…2 Z 4 ZuStG ist, weil der Beschuldigte schon seit Jahren nicht mehr an der Adresse wohnt und sich dort auch nicht aufhält. Dass er den Briefkastenschlüssel besitzt und auch sämtliche Postsendungen ihn dadurch erreichen, weil er regelmäßig nach der Post sieht, macht die Adresse …
…spricht daher die Vermutung dafür, dass er nicht als Träger einer Erwerbstätigkeit in Betracht kommen kann. Müssen die Einkünfte der Briefkasten-Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft zugerechnet werden, dann stellt die von der Tochtergesellschaft nachfolgend vorgenommene Ausschüttung dieser bei der österreichischen Muttergesellschaft bereits besteuerten Gewinne keinen…
Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht…
Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung aufgedeckt, dass die an eine schweizerische AG gezahlten Lizenzgebühren einer Briefkastengesellschaft gegenüber geleistet wurden und wird nun von Parteienseite eingewendet, dass der wahre Lizenzgebührenempfänger eine operative britische Gesellschaft ist, dann ist nicht auszuschließen, dass der stattgefundene Lizenzgebührenfluss nach dem österreichisch…
…dann wird nicht mit Erfolg eingewendet werden können, dass sich der Ort der Geschäftsleitung in der Schweiz befindet und folglich diese Briefkastengesellschaft als eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft gewertet werden müsste, sodass sie mangels inländischer Betriebstätte in Österreich keiner Besteuerung mehr unterzogen werden dürfte…
…0247): In dem die Channel Islands betreffenden VwGH-Erkenntnis habe die I-Ltd. In Jersey über kein Personal verfügt, weshalb der VwGH von einer Briefkastenfirma ausgegangen sei. Im Falle der ***47*** haben ***25*** und zahlreiche weitere Mitarbeiter gearbeitet. Es wäre aus der Sicht des Bf…
…Betriebsadresse geben müsste, andernfalls das Finanzamt von der völligen Nichtexistenz der genannten Firmen ausgehen müsste. Die von der Finanz angenommene Qualifikation als "Briefkasten-GmbHs" werfe allerdings die von der Finanz nicht beantwortete Frage auf, wer oder welche Firmen die Sanierungsleistungen tatsächlich erbracht habe. Aufgrund der…
…Legung von Scheinrechnungen zu ermöglichen, geht der erkennende Senat davon aus, dass die fakturierten Leistungen tatsächlich nicht von der ***35*** erbracht wurden. Aufgrund der vorstehend bezeichneten Umstände ist die ***35*** als reine Briefkastenfirma anzusehen, von der die an den Bf. fakturierten Leistungen nicht erbracht wurden…
…Abs. 6 keine Anwendung, sodass die Lizenzgebühren der 20-prozentigen Abzugsbesteuerung in Österreich unterliegen. Wird in der Folge in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass es sich bei der schweizerischen Gesellschaft um eine Briefkastengesellschaft mit tatsächlicher Geschäftsleitung in Österreich handelt, so tritt hiedurch gemäß § 1 KStG. unbeschränkte…
…von der österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (zB dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen). 31. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Ergibt das Ermittlungsverfahren, dass ein österreichisches Transportunternehmen Provisionszahlungen in Höhe von 10% des Umsatzes für angeblich von einer liechtensteinischen Anstalt vermittelte internationale Transportaufträge an diese Anstalt zu zahlen hat, wobei diese Anstalt über keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt, sondern im Büro eines…
…wenn hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen). Anmerkung : Fast gleichlautend mit EAS 746 15. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…die wirtschaftliche Betrachtungsweise von allgemeinen Feststellungen bzw. Feststellungen aus anderen Betriebsprüfungen über rechtswidrige Umstände auf den Einzelfall zu schließen, wobei dieselben widrigen Vorkommnisse unterstellt werden. So seien die Feststellungen bzw. Annahmen (Briefkastenfirma, Scheinanmeldungen, sehr hohe Rechnungssummen, Wohnadresse des Geschäftsführers, Behebung von Gutschriften kurzfristig nach Einzahlung…
…worden, eine Vielzahl von Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten aufweist. Auch die Feststellung, dass es sich bei den zypriotischen Gesellschaften S. Ltd und G. Trading Ltd um sogenannte "Briefkastengesellschaften" handelt, stößt grundsätzlich auf keine vom VwGH aufzugreifenden Bedenken. Sollte der Bf. den griechischen Unternehmen K. F. und…
…sind, kann die Behörde den Abzug versagen. Hat die namhafte Person eine Leistung nicht erbracht, sei es, dass es sich dabei um eine "Briefkastenfirma", dh um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistung erbringen kann, sei es aus anderen Gründen…
…Gesellschafter sind Mitarbeiter der genannten Anwaltskanzlei und halten die Anteile an der Gesellschaft treuhänderisch. Die Firma hat keine Arbeitnehmer. Die Firma X Ltd ist eine Briefkastenfirma. Eigentümer der Firma ist Hr E S in Griechenland. Es fand kein Leistungsaustausch zwischen ihm und dem Bw statt…
§ 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…
…meisten anderen Arbeitgeberpflichten, die Kosten verursachen, nicht erfüllt. Während die "Briefkasten-GmbH`s" dann ihre Geschäftstätigkeit entfalten, tauchen die ausländischen Gesellschafter und Geschäftsführer unter und sind für die Behörden nicht mehr greifbar. Die Gesellschaftsorgane sind nicht oder nicht mehr zutreffend polizeilich gemeldet. Wenn sie in…
…somit im Sinne einer bürgernahen Verwaltung vermutet, dass ein während der Nachtstunden eingeworfenes Schriftstück noch bis 24.00 Uhr des Vortages eingelangt ist. Bei Einwurf in den Briefkasten der Behörde am letzten Tag der Frist ist diese noch gewahrt, auch wenn der Einwurfbehälter erst am…