…DBA-Slowakei nicht zur Anwendung, hängt die abkommensrechtliche Beurteilung der Funktionsgebühr davon ab, ob die Tätigkeit als Vorstandsmitglied als selbständig oder nichtselbständig einzustufen ist. Soweit sich aus dem Abkommenszusammenhang nichts Gegenteiliges ergibt, werden diese Begriffe gemäß Art. 3 Abs. 2 DBA von dem das DBA…
…das DBA enthält diesbezüglich keine "subject-to-tax-Klausel", die die Steuerfreistellung in Österreich von der Steuerzahlung im DBA-Partnerstaat abhängig macht. Dennoch kann der Lohnsteuerabzug in Österreich nur unterbleiben, wenn dem britischen Arbeitgeber in seiner österreichischen Betriebstätte ein ordnungsgemäß ausgefülltes und von der slowakischen…
…nicht durch das DBA steuerfrei gestellt, sondern dort auf der Grundlage von Art. 15 OECD-MA in Anwendung des Kausalitätsprinzips der Besteuerung zugeführt, da dort die zum Entstehen der Pensionsansprüche führende Tätigkeit ausgeübt worden ist. Solange daher nicht zweifelsfrei feststeht, dass die Slowakei auf Pensionsabfindungen…
…Quellenentlastung und Rückzahlung sind zwei zulässige Verfahren. Solange daher das slowakischerseits eingeführte Rückerstattungsverfahren nicht solche zeitliche und formelle Hürden aufbaut, dass dies mit einer Abkommensverweigerung gleichzusetzen ist, wird - aus dieser Perspektive betrachtet - von slowakischer Seite vermutlich in Abrede gestellt, dass ein Fall einer Abkommensverletzung vorliegt…
…Slowakei ausgeübte Tätigkeit entfallen und soweit nicht die "183-Tage-Klausel" des DBA-CSSR zur Anwendung kommt. Da die inländische Ansässigkeit des Mitarbeiters während der zeitlich begrenzten Auslandstätigkeit offensichtlich nicht verloren geht, kann die Steuerfreistellung begrifflich nicht von der Voraussetzung abhängen, dass in der Slowakei…
…kann dies jedenfalls nicht zugunsten einer funktionslosen Zwischengesellschaft geschehen. Es kann sein, dass die Gewinne auf die Aktivität der polnischen Investoren und der hinter der slowakischen AG stehenden Personen zurückzuführen sind; es kann aber auch sein, dass hier Aktivitäten der österreichischen A-GmbH zu dieser…
…in der Slowakei führen, wenn sie im Rahmen einer dort befindlichen Betriebstätte des österreichischen Unternehmens erbracht werden. Der bloße Umstand, dass die Vergütungen nicht nach der Methode der Einzelabrechnung sondern als Kostenumlage erhoben werden, kann nicht bewirken, dass sie aus Artikel 7 DBA-CSSR herauszulösen…
…österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen geliefert und handelt es sich hiebei nicht um eine entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern um eine Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes, dann ist dieser Veräußerungsvorgang nicht unter Artikel 12 (Lizenzgebühren) des DBA-CSSR…
Schließt ein im Ruhestand stehender Beamter mit einem österreichischen Bundesministerium eine Vereinbarung, auf Grund der er im Rahmen eines EU-Projektes in der Slowakei als rechtlicher Berater tätig wird, dann unterliegen die hiefür vom Bundesministerium gezahlten Honorare der österreichischen Einkommensbesteuerung. Und zwar auch dann, wenn…
Ist die Errichtung einer Holdinggesellschaft in einem zurzeit noch unbekannten Land geplant, die 100% der Anteile einer slowakischen Holzproduktionsgesellschaft und 100% der Anteile an einer österreichischen Einkaufs- und Vertriebsgesellschaft halten soll, dann kann zu dieser geplanten Gestaltung nur soviel ausgesagt werden, dass die österreichische Gesellschaft…
…Tschechien noch in der Slowakei über eine Betriebstätte verfügt, je einen Dienstnehmer in diese beiden Staaten und begründen die Dienstnehmer dort einen Wohnsitz, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür gezahlten Bezügen gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-CSFR grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat (Tschechien, Slowakei) zu…
…steht gemäß Artikel 7 des DBA-CSFR, das nach wie vor gegenüber beiden Staaten anzuwenden ist, das ausschließliche Besteuerungsrecht an den gezahlten Vermittlungsprovisionen Österreich zu. Diese Beurteilung setzt allerdings voraus, dass die Vermittlungsagenten nicht in ein steuerliches Dienstverhältnis zu den tschechischen oder slowakischen Auftraggebern treten. …
Auf eine seinerzeitige Anfrage, ob bei Vergabe von technischen Zeichenarbeiten in die Slowakei die hierfür angesetzten Beträge steuerfrei ausgezahlt werden können, ist in EAS 1606 (noch vor Ergehen der DBA-Entlastungsverordnung BGBl. III Nr. 92/2005) Folgendes ausgeführt worden: "Vergibt ein in Österreich ansässiger Architekt…
…Verhältnis zur Slowakei weiterhin anzuwenden ist, folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und kaufmännischen "Ausrüstungen" als Lizenzgebühr behandelten; wobei der Ausdruck "Ausrüstungen" nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt werden kann. Das DBA-CSSR…
…die Slowakei gezahlten Vergütungen als Entgelt für eine "technische Beratung" im Zusammenhang mit der Planung des österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen…
…Zwecke des Familienlastenausgleiches" betreffen die zum Zeitpunkt des Abkommensabschlusses auf österreichischer Seite vorgesehenen Zuschläge zur Einkommen(Lohn)steuer, nicht jedoch den (nicht als "Beitrag vom Einkommen" konzipierten) Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Dieser Dienstgeberbeitrag wird in keinem österreichischen DBA vom sachlichen Anwendungsbereich erfaßt. Da gemäß § 41 Abs…
…die einzelnen Nutzungsdauern zusammenzurechnen (Z 6 OECD-Kommentar zu Artikel 5 OECD-MA). Die Einkünfte der slowakischen Pflegekräfte führen daher unter diesen Gegebenheiten zur Steuerpflicht in Österreich und sind in der Slowakei gemäß Art. 23 DBA (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Bundesministerium für Finanzen…
Übt der zu mehr als 50% an einer slowakischen GmbH beteiligte und in Österreich ansässige Geschäftsführer seine berufliche Tätigkeit (Anzeigenvermittlung für einen deutschen Verlag) zu drei Fünftel in Österreich und zu zwei Fünftel in der Slowakei und in Ungarn aus, so erscheint eine pragmatische Lösung…
…hiefür zufließenden Bezüge sowohl nach dem DBA-CSSR als auch nach dem DBA-Belgien in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Außerberufliche Aufenthalte am Familienwohnsitz in Österreich beeinflussen diese Freistellungsverpflichtung solange nicht, als der physische Aufenthalt in der Slowakei mehr als 183 im Kalenderjahr…
…auch in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien vorgesehen sind, dann steht gemäß Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) das Besteuerungsrecht an den Bezügen grundsätzlich Österreich zu; nach dieser Bestimmung dürfen die Bezüge nur insoweit in Ungarn besteuert werden, als sie auf…