…Sozialversicherungspension. Ein DBA kann keine Besteuerungsrechte begründen, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgegeben sind. Es kann daher auch nicht durch den "Progressionsvorbehalt" des DBA-Deutschland, auf Grund dessen die deutschen Sozialversicherungspensionen einerseits von der österreichischen Besteuerung freizustellen, andererseits aber für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind…
…in Deutschland und an 74 Tagen in Österreich gearbeitet. Dies führte in Bezug auf die nicht direkt zuordenbaren Sonderzahlungen zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung von 66,36% (146/220*100). Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch der Freibetrag von 620 Euro mit 66,36% den freizustellenden Sonderzahlungen…
…begünstigte) deutsche Sonderzahlungen sind folglich in der Steuererklärung nicht in die Kennzahl 440 aufzunehmen. "Begünstigt" sind jene deutschen Sonderzahlungen, die nach § 67 Abs. 2 EStG ein Sechstel des Jahresbezuges nicht überschreiten. 31. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Umstand, dass sich seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind ständig in der spanischen Villa aufhalten, spricht für eine starke persönliche Bindung an den spanischen Wohnsitz; doch auch wenn der VwGH die Bedeutung der persönlichen Beziehungen über jene der wirtschaftlichen stellt (VwGH 22.3.1991, 90…
…Denn durch diesen Progressionsvorbehalt hat sich Österreich das Recht vorbehalten, den gemäß dem DBA in seiner Besteuerungszuständigkeit verbleibenden Teil des Welteinkommens mit dem Steuersatz zu besteuern, der auf das gesamte Welteinkommen entfällt. Es ist daher in einem ersten Schritt zunächst nach österreichischem Recht das Welteinkommen…
…gesonderte Bauführungen), sondern auf eine einheitliche Bauführung, bei der aber die arbeitsfreie Zwischenzeit zwischen den Baulosen nicht für die Fristberechnung herangezogen werden soll; die Arbeitszeiten (auch solche unter 12 Monaten) sind aber zusammenzurechnen. Im vorliegenden Fall deutet das beschriebene Sachverhaltsbild darauf hin, dass nicht eine…
…Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO gegeben ist, schließt nicht aus, dass dieser Arbeitsplatz von deutscher Seite auf der Abkommensebene als bloßer Hilfsstützpunkt gewertet wird, dem kein körperschaftsteuerlich relevantes Ergebnis zuzurechnen ist. 10. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…MK zu Art. 23 A und B Rz 56.2). Wenn sowohl Österreich als auch Deutschland den Vorgang übereinstimmend als unter Artikel 13 Absatz 1 DBA-Deutschland subsumieren und Deutschland aufgrund des innerstaatlichen Steuerrechts in bestimmten Konstellationen eine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt…
…Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland…
…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nigerianischen Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt werden; und zwar unabhängig davon, ob sich der österreichische Wohnsitz tatsächlich nur als Zweitwohnsitz oder möglicherweise bereits wieder als Hauptwohnsitz erweist. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
…Steuerverwaltung besteht allerdings bei Ermittlung der Höhe des österreichischen KG-Gewinnanteiles keine Bindung an die Feststellungsergebnisse des österreichischen Gewinnfeststellungsverfahrens. Sollten daher die Verhältnisse aus der Sicht des französischen Rechtes so gestaltet sein, dass die endbesteuerte Beteiligung an der österreichischen Kapitalgesellschaft nicht dem Betriebsvermögen der KG…
…wegen Bindung an eine höchstpersönliche Rechtsausübung würden dies bewirken), dann hat gemäß RZ 213 drittvorletzter Satz der Lohnsteuerrichtlinien die Versteuerung durch Lohnsteuerabzug stattzufinden; und zwar auch dann, wenn der Mitarbeiter mittlerweile den Konzern verlassen hat und bei einem anderen österreichischen Arbeitgeber beschäftigt ist. Denn in…
…werden, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, seine im innerstaatlichen Recht begründeten Besteuerungsansprüche gegenüber den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern wahrzunehmen. Denn die Dividendendefinition des Artikels 10 entfaltet nur eine Bindung an die positive, nicht aber an die negative Qualifikation des Quellenstaates. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…des EAS-Verfahrens geklärt werden. Denn die Entscheidung dieser Frage hängt von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung von der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde zu würdigen sind. Hierbei besteht aber keine rechtliche Bindung an bereits vorgenommene Beurteilungen durch die deutsche Steuerverwaltung. Die Parteiansicht…
…für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach der in EAS 1674 vertretenen Auffassung wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Werden daher seitens eines österreichischen Bauunternehmens von einem liechtensteinischen Personalleasingunternehmen, das in Österreich…
…Wohnsitz" in den USA. Denn Arbeitgeber kann immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" sein; der inländischen Zweigniederlassung der US-Gesellschaft kommt diese Eigenschaft aber nicht zu (siehe auch BFH v. 29.1.1986, BStBl. 1986, II, 513). 16. März 1992 Für den Bundesminister: Dr…
…Ansässigkeit im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens handelt, doch wird daran im gegebenen Zusammenhang kein Anstoß zu nehmen sein. Sollte das Institut Zweifel an der Abkommensberechtigung eines Vortragenden haben, dann empfiehlt sich, den Steuerabzug vorzunehmen und es dem Vortragenden zu überlassen, einen Rückzahlungsantrag beim Finanzamt Eisenstadt einzubringen…