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BFG RV/7103418/2020Progressionsvorbehalt bei Doppelbesteuerungsabkommen mit Bundesrepublik Deutschland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2020

…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Entscheidung des vorliegenden Beschwerdefalles ergibt sich einerseits direkt aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Judikatur des VwGH vom 21.05.1985…

BFG RV/7103145/2022Progressionsvorbehalt bei Doppelbesteuerungsabkommen mit Bundesrepublik Deutschland keine Anrechnung ausländischer Einkommensteuer möglich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.11.2023

…Deutschland lautet: "(2) Bei einer in der Republik Österreich ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: a) Bezieht eine in der Republik Österreich ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland…

BFG RV/7105380/2017Befreiungsmethode gem. DBA Österreich-Bundesrepublik Deutschland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.06.2018

…7.2010, 2010/15/0021 mwN). Wie auch die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung bereits ausführte, dürfen gem. Artikel 15 des DBA Österreichs mit der Bundesrepublik Deutschland Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in…

94.826–8/1957Anwendung der steuerrechtlichen Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland auf das Saarland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass94.826–8/195703.09.1957

Durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik von 27. Oktober 1956 zur Regelung der Saarfrage (Saarvertrag), das Gesetz vom 23. Dezember 1956 über die Eingliederung des Saarlandes (deutsches BGBl. 1956 I S. 1011) und das saarländische Gesetz vom 12. Juni 1957…

UFSL RV/0345-L/12Formelle Voraussetzungen des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2012

…Finanzamtes Stuttgart IV vom 19. Juli 2011 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von 163.309,08 € gemäß Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl Nr. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar…

UFSL RV/0206-L/04Rechtshilfeverkehr zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Vollstreckungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…Linz zu erheben. Mit Schreiben vom 12. März 2004 legte die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: Art. 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr…

BFG RV/5101456/2010Formelle Voraussetzungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2015

…des Finanzamtes FaDt vom 21. Juli 2010 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von 63.531,23 € gemäß Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl Nr. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar…

UFSK RV/0232-K/11Malus für vor dem 30. Juni 2008 in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen KFZ.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…Wert eines im Inland bereits zugelassenen gleichartigen Fahrzeuges zuverlässig widerspiegeln. Im gegenständlichen Fall wurde das Kraftfahrzeug erstmalig am 30. November 2006 in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassen. Auch bei einer Zulassung zum Verkehr zum genannten Tag in Österreich wäre somit (weil vor dem 1…

EAS 2433Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/0415.03.2004

…1384 um eine Übertragung kanadischer Firmenbeteiligungen durch den in Deutschland lebenden Vater an den in Österreich lebenden Sohn, wobei sich dies als eine vorweggenommene Erbfolge im engsten Familienkreis darstellte. Im Erbfall wäre das ausschließliche Besteuerungsrecht bei Deutschland gelegen. Im Übrigen ist die damalige Auskunft noch…

2026-0.161.335Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich bezüglich Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.161.33502.03.2026

Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…

EAS 784In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/103/1-IV/4/9531.01.1996

…noch eine Einzelfallprüfung dahingehend angestellt werden, ob die Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen in Deutschland dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen widerspricht. Denn wenn gemäß diesem Abkommen in Österreich zu besteuernde Zinsen in Deutschland durch ein innerstaatliches Gesetz von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen werden, so wird hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung…

EAS 841Nach Deutschland fließende Dienstgeberpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 14/2-IV/4/9613.03.1996

…in Deutschland lebende ehemalige Firmenbedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig…

EAS 2452In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/1-IV/4/0426.04.2004

…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…

BMF-010221/3392-IV/4/2010Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 9./12. Juli 2010 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3392-IV/4/201021.12.2010

Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Auslegung von Artikel 17 des Abkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) behandelt. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Absatz 1 des…

BMF-010221/3371-IV/4/2010Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 13. August 2010 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3371-IV/4/201021.12.2010

Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…

BMF-010221/0187-IV/4/2006Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 21./27.3.2006 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0187-IV/4/200630.11.2006

…werden und eine Laufzeit von ca. einem Jahr haben. Werden einem Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran der Bundesrepublik Deutschland zu. Dies deshalb, weil diese Gehaltsfortzahlungen Einkünfte darstellen…

EAS 2157In Deutschland ansässige und atypisch still an einer österreichischen GmbH Beteiligte mit bulgarischen Betriebstättengewinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/10-IV/4/0211.11.2002

Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren…

EAS 2058Steuersparkonstruktion über Deutschland und Irland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1034/1-IV/4/0228.05.2002

…Betriebstätte errichtet, über die niedrig besteuerte Handels- und Produktionstätigkeiten abgewickelt werden, deren Einkünfte nach dem DBA-D/IRL in Deutschland und nach dem DBA-Ö/D auch in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden sollen, dann bedarf ein derartiger Fall einer eingehenden Sachverhaltsdurchleuchtung, bevor eine…

EAS 11DBA-Deutschland/Pfandbriefzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2194/2/1-IV/4/9114.06.1991

Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…