…40 Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegenüber während einer Zeitdauer von rund 15 bis 18 Monaten technische Beratungsleistungen und wird hiebei eine inländische Betriebstätte begründet, dann unterliegen die von dieser Betriebstätte erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 DBA-Norwegen der österreichischen Besteuerung; der österreichische Kunde ist gemäß …
Erbringt eine britische Kapitalgesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft Beratungsleistungen und wird hiebei eine inländische Betriebstätte begründet, dann unterliegen die von dieser Betriebstätte erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 DBA-Großbritannien der österreichischen Besteuerung; der österreichische Kunde ist gemäß § 99 EStG 1988 verpflichtet, die für die technische Beratung…
…des DBA festzustellen, inwieweit die im ersten Schritt ermittelte Besteuerungsgrundlage der österreichischen Besteuerung unterliegt. In einem dritten Schritt ist schließlich die Steuer zu erheben, die auf die in Österreich zu erfassenden Einkünfte entfällt. In diesem dritten Schritt ist - mit Ausnahme der Berücksichtigung des DBA-Diskriminierungsverbotes…
…Abzugsverpflichtung nicht der Betriebstätte, sondern einem Anderen (hier: der ausschüttenden Tochter-GmbH) auferlegt ist, stellt sich das Steuerabzugsverfahren dennoch als ein Erhebungsschritt bei der Besteuerung der Betriebstätte dar und ist daher vom DBA-Diskriminierungsverbot mit betroffen. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…des DBA festzustellen, inwieweit die im ersten Schritt ermittelte Besteuerungsgrundlage der österreichischen Besteuerung unterliegt. In einem dritten Schritt ist schließlich die Steuer zu erheben, die auf die in Österreich zu erfassenden Einkünfte entfällt. In diesem dritten Schritt ist - mit Ausnahme der Berücksichtigung des DBA-Diskriminierungsverbotes…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…
…nicht erfüllt, wenn nach niederländischem Recht in einem späteren Jahr im Fall österreichischer Gewinne eine Nachversteuerung in den Niederlanden vorgenommen wird. Denn das Diskriminierungsverbot des DBA-Niederlande kann nicht derart weit interpretiert werden, dass es dazu nötigt, Unterschiede in der Verlustverwertung gegenüber österreichischen Unternehmen herbeizuführen…
…EStG 1988 eine Verlustvortragsmöglichkeit (EAS 1418). Aus dem Diskriminierungsverbot des DBA-Deutschland ist keine Lockerung dieser Einschränkungen ableitbar. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich die (im Jahr 1 liquidierte) Betriebstätte nicht anders als ein (unbeschränkt steuerpflichtiges) österreichisches Unternehmen zu behandeln. Wird ein österreichisches Unternehmen (eine Kapitalgesellschaft…
…24 Abs. 2 DBA Schweiz verankerten Diskriminierungsverbots grundsätzlich berechtigt, diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen (vgl. auch EStR 2000 Rz 8059). Das Diskriminierungsverbot kann allerdings nicht so ausgelegt werden, dass es eine Diskriminierung österreichischer Unternehmen…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Frankreich, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…
…auch die internationale Schachtelbefreiung nur für Betriebstätten von Kapitalgesellschaften aus EU-Staaten vorsieht, steht der Gewährung der internationalen Schachtelbefreiung auf der Grundlage des gemeinschaftsrechtlich ausgelegten Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 DBA-Liechtenstein nicht entgegen. Dies gilt sowohl für grenzüberschreitende Schachteldividenden als auch für steuerfreie Gewinne aus…
…inländische Steuer vorzuschreiben. Ob Italien im Jahr 2 bei der italienischen Besteuerung den Betriebstättenverlustvortrag zulässt, richtet sich nach italienischem Recht. Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien wird jedenfalls auf österreichischer Seite zurzeit so ausgelegt, dass Italien hiezu abkommensrechtlich nicht verpflichtet ist. Es ist einzuräumen, dass dann…
…ermitteln und sodann nach Abkommensrecht zu adjustieren. Verweigert der ausländische Staat nach seinem inländischen Recht sowohl den Verlustausgleich mit dem positiven Ergebnis der zweiten Betriebstätte (eine Vorgangsweise, die nach Auffassung des BM für Finanzen einerseits nicht gegen das Diskriminierungsverbot des DBA verstößt, siehe EAS.1880…
…Auffassung von jenem der Gewinnüberweisung zu trennen ist. Doch selbst wenn man die Auffassung vertreten sollte, dass Artikel 7 des neuen österreichisch-russischen DBA der Erhebung einer branch profits tax nicht entgegensteht, wird ein solches Verbot jedenfalls dem Betriebstätten-Nichtdiskriminierungsverbot des Artikels 24 zuzuschreiben sein…
…Ansässige einen unbegrenzten Ehegattenfreibetrag falls der überlebende Ehegatten US-Staatsbürger ist, dann vermag das Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbot des Art. 10 DBA (Erb)-USA diese Begünstigung nicht auf die in den USA nicht ansässigen österreichischen Staatsbürger auszuweiten (siehe Art. 10 Abs. 1 letzter Satz). Das aufgezeigte Problem ist…
…13 Abs. 3 DBA-Ungarn anzusehen ist, stünde das Abkommen der steuerlichen Erfassung nicht entgegen. Der Umstand, dass der ungarische Gesellschafter den Vorgang der Spaltung der ungarischen Gesellschaft steuerneutral abwickeln kann, bewirkt keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 4 des DBA, da…
…Denn nach Artikel 24 Abs. 1 DBA ist eine unterschiedliche Behandlung ansässiger und nichtansässiger gemeinnütziger Vereine nicht untersagt und das Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 Abs. 3 DBA greift nicht, weil vermögensverwaltend genutzte Liegenschaften nicht betriebstättenbegründend wirken. Allerdings dürfte eine mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages…
…eine KG errichtet, die in Kroatien aus dort ohne Betriebstättenbegründung erbrachten Marketingleistungen mit 20% Quellensteuer belastete Einkünfte erzielt, ergibt sich für Kroatien aus dem deutsch-kroatischen DBA eine Entlastungsverpflichtung. Diese Entlastungsverpflichtung lässt sich insoweit aus Beispiel 9 des OECD-Partnership-Reports ableiten, als dort ausdrücklich…
…KG eine Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-Frankreich bei der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinnen die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs. 1 KStG 1988 zu. Allerdings entbindet dies die inländische GmbH…
…das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, durch das die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte der deutschen GmbH in gleicher Weise Anrecht auf eine sachgerechte Gewinnzuweisung erhält, wie ein österreichisches Unternehmen. Der Umstand, dass im Fall der von der deutschen GmbH gehaltenen inländischen KG die DBA…