Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2824
Britische Remittance-Basis-Besteuerung und österreichische Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0092-IV/4/2007vom 05.03.2007
Wortlaut laut Findok
Hat ein in Deutschland ansässiger
Steuerpflichtiger im Jahr 2003 seinen Wohnsitz nach Großbritannien verlegt
und unterliegt er dort nur mit den nach Großbritannien überwiesenen
Einkünften der Besteuerung (Besteuerung auf Remittance Basis) dann ist zwar
kraft Ansässigkeit in Großbritannien das
österreichisch-britische DBA anwendbar, jedoch entzieht dieses Abkommen
Österreich keine Besteuerungsrechte an den nicht nach Großbritannien
überwiesenen Einkünften. Dies gilt auch für den Ertrag aus den
auf einem inländischen Depot liegenden inländischen Aktien. In Bezug
auf ausländische Aktien mit inländischer auszahlender Stelle besteht
bereits gemäß
§ 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 keine beschränkte
Steuerpflicht.
Wird in Österreich ein Ferienwohnsitz begründet,
der nach der Zweitwohnsitzverordnung, BGBl. Nr. 528/2003, nicht zur
unbeschränkten Steuerpflicht führt, so tritt in diesen Gegebenheiten
keine Änderung ein.
Bundesministerium für Finanzen, 5. März
2007
Normen und Schlagworte
- DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0092-IV/4/2007
- Stammnummer
- 29604
- Gültig
- 05.03.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF