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EAS 1660Österreichische Vertriebstochter als Zwischenholdinggesellschaft einer südafrikanischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 346/1-IV/4/0009.06.2000

…zweite Voraussetzung für einen Methodenwechsel nicht erfüllt sein wird. Die Angelegenheit lässt sich allerdings nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren einer abschließenden Klärung zuführen, da zu viele Sachverhalts- und Beweiswürdigungsfragen involviert sind. Es wird daher anzuraten sein, mit dem zuständigen Finanzamt auf der Grundlage von …

EAS 2291Hauptwohnsitzverlegung für 5 Jahre in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 228/1-IV/4/0312.05.2003

Tritt ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines multinationalen Konzerns unter Beendigung seines inländischen Dienstverhältnisses für 5 Jahre in die Dienste einer US-Gesellschaft desselben Konzerns und wird er für diese Dauer von seiner Familie begleitet, wobei der Sohn in eine internationale Schule in den USA…

EAS 1265Option auf Weiteranwendung des DBA-USA 1956
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 440/1-IV/4/9822.05.1998

…Gesellschaft hat keine Bindungswirkung für die in Österreich gastierenden Künstler. Ein in Großbritannien ansässiger Künstler unterliegt mit der von der US-Gesellschaft bezogenen Gage jedenfalls nach Artikel 17 Abs. 1 DBA-GB der österreichischen Besteuerung und kann daher schon aus diesem Grund von der Optionsausübung…

EAS 1559Wirtschaftliche Betrachtungsweise und internationales Schachtelprivileg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/9922.11.1999

…Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaftbewirkt wurde, die - weil sie von einer operativen Gesellschaft stammt - nicht den einschränkenden Bestimmungen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 unterliegt. Allerdings kann diese Problematik nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Sachverhaltsuntersuchung…

EAS 612Österreichische Zwischenholding mit nachgeschalteter Luxemburg-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/4/2-IV/4/9512.04.1995

…luxemburgischer Direktoren liegt, so spricht vieles dafür, dass für die österreichische Zwischenholding die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ihrer ausländischen Schachteldividenden erfüllt sind. Allerdings kann dies nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung der zuständigen…

EAS 1416Verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschaftergeschäftsführer einer ausländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/9908.02.1999

…Negativ-Fall eine Bindungswirkung auf den Ansässigkeitsstaat entfaltet; nämlich eine Bindungswirkung dahingehend, dass der Ansässigkeitsstaat das Recht verliert, die nach seinen innerstaatlichen Vorschriften als Gewinnausschüttung zu beurteilenden Auslandseinkünfte zu besteuern. Allerdings löst ein solcher Qualifikationskonflikt (Anwendung von Artikel 15 im Ausland und von Artikel 10…

EAS 2699Bosnischer Privatization Investment Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0029-IV/4/200606.02.2006

Gemäß Artikel 10 Abs. 3 des künftigen Doppelbesteuerungsabkommens mit Bosnien-Herzegowina bestimmt das Recht des Quellenstaates - mit Bindungswirkung für den Ansässigkeitsstaat -, den Begriffsinhalt des Ausdruckes "Dividenden". Beteiligen sich daher österreichische Investoren an einem bosnischen "Privatization Investment Fund" dann stellen die Ausschüttungen dieses Fonds "Dividenden" im…

EAS 2520Schweizerische Finanzierungsbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0271-IV/4/200430.11.2004

…befinden, auf die derartige Zinsenerträgnisse eingehen. Vorsorglich ist aber anzumerken, dass es bei der Lösung von Einkünftezurechnungsfragen der vorliegenden Art in erster Linie um Sachverhaltswürdigungen geht, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren vorweg mit Bindungswirkung entschieden werden können. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2235Beteiligung an einer deutschen Schifffahrts-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/3-IV/4/0320.02.2003

…wenn sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens in Deutschland befindet. In diesem Fall sind die Gewinnanteile in Österreich von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen und zwar auch dann, wenn in Deutschland nur die (international häufig anzutreffende) niedrige Pauschalbesteuerung (Tonnagesteuer) zur Anwendung kommt. Die für…

EAS 1812Optionsausübung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/1-IV/4/0119.02.2001

…der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option tatsächlich aus, steht das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu…

EAS 1758Aktienrückerwerb durch eine schwedische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/38-IV/4/0028.11.2000

…wobei der hiedurch realisierte Veräußerungsgewinn der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Wegen der abkommensrechtlichen Bindungswirkung muss die nach schwedischem Recht von der Dividendenausschüttung erhobene Kuponsteuer nach Maßgabe der Bestimmungen der Artikel 10 i.V. mit Artikel 22 auf die in Österreich vom Veräußerungsgewinn erhobene Körperschaftsteuer angerechnet werden…

EAS 1935Kunstmaler mit österreichisch/irischem Lebens- und Betätigungsfeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 211/1-IV/4/0115.10.2001

…Österreich lebenden Österreicherin verheiratet ist, der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz geklärt werden kann. Anzumerken ist allerdings, dass bei aufrechter Ehe die Vermutung dafür spricht, dass auch ein zum…

EAS 1676Auslegungsfragen zum neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 571/1-IV/4/0012.06.2000

…für Österreich bindend (Art. 10 Abs. 3 des Abkommens). Diese Bindungswirkung erstreckt sich aber ausschließlich nur auf die Anwendung des Abkommens (Anrechnungsverpflichtung für die 5%ige russische Quellensteuer), hat aber keinen Einfluss auf die Qualifizierung der Kapitalerträge nach österreichischem inländischen Recht. Wird der Darlehensvertrag nach…

EAS 624Wirtschaftliche Betrachtungsweise und internationales Schachtelprivileg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/10/1-IV/4/9521.04.1995

…an die österreichische Muttergesellschaft bewirkt wurde, die - weil sie von einer operativen Gesellschaft stammt - nicht den einschränkenden Bestimmungen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 unterliegt. Allerdings kann diese Problematik nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Sachverhaltsuntersuchung…

EAS 914Russisch-amerikanisches Ost-Joint-Venture im Wege einer österreichischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/9601.08.1996

…in die Niederlande abfließenden Dividendenausschüttungen verloren gehen. Im EAS-Verfahren kann nicht mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen darüber abgesprochen werden, ob die vorgenannten Voraussetzungen in einem konkreten Einzelfall erfüllt sind oder nicht, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung von der zuständigen Abgabenbehörde 1…

EAS 2006Deutscher Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1472/13-IV/4/0204.03.2002

…solche eine Bindungswirkung auf die Gerichtshöfe entfalten kann; einer "Übung" der beiden Staaten, aus der die Übereinstimmung der Vertragsparteien über die Abkommensauslegung hervorgeht, kommt aber gemäß Art. 31 Abs. 3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, sehr wohl Auslegungsrelevanz zu, von der…