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21 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass gibt, spricht für den bloß vermögensverwaltenden Charakter der Personengesellschaft. Ist aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit auch die Kapitalertragsteuerabzugspflicht der depotführenden inländischen Bank. Soferne nach Lage des Falles nicht…

EAS 1990Erbübergang von italienischem Liegenschaftsbesitz und Aktien und Anleihen im Depot einer italienischen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 145/1-IV/4/0214.02.2002

  Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien, so besteht grundsätzlich Bereitschaft, italienischen Liegenschaftsbesitz, der an die in Italien lebende Tochter (mit inländischem Zweitwohnsitz) im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO…

EAS 1745Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/16-IV/4/0027.10.2000

…österreichischen Dividendenerträge steuerlich zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Die unter EAS 741 genannten Umständen ließen gewichtige Indizien erkennen, denenzufolge die an die US-Depotbank überwiesenen Gewinnausschüttungen anteilig den ADR-Inhabern steuerlich als…

EAS 3345KESt-Rückerstattungsberechtigung bei unvorhergesehenem Aktienübergang erst nach dem "ex-Tag"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0748-VI/8/201421.11.2014

…für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des…

EAS 741Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/77/1-IV/4/9530.10.1995

…Umwegkonstruktionen zur Vermeidung der österreichischen KESt nicht verzichtet werden. Eine administrativ und rechtlich vertretbare Lösung könnte darin bestehen, dass die US-Depotbank ihre Bevollmächtigungsposition dazu nützt, um in einem österreichischen KEST-Rückerstattungsverfahren als Bevollmächtigter der ADR-Inhaber aufzutreten und solcherart unter Verwendung eines einzigen Antragsformulars…

EAS 1741Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/16-IV/4/0017.10.2000

Wurde von den Zinsen einer argentinischen Anleihe, die im Depot einer österreichischen Bank gehalten wird, nachweisbar eine argentinische Quellensteuer in Höhe von 12,5% in Übereinstimmung mit Artikel 11 des DBA-Argentinien einbehalten, dann ist die österreichische Bank gemäß der Verordnung BGBl II Nr. 43…

EAS 3276Ansässigkeitsbescheinigung des Zweitwohnsitzstaates im Fall von Remittance-Klauseln
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0264-IV/4/201220.04.2012

…Drittstaaten (zB Schweiz), sind diese Kapitaleinkünfte auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn die Kapitalanlagen auf dem Depot einer inländischen Bank gehalten werden. Bei den nach OECD-Standards abgeschlossenen DBA gilt dies auch dann, wenn in Österreich ein Zweitwohnsitz unterhalten wird, der (auf…

EAS 2908Deutsche Wertpapierzinsen einer österreichischen KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1823-IV/4/200712.11.2007

Wird im Rahmen einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass deutsche Anleihepapiere, die im Depot einer deutschen Bank gehalten werden, funktional dem Betriebsvermögen einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter…

EAS 2636KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0507-IV/4/200529.07.2005

Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht…

EAS 2945Aktienverkauf cum Dividende am Tag vor dem Gewinnausschüttungsbeschluss
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0478-IV/4/200822.02.2008

…stattgefunden hat und die Aktien bereits am 27. Juni auf dem Depot des Käufers eingebucht waren, sodass die Gewinnausschüttung direkt an die Käufergesellschaft erfolgt ist, oder ob die Transaktion als over-the-counter-Geschäft mit Depotbuchungen am 30. Juni erfolgt ist (mit Dividendenzahlung an den…

EAS 1401Unterjährige Verlegung des Wohnsitzes in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 531/1-IV/4/9911.02.1999

…deren Verlauf die Inlandseinkünfte dem Jahressteuertarif unterworfen werden. Die Frage, ob ein Vermietungsvertrag der inländischen Wohnung bzw. ein Beleg über den Abtransport der Wohnungseinrichtung in ein Depot ausreicht, die Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes nachzuweisen, müsste mit dem zuständigen Finanzamt besprochen werden. Denn es könnte…

EAS 2824Britische Remittance-Basis-Besteuerung und österreichische Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-IV/4/200705.03.2007

…britische DBA anwendbar, jedoch entzieht dieses Abkommen Österreich keine Besteuerungsrechte an den nicht nach Großbritannien überwiesenen Einkünften. Dies gilt auch für den Ertrag aus den auf einem inländischen Depot liegenden inländischen Aktien. In Bezug auf ausländische Aktien mit inländischer auszahlender Stelle besteht bereits gemäß § 98…

EAS 446Ausländische Investmentbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3320/3/1-IV/4/9408.06.1994

…ausgeübt, so werden die zum Funktionsbereich der Betriebstätte gehörigen Wertpapiere auch dann zum Betriebsvermögen der ausländischen Betriebstätte zu rechnen sein, wenn sie im Depot österreichischer Banken gehalten werden. Denn würde die ausländische Betriebstätte von einem völlig unabhängigen Unternehmer geführt, könnte dieser auch frei darüber entscheiden…

EAS 1495Zuzug nach Österreich mit Auslandskapitalanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 515/1-IV/4/9912.07.1999

…dieser Bank einzubehaltenden 25%igen Kapitalertragsteuer die Einkommensteuerpflicht (und eine künftige Erbschaftssteuerpflicht) abgegolten. Eine andere Rechtslage gilt, wenn die Papiere weiterhin im Depot einer schweizerischen Bank gehalten werden und keine österreichische "kuponauszahlende Stelle" vorliegt. Die schweizerische Bank kann nicht in das österreichische Endbesteuerungssystem eingebunden werden…

EAS 3293Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0440-IV/4/201224.08.2012

…Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher im Jahr 2009 von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattgefundenen Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000 Rz 7762), ist diese gemäß Art. 11 DBA…

EAS 2492Quellensteuerentlastung zugunsten japanischer Pensions- und Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2602/1-IV/4/0419.07.2004

…Pensionsfonds und Investmentfonds diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss primär von der japanischen Steuerverwaltung entschieden werden. Möchte eine in Luxemburg ansässige Bank, die als Depotbank für die japanischen Pensions- und Investmentfonds agiert, die Kapitalertragsteuerrückerstattung für ihre japanischen Kunden beantragen, so kann sie dies nur als Bevollmächtigter…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

…nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattfindenden Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000 Rz 7762), ist diese gemäß Artikel 11 DBA…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

…Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393…

EAS 1452Wahlrecht zwischen Dividendenausschüttung und Zuteilung von Gratisanteilen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/16-IV/4/9910.05.1999

…dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden; es kann jedenfalls nicht im EAS-Verfahren ein Informationsschreiben der depotführenden Bank als ein ausreichender Nachweis für eine Steuerfreistellung in Österreich angesehen werden. In Fällen der vorliegenden Art wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten unvermeidlich sein; vor allem dann…

EAS 2634Auflösung eines Liechtenstein-Konstrukts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0572-IV/4/200531.08.2005

…daher das Kapital der liechtensteinischen Anstalt überwiegend dazu, die Beteiligung an der österreichischen GmbH 2 zu halten, wäre der Umstand, dass ein Zehntel dieses Kapitals in Bank- und Depotguthaben angelegt ist, der Steuerbefreiung nicht abträglich. Dies selbst dann, wenn die daraus abreifenden Zinsen die einzigen…