…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Entscheidung des vorliegenden Beschwerdefalles ergibt sich einerseits direkt aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Judikatur des VwGH vom 21.05.1985…
…Deutschland lautet: "(2) Bei einer in der Republik Österreich ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: a) Bezieht eine in der Republik Österreich ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland…
…7.2010, 2010/15/0021 mwN). Wie auch die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung bereits ausführte, dürfen gem. Artikel 15 des DBA Österreichs mit der Bundesrepublik Deutschland Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in…
Durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik von 27. Oktober 1956 zur Regelung der Saarfrage (Saarvertrag), das Gesetz vom 23. Dezember 1956 über die Eingliederung des Saarlandes (deutsches BGBl. 1956 I S. 1011) und das saarländische Gesetz vom 12. Juni 1957…
…Finanzamtes Stuttgart IV vom 19. Juli 2011 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von 163.309,08 € gemäß Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl Nr. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar…
…Linz zu erheben. Mit Schreiben vom 12. März 2004 legte die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: Art. 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr…
…des Finanzamtes FaDt vom 21. Juli 2010 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von 63.531,23 € gemäß Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl Nr. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar…
…Wert eines im Inland bereits zugelassenen gleichartigen Fahrzeuges zuverlässig widerspiegeln. Im gegenständlichen Fall wurde das Kraftfahrzeug erstmalig am 30. November 2006 in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassen. Auch bei einer Zulassung zum Verkehr zum genannten Tag in Österreich wäre somit (weil vor dem 1…
…1384 um eine Übertragung kanadischer Firmenbeteiligungen durch den in Deutschland lebenden Vater an den in Österreich lebenden Sohn, wobei sich dies als eine vorweggenommene Erbfolge im engsten Familienkreis darstellte. Im Erbfall wäre das ausschließliche Besteuerungsrecht bei Deutschland gelegen. Im Übrigen ist die damalige Auskunft noch…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das…
…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…
…noch eine Einzelfallprüfung dahingehend angestellt werden, ob die Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen in Deutschland dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen widerspricht. Denn wenn gemäß diesem Abkommen in Österreich zu besteuernde Zinsen in Deutschland durch ein innerstaatliches Gesetz von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen werden, so wird hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung…
…in Deutschland lebende ehemalige Firmenbedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig…
…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Auslegung von Artikel 17 des Abkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) behandelt. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Absatz 1 des…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
…werden und eine Laufzeit von ca. einem Jahr haben. Werden einem Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran der Bundesrepublik Deutschland zu. Dies deshalb, weil diese Gehaltsfortzahlungen Einkünfte darstellen…
Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren…
…Betriebstätte errichtet, über die niedrig besteuerte Handels- und Produktionstätigkeiten abgewickelt werden, deren Einkünfte nach dem DBA-D/IRL in Deutschland und nach dem DBA-Ö/D auch in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden sollen, dann bedarf ein derartiger Fall einer eingehenden Sachverhaltsdurchleuchtung, bevor eine…
Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…