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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1461

Engagement von 5 japanischen Künstlern im Wege einer japanischen Theater-Kapitalgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftB 569/1-IV/4/99vom 31.05.1999

Wortlaut laut Findok

Schließt eine inländische GmbH mit einer japanischen Kapitalgesellschaft eine Vereinbarung, derzufolge die japanische Gesellschaft 5 japanische Künstler für eine österreichische Theaterproduktion zur Verfügung stellt, dann verpflichtet Art. VI des DBA-Ö/Japan, die Gewinne dieser japanischen Gesellschaft und damit auch die für die Künstlerüberlassung gezahlten Vergütungen von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Diese Abkommensauslegung beruht auf einer vom deutschen Bundesfinanzhof vertretenen Rechtsauffassung (BFH v. 20.6.1984, BStBl. II 1984, 828). Der Steuerabzug kann hiebei in unmittelbarer Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 15. April 1999, 04 0101/15-IV/4/99, unterbleiben, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der japanischen Gesellschaft vorliegt und wenn weiters gewährleistet ist, daß es sich bei der japanischen Gesellschaft um eine operativ tätige Gesellschaft und nicht bloß um eine zur Vermeidung der inländischen Besteuerung zwischengeschaltete Briefkastengesellschaft handelt (Erklärung, daß die japanische Gesellschaft über eigene Arbeitskräfte und eigene Geschäftsräumlichkeiten verfügt). 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AnsässigkeitsbescheinigungBriefkastengesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 569/1-IV/4/99
Stammnummer
7405
Gültig
31.05.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF