Beteiligen sich österreichische Investoren im Rahmen ihres Privatvermögens an einer US-Personengesellschaft, die einer österreichischen OHG vergleichbar ist und die ausschließlich Vermögensverwaltung betreibt (zB durch Veranlagung der investierten Gelder unmittelbar oder mittelbar - über andere Personengesellschaften - in Aktien), dann ist nicht ausgeschlossen, dass die vermögensverwaltende…
…der Bilanzerstellung für das Wirtschaftsjahr 1997 im Jahr 1998 beschlossen, einer mit 10% am Gewinn der inländischen Kapitalgesellschaft echt still beteiligten US-Gesellschaft nur die vertraglich vereinbarte Mindestausschüttung in Höhe von 3% der Einlage zuzuwenden und wird dieser Mindestausschüttungsbetrag im Jahresabschluss für 1997 gewinnmindernd angesetzt…
Die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der "Bilanzbündeltheorie" sind bei Anwendung des für die Einkommensbesteuerung maßgebenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auch im internationalen Verhältnis von Bedeutung. Die Gewinnanteile, die eine in Österreich ansässige Gesellschafterin von einer inländischen Personengesellschaft bezieht, sind demzufolge insoweit von der inländischen…
…Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Personengesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung Gröhs (die Gewinnbesteuerung der Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht Österreichs, Seite 55 ff): eine weitgehend aktive Mitwirkung und Einflussnahme des Gesellschafters am Gesellschaftszweck (Unternehmerinitiative), gemeinschaftlicher und persönlicher Einsatz mit den anderen Gesellschaftern …
…darauf erfolgenden Gewinnausschüttungen einem durch Artikel VI DBA-USA beschränkten inländischen Kapitalertragsteuerabzug (§ 93 Abs. 2 Z 1 lit. c EStG), wenn sie als Genussrechte im Sinn des § 8 KStG (Abs. 3 zweiter Gedankenstrich) ausgestaltet sind. Der Umstand, dass dem Gewinnscheininhaber keine Beteiligung am Liquidationserlös und…
…den übrigen Fällen der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG - nicht eine Bruttogröße, sonach nicht einen Anteil an den Betriebseinnahmen der inländischen OHG, sondern eine Nettogröße, nämlich den Anteil am Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist. § 99 Abs…
…Abs. 4 AktG kann die Abberufung eines entsandten Aufsichtsratsmitgliedes aus wichtigem Grund durch das Gericht beantragt werden. Aus diesen Minderheitenrechten ergibt sich, dass eine 14,16-prozentige Beteiligung am Grundkapital eine tatsächliche Beteiligung zumindest an der Kontrolle der Gesellschaft ermöglicht. Wer aber Kontrollrechte hat, kann…
…einem Stammkapital von ehemals 500.000 ATS (jetzt EUR 36.336,42) dann kann die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen an die russische Muttergesellschaft nur dann auf 5% herabgesetzt werden, wenn "die Beteiligung am Kapital 100.000 US-Dollar oder den Gegenwert in anderer Währung übersteigt" (Art…
…in den Begriff der "Anteile", ist doch die Beteiligung am Liquidationserlös und damit in concreto an der abschließenden Liegenschaftsverwertung ein wesentliches Abgrenzungskriterium zwischen den als steuerliches Kapital zu wertenden Substanzgenussrechten und den als Verbindlichkeiten einzustufenden obligationenähnlichen Genussrechten. Der Umstand, dass zufolge des Schlussprotokolls zu Art…
…lit. b DBA Japan hat Österreich somit ein Besteuerungsrecht am Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung an der österreichischen Kapitalgesellschaft. Japan hat in diesem Fall die in Österreich erhobene Steuer gemäß Art. XIX Abs. 1 DBA Japan anzurechnen. Das am 30.1.2017 unterzeichnete, aber…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…zu § 10 KStG und zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004…
…der Grundlage von KStR 2001 Rz 551: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht, starres, ergebnisunabhängiges im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten…
…Gesellschaftskapital; Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital; Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital; Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Der Umstand, dass die FICE auf Grund von "Tax Holydays" für eine begrenzte Zeit von der chinesischen Körperschaftsbesteuerung befreit ist, entzieht den Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft nicht die internationale Schachtelbefreiung nach …
… Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich/Schweiz…
… Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich/Schweiz…
…österreichischen Kapitalertragsteuer freigestellt wird. Wurde allerdings die Beteiligung vor dem Dividendenauszahlungstag am 7. Oktober 2004 an einen Dritten veräußert, dann ist vorweg festzustellen, wem nach österreichischem Steuerrecht die Dividende steuerlich zugeflossen ist. Sollte der Fall eines steuerlich anzuerkennenden Gewinnausschüttungsvorbehaltes vorliegen (EAS 788) und sollte folglich…
Ist eine österreichische Kapitalgesellschaft mit 4,2% am Gesellschaftskapital einer türkischen Kraftwerksgesellschaft beteiligt und fließen der österreichischen Kapitalgesellschaft Gewinnausschüttungen zu, so sind diese Dividenden gemäß Artikel 10 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Denn die in der genannten Abkommensbestimmung vorgesehene…
…steht - die Beteiligung an der deutschen Kapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen der österreichischen KG zuzurechnen ist. Die in früheren EAS (z.B. EAS 1053) noch vertretene Ansicht, dass hierfür eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen ausreicht, wird seit Veröffentlichung des "AOA" ("Authorized OECD Approach"; siehe den am 21…
…Deutschland dazu, die deutschen Kommanditisten hinsichtlich ihrer in Österreich erzielten Betriebstättengewinne, sonach auch hinsichtlich der darin enthaltenen Gewinnausschüttung, von der deutschen Besteuerung freizustellen (in diesem Sinn EAS 2807). Auf der Grundlage des "AOA" (Authorized OECD Approach: siehe den von der OECD am 21. Dezember 2006…