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EAS 1881Schweizerische Briefkasten-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 712/1-IV/4/0117.07.2001

…spricht daher die Vermutung dafür, dass er nicht als Träger einer Erwerbstätigkeit in Betracht kommen kann. Müssen die Einkünfte der Briefkasten-Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft zugerechnet werden, dann stellt die von der Tochtergesellschaft nachfolgend vorgenommene Ausschüttung dieser bei der österreichischen Muttergesellschaft bereits besteuerten Gewinne keinen…

EAS 3079Gewinnausschüttungen inländischer "Briefkastengesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1383-IV/4/200905.07.2009

Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht…

EAS 577Provisionszahlungen an eine schweizerische Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/7-IV/4/9509.02.1995

Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…

EAS 846Briefkastenlizenzgebühren und DBA-switch-over
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 48/1-IV/4/9625.03.1996

Wird im Zuge einer Betriebsprüfung aufgedeckt, dass die an eine schweizerische AG gezahlten Lizenzgebühren einer Briefkastengesellschaft gegenüber geleistet wurden und wird nun von Parteienseite eingewendet, dass der wahre Lizenzgebührenempfänger eine operative britische Gesellschaft ist, dann ist nicht auszuschließen, dass der stattgefundene Lizenzgebührenfluss nach dem österreichisch…

EAS 838Inländische Briefkastentochtergesellschaft einer schweizerischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 45/1-IV/4/9612.03.1996

…dann wird nicht mit Erfolg eingewendet werden können, dass sich der Ort der Geschäftsleitung in der Schweiz befindet und folglich diese Briefkastengesellschaft als eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft gewertet werden müsste, sodass sie mangels inländischer Betriebstätte in Österreich keiner Besteuerung mehr unterzogen werden dürfte…

EAS 776Dubioser Lizenzvertrag mit schweizerischer Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/6-IV/4/9515.12.1995

…Abs. 6 keine Anwendung, sodass die Lizenzgebühren der 20-prozentigen Abzugsbesteuerung in Österreich unterliegen. Wird in der Folge in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass es sich bei der schweizerischen Gesellschaft um eine Briefkastengesellschaft mit tatsächlicher Geschäftsleitung in Österreich handelt, so tritt hiedurch gemäß § 1 KStG. unbeschränkte…

EAS 746Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/98/1-IV/4/9531.10.1995

…von der österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (zB dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen). 31. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 822Geschäftsbeziehungen mit einer liechtensteinischen Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/9626.02.1996

Ergibt das Ermittlungsverfahren, dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines…

EAS 910Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9615.06.1996

…wenn hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen). Anmerkung : Fast gleichlautend mit EAS 746 15. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 1599Veräußerung einer Auslandsholding mit Inlandsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 484/1-IV/4/0014.02.2000

…notwendig werden, wenn erkennbar wird, daß die Transaktionen zur Vermeidung einer inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung getätigt wurden und die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften einer ausländischen Briefkasten-Tochtergesellschaft übertragen worden sind, deren Position aber nicht die eines wirtschaftlichen Eigentümers, sondern bloß jener eines Treuhänders vergleichbar ist (§ 24…

EAS 3100Gewinnausschüttung an eine deutschen natürlichen Personen gehörende deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3087-IV/4/200925.11.2009

…auf Null erwirkt werden. Handelt es sich allerdings bei dieser deutschen Holdinggesellschaft um eine funktionslose Briefkastengesellschaft, deren einziges Ziel die Vermeidung der österreichischen Quellenbesteuerung ist, dann könnte eine solche rein künstliche Gestaltung nicht bewirken, dass die österreichischen GmbH-Gewinnausschüttungen dieser Briefkastengesellschaft zuzurechnen sind; vielmehr sind…

EAS 2892Schweizerische Holdinggesellschaft mit schweizerischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1286-IV/4/200717.09.2007

…um eine "Briefkastengesellschaft", dann wird jedenfalls von Funktionslosigkeit auszugehen sein, weil eine Briefkastengesellschaft "keine Leistung erbringen kann" (VwGH v. 22.3.1995, 93/13/0076). Die Wahrnehmung der Interessenlage des 100-prozentigen Gesellschafters einer österreichischen Kapitalgesellschaft erfordert Dispositionen, die von einer Briefkastengesellschaft nicht wahrgenommen werden…

EAS 2639Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf ausländische Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0532-IV/4/200519.08.2005

…dass stets § 5 Abs. 1 Z 2 der Verordnung mitzubeachten ist. Sollte beispielsweise dem Abfuhrpflichtigen bekannt sein, dass man Briefkastengesellschaften zu Personengesellschaften zusammenschließt, um solcherart die in § 3 Abs. 1 der Verordnung vorgesehenen Erklärungspflichten zu umgehen, wäre eine unmittelbare Steuerentlastung bei Auszahlung der Beträge an…

EAS 682Gewinnausschüttung an operative EU-Muttergesellschaft mit geleasten Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/91/1-IV/4/9501.08.1995

…Steuerabzugspflicht, wenn die Muttergesellschaft nicht über eigene Arbeitskräfte und über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt, wenn also Verdacht auf eine bloße Briefkasteneigenschaft der Muttergesellschaft besteht. Der Umstand, dass Betriebsräumlichkeiten einer operativ tätigen EU-Muttergesellschaft (Erbringung von Dienstleistungen für die zugehörigen Konzerngesellschaften) nicht in ihrem Eigentum stehen, sondern…

EAS 1461Engagement von 5 japanischen Künstlern im Wege einer japanischen Theater-Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 569/1-IV/4/9931.05.1999

…Ansässigkeitsbescheinigung der japanischen Gesellschaft vorliegt und wenn weiters gewährleistet ist, daß es sich bei der japanischen Gesellschaft um eine operativ tätige Gesellschaft und nicht bloß um eine zur Vermeidung der inländischen Besteuerung zwischengeschaltete Briefkastengesellschaft handelt (Erklärung, daß die japanische Gesellschaft über eigene Arbeitskräfte und eigene…

EAS 2107Indische Fleischverarbeitungsleistungen durch eine luxemburgische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/30-IV/4/0226.08.2002

…Dies wäre beispielsweise nicht der Fall, wenn die Arbeitskräfte des luxemburgischen Unternehmens die bisherigen Dienstnehmer des österreichischen Betriebes sind oder wenn Verdacht auf Briefkasteneigenschaft der luxemburgischen Gesellschaft aufkommt oder wenn die luxemburgische Gesellschaft in wirtschaftlicher Realität lediglich die Funktion eines Arbeitskräftevermittlers einnimmt usw. Handelt es…

EAS 2970Treuhändige Beteiligungshaltung durch eine niederländische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1444-IV/4/200826.05.2008

Wird offengelegt, dass eine niederländische "Briefkastengesellschaft", die von einer operativen US-Kapitalgesellschaft gegründet worden ist, eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft nur treuhändig für die US-Gesellschaft hält, dann ist die Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft steuerlich nicht dem niederländischen Treuhänder, sondern dem…

EAS 3087Vermögensverwaltende kroatische Hybrid-Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2419-IV/4/200921.09.2009

…dazu dient, die kroatischen Zinsen der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn handelt es sich bei der nach kroatischem Recht als Kapitalgesellschaft gewerteten Personengesellschaft um eine funktionslose Briefkasten-Holdinggesellschaft und wird die Finanzierung nicht von der (zwischengeschobenen) kroatischen Gesellschaft, sondern von den österreichischen Gesellschaftern administriert, ist…

EAS 1664Abkommensberechtigung einer zypriotischen IBC 3
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/0029.05.2000

…Österreich ansässig. Dies wird idR zu vermuten sein, wenn es sich bei der zypriotischen Gesellschaft um eine Briefkasten-Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft handelt. Der Umstand, dass die zypriotische Gesellschaft mit ihrem Welteinkommen in Zypern nur mit einem extrem niedrigen Steuersatz (4,25%) besteuert wird, berechtigt…

EAS 2346Honorarumlenkung nach Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/63-IV/4/0301.09.2003

…aufscheint; zugegebenermaßen keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und eigenen Angestellten existieren; Dr. X die Einzelzeichnungsberechtigung über die Bankkonten der liechtensteinischen AG besitzt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Briefkastenfirma ein "Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistungen erbringen kann" (VwGH 22.03.1995…