…1955, der Bestimmung des § 45 Arbeitslosenversicherungsgesetzes und den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland zu Art 16 Abs. 2 DBA BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2012/32 und Art 23 Abs. 2 lit d DBA Ö/D,) sowie Art. 13 VO 883/2004, ABl…
…Z 3 lit d EStG 1988) und den ausländischen Progressionseinkünften (für Zwecke des PGV) trennen. Überdies wird in Art 23 Abs. 2 lit d DBA Ö/D geregelt, dass im Zusammenhang mit dem Progressionsvorbehalt nach dem DBA mit Deutschland von einem Recht des Ansässigkeitsstaates die…
…Verteilungsnorm (Art 16 Abs. 2 DBA-Deutschland) aufgenommen wurde, ist hier klargestellt, dass die Bezüge von allen handelsrechtlichen Geschäftsführern im Sitzstaat der Gesellschaft besteuert werden. Daraus ist zu schließen, dass die Einkünfte nicht dem Ansässigkeitsstaat Österreich, sondern dem Quellenstaat Schweiz zuzuweisen sind und die Versteuerung…
…Nach Artikel 23 Abs 2 DBA-Deutschland hat Österreich jene Einkünfte, die in Deutschland besteuert werde dürfen, grundsätzlich von der Besteuerung auszunehmen. Gemäß Art 16 DBA-Tschechien dürfen Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler sowie…
…at) sowie Schmidjell-Dommes in Aigner/Kofler/Tumpel, DBA-Kommentar, 2. Aufl., 2019, Art. 18 Rz 36; ebenso BFG 23. Juli 2015, RV/1100505/2014] und Art. 18 Abs. 1 DBA-Deutschland im Beschwerdefall sohin nicht zur Anwendung käme, wäre für den Beschwerdeführer nichts gewonnen…
…Akademischen Austauschdienst (DAAD) und anderen ähnlichen, von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen zu bestimmenden Einrichtungen geleistet werden, vorausgesetzt, dass diese Zahlungen in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, der Besteuerung unterliegen. Art 23 Abs 2 lit a DBA Deutschland sieht weiters vor:…
…Deutschland auch Art 23 Abs. 2 lit. d DBA Deutschland anzuwenden die wie folgt lauten: (2) Bei einer in der Republik Österreich ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: a) Bezieht eine in der Republik Österreich ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und…
…von der Deutsche Rentenversicherung Bund (Art. 18 Abs. 2 DBA) und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL; Art. strittig). Auf Grundlage dieser Daten erfolgte mit 23.10.2019 eine bescheidmäßige Festsetzung, im Zuge welcher die Einkünfte aus Deutschland zur Gänze dem Progressionsvorbehalt unterworfen…
…zuzuordnen sind; diese Einkünfte aus selbständiger Arbeit 13.756,87 Euro (2013) und 16.839,72 Euro (2014) betragen; eine feste Einrichtung iSd Art. 14 DBA-BRD, welcher diese Einkünfte aus selbständiger Arbeit zuzurechnen wären, in Deutschland nicht vorliegt. Was die o.a. Höhe der…
…im Inland iSd DBA gegeben war, war die Bw. als unbeschränkt steuerpflichtig zu veranlagen, wobei die in Deutschland erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Künstler gemäß Art 15 Abs. 3 DBA alt bzw. Art 23 Abs. 2 lit. a und lit. d DBA neu nach…
…bemühen, die Frage in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln. Gemäß Art 23 DBA 2002 (Vermeidung der Doppelbesteuerung) wird bei einer in Österreich ansässigen Person die Steuer so festgesetzt, dass die nach diesem Abkommen in Deutschland zu besteuernden Einkünfte in Österreich von der Besteuerung ausgenommen werden, wobei…
…mit dem zitierten DBA mit Deutschland, werde auf das ausführliche Schreiben vom 28.10.2004, das nochmals in Kopie beigelegt werde (siehe Beilage) bzw. werde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Regelung ausschließlich zwischen Österreich und Deutschland gelte. Mit Schriftsatz v. 23.09.2008 wurde…
…des Art. 18 Abs. 2 DBA Deutschland einzustufen. Art 23 Abs 2 DBA-Deutschland lautet auszugsweise: Bei einer in der Republik Österreich ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: "a) Bezieht eine in der Republik Österreich ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und…
…Die frühere Tätigkeitsausübung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedingten nicht die Entscheidung der Bf. an Stelle der späteren laufenden Betriebsrente zur Altersversorgung von ihrem Abfindungsrecht Gebrauch zu machen. Fällt eine laufende Rente in den Anwendungsbereich des Art 18 DBA-Deutschland muss dies auch für die…
…11.2003, RV/0306-F/02). Stünde zweifelsfrei fest, dass eine Zuteilung an den Quellenstaat zu erfolgen hat, wäre die tatsächliche dortige Besteuerung ohne Belang (arg. „besteuert werden dürfen“ in Art 23 DBA Deutschland bzw. Art 22 DBA Irland; vgl. etwa Kiesel, INTERTAX 2013, 387…
…der Lebensinteressen abzustellen und dieser liege in Deutschland. In Deutschland werde die Besteuerung des „Welteinkommens“ zu erfolgen haben, wobei das in Österreich erzielte Einkommen im Wege des Progressionsvorbehaltes in Deutschland zu berücksichtigen sein werde. Es werde auf Artikel 17 iVm Art 23 DBA Deutschland verwiesen.…
…20.12.2016, Ro 2015/15/0010). Aus § 1 Abs 2 EStG iVm Art 18 Abs 2 und Art 23 Abs 2 lit d DBA-Deutschland ergibt sich somit, dass zwar das Besteuerungsrecht an den deutschen Pensionseinkünften des Beschwerdeführers Österreich entzogen ist, dass jedoch zur…
…Beschwerdeverfahren nicht maßgebend. Es war wie im Spruch zu entscheiden. Abschließend darf informativ auf Art. 25 DBA-Deutschland (Verständigungsverfahren) hingewiesen werden. Weiters wird auf die Möglichkeit hingewiesen, beim Finanzamt einen Antrag gemäß § 212 BAO auf Zahlungserleichterung und gemäß § 236 BAO auf Nachsicht einzubringen. 3.2…
…keine begünstigte Besteuerung nach § 67 (1) und (2) EStG zur Anwendung. Der Progressionsvorbehalt finde seine rechtliche Grundlage in § 33 (11) EStG bzw. Art. 23 (2) lit d DBA-Deutschland und verhindere eine Bevorzugung von Steuerpflichtigen mit Renten aus verschiedenen Staaten, die ohne eine derartige Maßnahme…
…DBA Österreich/Deutschland (Besteuerungsrecht des Kassenstaats) und Art 23 DBA Österreich/Deutschland (Progressionsvorbehalt Österreichs). Die Pensionsbezüge des Bf aus Deutschland seien in Österreich nicht besteuert worden, sondern ausschließlich zum Progressionsvorbehalt herangezogen worden. Die gesamten deutschen Rentenbezüge seien in der Steuererklärung anzugeben. Mit Bescheid vom 16…