20.2.2.4 20.2.2.5 Depotübertragung 20.2.2.45.1 Allgemeines Rz 61476159: Während die neu eingeführten, die Substanz erfassenden Haupttatbestände des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 die Steuerpflicht stets an einen tatsächlichen Realisierungsvorgang (etwa einem Verkauf) anknüpfen, stellt…
…oder seine Sozialversicherungsnummer, seine Adresse, die eindeutig identifizierbare Bezeichnung der übertragenen Wirtschaftsgüter (inklusive deren ISIN, Anzahl und/oder Nominale), die Anschaffungskosten der übertragenen Wirtschaftsgüter und jene depotführende Stelle, auf die die Übertragung erfolgt. Rz 6166a: Korrekturen der mitgeteilten Daten sind bis zum Verstreichen der einmonatigen…
…bzw. Firmenwortlaut oder Bezeichnung), soweit vorhanden seine Steuer- oder seine Sozialversicherungsnummer, seine Adresse, die eindeutig identifizierbare Bezeichnung der übertragenen Wirtschaftsgüter (inklusive deren ISIN, Anzahl und/oder Nominale), die Anschaffungskosten der übertragenen Wirtschaftsgüter, jene depotführende Stelle, auf die die Übertragung erfolgt und den eindeutig identifizierbaren Steuerpflichtigen…
…Einzeldepots der ursprüngliche Depotinhaber ausscheidet; bei Gemeinschaftsdepots alle zum Zutrittszeitpunkt bereits vorhandenen Depotinhaber ausscheiden. In einem solchen Fall ist, sofern der Steuerpflichtige eine unentgeltliche Übertragung nicht nachweist (§ 27 Abs. 6 Z 2 fünfter TS erster Sub-TS EStG 1988) oder die depotführende Stelle zur Datenweitergabe…
…Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. b EStG 1988 und ist somit von der Verpflichtung des Kapitalertragsteuerabzugs erfasst. Rz 7708: Als inländische depotführende oder auszahlende Stellen kommen gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 in Betracht: Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes (§ 1…
…EStG 1988 der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Entnahme und den Anschaffungskosten. Rz 7719: Da aufgrund der Veräußerungsfiktion die für die Abfuhr der Kapitalertragsteuer notwendige - und aus verfassungsrechtlicher Sicht gebotene - Liquidität auf Seiten des Depotinhabers nicht in allen Fällen gegeben sein muss…
… 3 Abs. 3 Z 2 SteuerreportingVO; siehe Rz 7752h). Beispiele: 1.A hat auf seinem Depot bei der X-Bank Aktien und Anleihen. Im Jänner des Jahres X3 veräußert er die Aktien mit einem Verlust von 50, im September des Jahres X3 macht er bei…
2.1.2.3. Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch…
…Wertpapieres der depotführenden Stelle bekannt sein. Zu diesem Zeitpunkt kommen die Pauschalbewertungsvorschriften des § 93 Abs. 4 dritter und vierter Satz EStG 1988 zur Anwendung. Die Bewertungsfiktion sieht vor, dass die Anschaffungskosten dem halben bzw. dem gemeinen Wert im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Depot entsprechen…
3.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 275: Soweit Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge aus inländischen Dividenden bestehen, erfolgt deren Besteuerung bereits bei Ausschüttung der Dividende an den Investmentfonds in der Weise, dass von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft als Schuldnerin der Dividende Kapitalertragsteuer gemäß…
3.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot 3.1.1.3.7.1. Allgemeines Rz 183: Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind die vom steuerlichen Vertreter des Fonds in der Ausschüttungsmeldung bzw. der Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge der Meldestelle…
3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…
3.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot 3.1.1.5.8.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 242: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3…
3.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.1.1.5.9.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 245: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3…
…6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.2.2.4.6.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 324: Ermittlung und Erfassung des Veräußerungsgewinnes entsprechen der Ermittlung und Erfassung bei Meldefonds auf inländischem Depot (siehe oben Rz 316, 320…
…9. Besteuerung von laufenden Erträgen eines Investmentfonds bei unterjährigem Kauf bzw. bei unterjährigem Verkauf eines Investmentfondsanteils bei inländischem Depot Rz 194: Gewinne aus der Veräußerung von nach dem 31.12.2010 angeschafften Investmentfondsanteilen sind auch im außerbetrieblichen Vermögen von natürlichen Personen, unabhängig von der Behaltedauer…
…A. an die Finanz abgeführt worden wäre, ohne dass ein Verkauf des Wertpapieres durchgeführt worden sei, sondern durch einen Depotwechsel von A. zu B. das Wertpapier ohne jegliche Ausschüttung und daher Einkünfte übertragen worden wäre. Bei der Recherche sei noch ein kleiner Fehler aufgetreten, nämlich…
…aus der steuerfreien Zeit später in die Besteuerung einbezogen werden. Da im gegenständlichen Fall durch die Entnahme und Einlage der Wertpapiere ein Wechsel vom steuerpflichtigen in den steuerfreien Bereich bewirkt werde, liege keine Depotübertragung iSd § 27 Abs. 6 Z 2 TS 2 EStG 1988 vor…
…dem Finanzamt Nachfolgendes bekannt: "Einer unserer Kunden hat in den letzten Monaten wiederholt ausländische Nullkuponanleihen geordert. Für diese Nullkuponanleihen wurde dem Kunden beim Erwerb für die bereits verstrichene Laufzeit die Kapitalertragsteuer gutgeschrieben. Die Wertpapiere wurden aber nicht im Depot belassen, sondern regelmäßig einige Tage bzw…
…7 EStG idF BGBl. I Nr. 65/2088 trat zum 1. Jänner 1998 rückwirkend in Kraft. Zum Zeitpunkt der Depotentnahmen in den Jahren 1998 und 1999 hatte § 95 Abs. 3 Z 4 2. Satz EStG idF BGBl Nr. 12/1993 nachfolgende Fassung: "Die Meldung des…