…Vermittlungs- und Vertretungsleistungen umfasst und sonach keine überwiegenden "schädlichen Passiveinkünfte" erwarten lässt, dann wird die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung aus Bosnien nach Österreich durch die Neuordnung im Budgetbegleitgesetz 2003 nicht berührt. Und zwar auch dann nicht, wenn der Steuersatz für die Gewinne der ausschüttenden bosnischen Gesellschaft…
…sein, ob diese deutschen Gesellschaften nicht möglicherweise als eine "ständige Vertretung" der österreichischen Gesellschaft (im Sinn von Z 10 lit. a oder c des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland) anzusehen sind. Diese Frage sollte daher vorsorglich mit den zuständigen Finanzämtern der beiden Staaten abgestimmt werden. Bei…
…Personalstand der Vertretungsbehörde zählenden Mitarbeiter erbracht wird, wird die Qualifikation "Ausübung öffentlicher Funktionen" auf alle Dienstnehmer der Vertretungsbehörde zutreffen. Es ist daher für die Anwendung der "Kassenstaatsregel" (dem Art. 19 OECD-Musterabkommen 1963 nachgebildete DBA-Bestimmungen) unerheblich, ob es sich bei den Dienstnehmern der Vertretungsbehörde…
…dass bei Einräumung einer konzerninternen Vertretungsbefugnis der Bestand eines betriebstättenbegründenden "Abhängigkeitsverhältnisses" zu unterstellen sein wird. Eine in die gegenteilige Richtung weisende Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes (BFH 14.09.1994, I R 116/93), die in der bisherigen österreichischen höchstgerichtlichen Judikatur allerdings noch kein Gegenstück gefunden…
…die Anwendbarkeit der Kassenstaatsregel allein schon daran scheitern, dass keine Vertretung oder Einrichtung "in Österreich" vorliegt. Der österreichische Verein kann selbst nicht vom Begriff der "Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.)" erfasst sein, weil es sich bei dem Verein um eine gänzlich separate Organisation handelt. Daher ist…
…es für die Gewinnzuteilung eines Gewinnverteilungsbeschlusses in der Gesellschafterversammlung bedarf und daher der Gesellschafter ohne einen derartigen Beschluss nicht - wie im Fall einer Personengesellschaft - über seinen Gewinnanteil verfügen kann. Für die Typenzuordnung ist auch von Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer…
…es für die Gewinnzuteilung eines Gewinnverteilungsbeschlusses in der Gesellschafterversammlung bedarf und daher der Gesellschafter ohne einen derartigen Beschluss nicht - wie im Fall einer Personengesellschaft - über seinen Gewinnanteil verfügen kann. Für die Typenzuordnung ist auch von Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer…
…auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die dem Kreis des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer Missionen vergleichbar sind und die daher Inhaber der blauen Legitimationskarte…
…1995, folgt in seinem Art. 4 Abs. 1 zwar noch dem Musterabkommen aus 1963 und enthält daher noch nicht den erstmals im Musterabkommen 1977 eingeführten letzten Satz, der ausdrücklich auf den Ausschluss von Personen, die nur mit Einkünften aus Quellen dieses Staates steuerpflichtig sind, hinweist…
…ist. Der Steuerpflicht unterliegen die tatsächlichen Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds und die so genannten ausschüttungsgleichen Erträge. Bei letzteren handelt es sich um nicht ausgeschüttete Erträgnisse des Fonds, die inländische den gesetzlichen Regelungen unterliegende Fonds auszuschütten verpflichtet sind und die daher zwecks Herstellung der Wettbewerbsgleichheit steuerlich als…
Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese…
…keine "Erwerbsklausel"; dh. der Umstand, dass sich die österreichische öffentlich-rechtliche Körperschaft (hier: die ÖBB) nicht im Hoheitsbereich, sondern im erwerbswirtschaftlichen Bereich (hier: Bahndienstleistungen) betätigt, entzieht daher Österreich kein Besteuerungsrecht. Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich wird Deutschland durch Artikel 15 Abs. 1 des…
…auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder durch eine Fehlinterpretation eines Finanzamtes in der Vergangenheit anders…
…der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Es trifft wohl zu, dass Z 10 des Schlussprotokolls "ständige Vertretungen" nicht als Betriebstätte behandelt wissen will, wenn ein Angestellter des Unternehmens keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt; doch hat dies nur in jenen Fällen Bedeutung, in denen keine räumliche Betriebstätte gegeben ist und daher…
…tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen sind (VwGH 10.12.1997, 83/13/1085). Bei jemandem, der keine Leistungen erbringen kann, spricht daher die Vermutung dafür, dass er nicht als Träger einer Erwerbstätigkeit in Betracht kommen kann. Müssen die Einkünfte der Briefkasten-Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft…
…körperschaftsteuerpflichtiges inländisches Einkommen) ist von seiten der Trägerkörperschaft des Orchesters zu bestätigen. Ein allfälliger Formulartext könnte daher folgenden Wortlaut haben (wobei noch die Veranstaltungsdaten und die Bezeichnung und Anschrift der Trägerkörperschaft des Orchesters angegeben werden müßte): Ich/wir erklären als vertretungsbefugte Organe des xxxx Orchesters :…
…von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, doch würde sich der Leistungsort nach Griechenland verlagern, wenn die Vermietung von einer griechischen Betriebstätte des österreichischen Unternehmers ausgeführt würde. Da jedoch der österreichische Investor das Flugzeug lediglich einmal und zwar auf Dauer an die erwähnte griechische…
…die der Abgabepflichtige unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem ausländischen Staat zu zahlen hatte. Diese Prinzip wird allerdings nicht überspitzt gehandhabt werden können, wenn keine wesentlichen Auswirkungen auf die österreichische Steuerleistung zu erwarten sind. Unterlässt daher der Steuerpflichtige eine Einkünfteermittlung in Kanada und findet er…
…Wirtschaftsgüter (die aus der Sicht des österreichischen Einkommensteuerrechtes auch durch den Einbau in ein Gebäude nicht die Eigenschaft als bewegliches Wirtschaftsgut verlieren) nicht die im Sinn des Art. 6 DBA-Polen erforderliche Zubehörseigenschaft erlangen und dass daher der aus der Vermietung erzielte Ertrag nicht dem…
…der inländischen Besteuerung. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die inländische vermögensverwaltende KG keine inländische Betriebstätte begründet. Denn seit 2006 erstreckt sich die inländische Steuerpflicht auch dann auf ausländische Gewerbebetriebe, wenn diese im Inland nur unbewegliches Vermögen unterhalten. Bei den gewerblich tätigen deutschen Anlegern ist daher…