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EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

…Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht zu den betrieblichen…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

…hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…

EAS 2858Darlehensvergabe an eine deutsche "Enkelpersonengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200706.06.2007

In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…

EAS 106Darlehensgewährung einer deutschen Kapitalgesellschaft an ihre österreichische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/38/1-IV/4/9224.03.1992

…ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen…

EAS 638Gesellschafterdarlehen zugunsten einer schweizerischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

…unter den gegebenen Umständen Gefahr besteht, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung der Vorgang nicht als Gesellschafterdarlehen, sondern als Zuführung von verdecktem Stammkapital angesehen wird, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der…

EAS 1090OECD-konforme Behandlung eines konzernintern zinsenlos vereinbarten Darlehens auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/29-IV/4/9719.06.1997

Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer irischen Tochtergesellschaft ein Darlehen von S 50 Mio. und wird diese Kapitalüberlassung weder in Irland noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung anerkannt, dann ist gemäß Ziffer 202 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1979, AÖFV. Nr. 79…

EAS 1110Berechnung des "base erosion-Tests" im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/5-IV/4/9721.07.1997

…von insgesamt 90 erzielt, ein Darlehen von einer Steueroasengesellschaft aufnimmt, um dieses Geld sodann in den USA zu veranlagen und wenn die hiefür aus den USA zufließenden Zinsen 10 betragen (sodass die Gesamteinnahmen damit auf 100 ansteigen), wobei an die Steueroasengesellschaft Zinsen in Höhe von…

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

…die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher in den Händen der Stiftung nicht steuerfrei bleiben, sondern der 34%igen Körperschaftsbesteuerung unterliegen. Bei Auslegung der maßgebenden österreichischen Steuerrechtsvorschriften…

EAS 928Gesellschafterdarlehen an die schweizerische Betriebstätte einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 27/3-IV/4/9620.08.1996

…gelten auch dann, wenn das Darlehen von dem österreichischen Gesellschafter als Darlehensgläubiger der schweizerischen GmbH-Niederlassung gewährt worden ist (und kein Fall einer verdeckten Einlage vorliegt). Allerdings unterliegen die Zinsenzahlungen in den Händen des in Österreich ansässigen GmbH-Gesellschafters im Inland der Einkommensbesteuerung; der Betriebstättenvorbehalt…

EAS 1777Darlehensverzicht zwischen Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 566/1-IV/4/0109.01.2001

…an ihre schweizerische Muttergesellschaft mit der Folge einer verdeckten Einlage in die Schwestergesellschaft dar. Die verdeckte Ausschüttung in die Schweiz unterliegt der 25%igen österreichischen Kapitalertragsteuer, die allerdings in der Folge auf Grund von Artikel 10 DBA-Schweiz nach den Vorschriften der Durchführungsvereinbarung, AÖF Nr…

EAS 2433Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/0415.03.2004

…B. ein Reziprozitätsersuchen eines ausländischen Staates). Wird daher von einer deutschen Staatsbürgerin an ihre österreichische Nichte eine Geldschenkung vorgenommen, dann besteht derzeit nur die Möglichkeit die deutsche Schenkungssteuer auf die österreichische anzurechnen. Der in EAS.1384 behandelte Fall ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar. Ging…

EAS 473Grenzüberschreitende Darlehensvergabe zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/49/1-IV/4/9407.07.1994

Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…

EAS 779Darlehensgewährung an eine griechische Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 31/6/1-IV/4/9504.01.1996

…Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet und gewährt diese österreichische Tochtergesellschaft einer griechischen Tochtergesellschaft des deutschen Konzerns ein (nicht hypothekarisch besichertes) Darlehen, dann sind die hiefür an die österreichische Gesellschaft gezahlten Darlehenszinsen in Griechenland gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA-Griechenland von der griechischen Quellenbesteuerung zu entlasten…

EAS 2266Konzerndividendenbegünstigung im DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/0302.04.2003

…Erträge aber nach innerstaatlichem Recht oder innerstaatlicher Praxis (Unterkapitalisierung, Gleichstellung von Darlehen und Gesellschaftskapital) nach Artikel 10 als Dividenden behandelt werden, sind allerdings nach OECD-Auffassung ebenfalls als "Kapital" anzusehen. Wird daher von der russischen Muttergesellschaft Kapital außerhalb einer gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhöhung durch Zuschüsse der Muttergesellschaft…

EAS 1676Auslegungsfragen zum neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 571/1-IV/4/0012.06.2000

…insbesondere die Reserven, sind nicht einzubeziehen." Der Wert von Darlehen oder anderen Mitteln, die nach dem Gesellschaftsrecht nicht als Kapital gelten, deren Erträge aber nach innerstaatlichem Recht oder innerstaatlicher Praxis (Unterkapitalisierung, Gleichstellung von Darlehen und Gesellschaftskapital) nach Artikel 10 als Dividenden behandelt werden, sind nach…

EAS 1523Treuhandveranlagungen in Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/2-IV/4/9913.09.1999

…Körperschaftsteuergutschrift in Höhe von S 4,910.000 (5,250.000 - 340.000) zu erlangen. Eine derartige Abkommensauslegung wird aber dem Ziel und Zweck des Abkommens nicht gerecht und kann daher nicht als rechtsrichtig angesehen werden. Ob ein solches Darlehen unmittelbar von dem österreichischen Darlehensgeber…

EAS 974Zinsenverzicht seitens der deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/9602.12.1996

…Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

…ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10-prozentigen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings bestünde die Möglichkeit…

EAS 2709Darlehensbegriff im DBA-Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200603.03.2006

…Polen sind Zinsen "für ein von einer Bank gewährtes Darlehen jeder Art" von der Quellenbesteuerung zu befreien. Der Begriff "Darlehen" ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht definiert. Aus dem Abkommenszusammenhang ist aber erkennbar, dass der Begriff weit auszulegen ist; denn es sollen Darlehen "jeder Art" begünstigt sein…