesellschafters unterscheidet, fällt auch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ihren ausländischen Hauptgesellschafter unter Art. II leg. cit. Ist der Hauptgesellschafter ein EU-Angehöriger, ist nicht einmal…
…hingegen diese Möglichkeit nicht mehr bestehen, weil der Dienstnehmer bei seiner Entsendung in das andere EU-Land im Mai 2001 aus den Diensten der österreichischen Gesellschaft ausgeschieden ist und daher beim österreichischen Arbeitgeber im Jahr 2001 nicht ständig beschäftigt war, dann besteht für ihn noch…
…die von den Artisten gegenüber der BV 1 erbrachten Umsätze in Österreich der Umsatzbesteuerung unterliegen. Bei jenen Artisten, die in EU-Staaten ansässig sind, wird auf Grund des EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes die Möglichkeit bestehen, diese Umsatzsteuerbeträge erforderlichenfalls im Amtshilfeweg einbringen zu lassen. Eine andere Betrachtung wäre…
…daher nur im Verhältnis zum EU-Raum anwendbar ist; denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor kein Anlass, Auslandsgesellschaften in Österreich steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland verweigert werden…