…1384 um eine Übertragung kanadischer Firmenbeteiligungen durch den in Deutschland lebenden Vater an den in Österreich lebenden Sohn, wobei sich dies als eine vorweggenommene Erbfolge im engsten Familienkreis darstellte. Im Erbfall wäre das ausschließliche Besteuerungsrecht bei Deutschland gelegen. Im Übrigen ist die damalige Auskunft noch…
…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…
…noch eine Einzelfallprüfung dahingehend angestellt werden, ob die Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen in Deutschland dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen widerspricht. Denn wenn gemäß diesem Abkommen in Österreich zu besteuernde Zinsen in Deutschland durch ein innerstaatliches Gesetz von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen werden, so wird hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung…
…in Deutschland lebende ehemalige Firmenbedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig…
…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…
Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren…
…Betriebstätte errichtet, über die niedrig besteuerte Handels- und Produktionstätigkeiten abgewickelt werden, deren Einkünfte nach dem DBA-D/IRL in Deutschland und nach dem DBA-Ö/D auch in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden sollen, dann bedarf ein derartiger Fall einer eingehenden Sachverhaltsdurchleuchtung, bevor eine…
Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…
Das am 8. Juli 1992 in Bonn unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland, das rückwirkend ab 1. Jänner 1992 eine Herabsetzung der Quellenbesteuerung für Konzerndividenden vorsieht, ist derzeit noch nicht ratifiziert. Dies hat zur Folge, dass Dividendenausschüttungen an die deutschen Muttergesellschaften nach der geltenden Rechtslage…
Artikel 2 DBA-Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben…
…die Kranken- und Altersvorsorgebeiträge an die deutschen Versicherungsträger nicht anders behandelt werden als vergleichbare Beiträge an österreichische Versicherungseinrichtungen (EAS 2478). Dieses Gleichbehandlungsgebot hat zur Folge, dass die in Deutschland entrichteten Beiträge dann ohne Beschränkung durch das "Sonderausgabenviertel" des § 18 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden können…
Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…
…möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtlich gedeckt: Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) "stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte aus Gewinnausschüttungen frei, die einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in diesem Staat von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital…
…Tag), so unterliegen die für diese in Österreich erbrachten Dienstleistungen gezahlten Gehaltsbestandteile ausschließlich dem österreichischen Besteuerungsanspruch. In einem zwischen der österreichischen und deutschen Finanzverwaltung zwar paraphierten aber auf deutschen Wunsch noch nicht kundgemachten Anwendungsschreiben zum DBA-Deutschland wurde mit der deutschen Finanzverwaltung Einvernehmen erzielt, dass…
…Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender Weise gelöst. Durch Artikel 15 Abs. 3 des neuen Abkommens wird sichergestellt, dass die deutsche Auffassung (der Gestellungsnehmer sei der Arbeitgeber) nicht mehr die Anwendung der 183-Tage-Klausel behindert. Kurzfristig nach Deutschland entsandte Leiharbeitskräfte bleiben daher…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…
…eine Verlagerung des Hauptwohnsitzes des Geschenkgebers eintritt. Denn die Übertragung von Kapitalvermögen wird in den internationalen Steuerverträgen nicht der Besteuerungskompetenz des Belegenheitstaates zugewiesen. Droht in diesem Bereich eine Doppelbesteuerung mit Deutschland, dann wird eine fallbezogene Ermessensausübung nötig sein, die nicht in generalisierender Weise im EAS…
…maßgebenden Fristenberechnung auch dann als Einheit betrachtet, wenn sie innerhalb eines Hafengeländes auf verschiedenen Schiffen erfolgen. Voraussetzung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite ist aber jedenfalls eine nachweisbar korrespondierende Sachbeurteilung in Deutschland (siehe in diesem Sinn auch die ähnlich gelagerte EAS 1323). Bundesministerium für Finanzen…
…Der im DBA-Deutschland vorgesehene Progressionsvorbehalt kann daher bei Wechsel aus der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht nur bei der den Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht erfassenden Veranlagung vorgenommen werden. Eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn bereits vor der Ansässigkeitsverlegung aus Deutschland nach Österreich in…
Gehen Anteile an kanadischen Kapitalgesellschaften von dem in Deutschland ansässigen Vater (österreichisch-deutscher Doppelstaatsbürger mit deutschem Hauptwohnsitz) im Erbweg auf seinen in Österreich ansässigen Sohn über, so ist dieser Vorgang gemäß Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern von der österreichischen…