…Rz 5832). Einkünfte einer inländischen Betriebstätte sind in Deutschland gemäß Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung erfasst im Übrigen die unter Artikel 16 Abs. 2 DBA fallenden und von der Komplementär-GmbH den deutschen Geschäftsführern gezahlten Vergütungen.…
…zwischen der GmbH einerseits und der deutschen KG andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet; da die von den beiden Mitunternehmern erzielten Gewinne in inländischen Betriebstätten erwirtschaftet wurden, steht daran gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht ausschließlich Österreich zu und es muss Deutschland gemäß Artikel 15 Abs…
Nach Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland aus dem Jahr 1954 waren in Österreich ansässige und als Grenzgänger bei deutschen Kapitalgesellschaften beschäftigte Geschäftsführer in Österreich steuerpflichtig, vorausgesetzt, dass die Arbeit tatsächlich im deutschen Grenzgebiet ausgeübt worden ist und dass sie an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich…
…Denn der abkommensrechtliche Begriff der "Gesellschaft" umfasst gem. Art. 3 Abs. 1 lit. e DBA alle Rechtsträger, die wie juristische Personen behandelt werden, sodass abkommensrechtlich die in Österreich ansässige "Gesellschaft" zu einer in Deutschland ansässigen "Gesellschaft" wird. Diese Gesellschaft wird sodann über zwei Betriebstätten verfügen…
…1 ff des OECD-Kommentars zu Art. 23a des OECD-Musterabkommens (Update 2000) bestätigt. Der OECD-Kommentar stellt gemäß Absatz 16 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland-2000 eine für beide Vertragstaaten maßgebende Auslegungsanordnung im Sinn des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23…
Bezüge, die ein in Deutschland ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen GmbH von dieser GmbH erhält, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des…
…von Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland erbringt. Sind die Leistungen als gewerblich zu qualifizieren, ist das Besteuerungsrecht Österreich zugeteilt. Für die Abgrenzung zwischen künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit gilt die am 16. Juni 2000 mit Deutschland abgesprochene Vorgangsweise, wonach bei Musikern der…
…Seite 257). Dies kann im Verhältnis zu Deutschland einen Qualifikationskonflikt auslösen. Denn nach österreichischem Recht erzielen die österreichischen Anleger deutsche Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an beweglichem Vermögen, die nach den Artikeln 10, 11, 13 DBA-D insgesamt in Österreich steuerpflichtig sind, während nach deutschem Recht…
Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…
…Besteuerungsrechte an den US-Immobilieneinkünften und an den schweizerischen Wertpapiererträgen geltend zu machen. Denn in diesem Fall legt Artikel 23 DBA-Deutschland Österreich keine Verpflichtung zur Steuerfreistellung auf (siehe die diesbezüglichen Ausführungen in Z. 32.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 23A des OECD-Musterabkommens)…
…die Rechtslage vor dem im Jahr 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland vom 24. August 2000 und ist damit überholt. Allerdings wird zu beachten sein, dass nur solche Vergütungen unter Artikel 16 Abs. 2 fallen, die der in Deutschland ansässige Manager "in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer…
…Österreich nach Maßgabe des Artikels 23 Abs. 2 DBA-Deutschland auf die von den österreichischen Gesellschaftern erhobene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer anzurechnen. Was nun den zu über 80% beteiligten deutschen Gesellschafter anlangt, so unterliegt sein Anteil an den deutschen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen als Teil seiner in…
…Ausmaß die in Deutschland mit Kapitalertragsteuer vorbelastete Gewinnausschüttung in der Ausschüttung der inländischen GmbH enthalten ist. Der EuGH hat jedoch in den verbundenen Rechtssachen C-504/16 (Deister Holding AG) und C-613/16 (Juhler Holding A/S) vom 20. Dezember 2017 erkannt, dass "Art…
…Die Anwendbarkeit von Art. 14 DBA-Griechenland und eine damit einhergehende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Staat, in dem die selbständige Tätigkeit durch eine feste Einrichtung ausgeübt wurde, ist ausgeschlossen. Etwas anders gilt für Firmenpensionen (siehe dazu EAS 2382). Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen eine allgemeine Sonderbestimmung…
…Grundsatz gilt für doppelstöckige Personengesellschaften sinngemäß (BFH 16.10.2002, I R 17/01, BStBl 2003, 172). Angesichts dieser Gegebenheiten wird daher im Wege einer Funktionsanalyse festzustellen sein, welche Funktionen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben in Deutschland und welche in Österreich erbracht worden sind. Auf…
…Z 2 EStG) zu beachten sind. Die das Theater treffende Lohnsteuerabzugspflicht kann nach der geltenden Rechtslage allerdings nicht dem Festspielveranstalter auferlegt werden; denn dieser ist Vertragspartner des Theaters und nicht Arbeitgeber der Schauspieler. 16. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…ist gemäß Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland der Fall, wenn die in Österreich ansässigen Investoren im Wege des steuerliche transparenten österreichischen Immobilieninvestmentfonds Ertrag aus deutschem unbeweglichem Vermögen erzielen. § 40 Abs. 1 ImmoInvFG sieht allerdings keine Steuerfreistellung für Wertpapier- und Liquiditätsgewinne vor (…
…Tagefrist oder bei funktionaler Zuordnung zum Personalstand der Zweigniederlassung) inländische Steuerpflicht ein. Denn gemäß Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland kommt die 183-Tage-Klausel nicht zur Anwendung und folglich sind sämtliche Einkünfte, die auf eine auch noch so kurzfristige Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entfallen…
…wobei das Besteuerungsrecht daran gemäß Art. 4 DBA-Deutschland ausschließlich Österreich zusteht. Die Frage, ob die Gewinnausschüttung der inländischen Vertriebs-GMBH an die deutsche Lackfabrik (an deren Gesellschafter) als Dividende unter Artikel 10a (ab 1992) fällt und dementsprechend in Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten…
…zu Art. 17, Rz 7). So greift die Verteilungsnorm für "Künstler und Sportler" iSd Art. 17 DBA Deutschland nur bei im Rahmen von Veranstaltungen sichtbar wirkenden Künstlern (vgl. EAS 1, EAS 471, EAS 2253; Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1, Z 17 Rz 16…