Beteiligt sich eine deutsche Kommanditgesellschaft an einer inländischen GmbH (mit ausschließlich im Inland gelegenen Betriebstätten) als unechter stiller Gesellschafter, dann wird aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zwischen der GmbH einerseits und der deutschen KG andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet; da die von den…
Veräußert ein zu rund 90% an einer österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligter und in Österreich ansässiger Gesellschafter rund 5% seiner Anteile an die US-Tochtergesellschaft dieser Kapitalgesellschaft um etwa 20 Mio. S und wurde dieser Vorgang gemäß § 31 EStG 1988 der inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung unterzogen, dann wird den…
Ist ein zu 50% an einer deutschen GMBH&COKG beteiligter Kommanditist in Österreich ansässig und wird der Produktionsbetrieb dieser deutschen KG unter Inanspruchnahme des deutschen Umwandlungssteuergesetzes steuerneutral in eine deutsche Tochterkapitalgesellschaft ausgegliedert, dann hängt die Frage, ob die von der Tochterkapitalgesellschaft an die deutsche Besitz…
…fallen Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend der innerstaatlichen österreichischen Qualifikation dieser Einkünfte unter die Zuteilungsregel des Art. 8 Abs. 1 des Abkommens; dies hat zur Folge, dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zukommt. Dies gilt auch für jene Fällen, in denen wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer…
Wirken ein in Deutschland ansässiger und ein in der Schweiz ansässiger und je zu 35% an einer österreichischen GmbH beteiligter Geschäftsführer gemeinsam mit anderen österreichischen Geschäftsführern an der Geschäftsleitung in der Weise mit, dass sie so gut wie ausschließlich über Telefon, Fax und Internet miteinander…
Scheidet ein in Österreich ansässiger und - in seinem Privatvermögen - seit Jahren zu 9% an einer dänischen Kapitalgesellschaft beteiligter Ingenieur aus dieser Gesellschaft aus, wobei die Gesellschaft diese Anteile im Wege eines "Rückkaufes" zurückerwirbt, dann unterliegt dieser Vorgang in Österreich ebensowenig der Einkommensbesteuerung wie bei Veräußerung…
…Japan bleibt, in Österreich temporär einen Wohnsitz und baut sie hier als unselbständig tätiger, nicht beteiligter Geschäftsführer den Betrieb einer österreichischen GmbH auf, während sie weiterhin als nicht beteiligter Managing Director eines in Japan ansässigen Unternehmens unselbständig tätig ist, stellt sich die Frage, ob Österreich…
…Anteile einer deutschen GmbH& CO KG, die ihrerseits alle Anteile der 100-prozentigen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG unter die…
…durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, kann in besonders gelagerten Fällen (zB ein Begünstigter verlegt seinen Wohnsitz…
…nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen. 30. April…
…nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (vgl. auch…
…51% der Anteile einer deutschen GmbH& CO KG, die ihrerseits alle Anteile der 100%igen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG…
…2003, 2000/14/00165 wurde aufrechterhalten, dass jeder, der an der Unterhaltungsdarbietung beteiligt ist, die Mitwirkendeneigenschaft erfüllt. Sogar der Gewerbebetrieb einer Theater AG wird in diesem Erkenntnis noch als solcher "Beteiligter" gewertet; dies lässt den Schluss zu, dass jeder, der unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung…
…nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, so kann in…
…nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, so kann in…
…wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 01.06.1994 als zulässig angesehen (EAS 873 betr…
…ausländischen Personengesellschaften, sondern gemäß § 42 InvFG 1993 auch hinsichtlich ausländischer Fonds geschieht) verpflichtet ist, die Quellensteuer dem im ausländischen Staat als intransparent und daher als "ansässig" behandelten Rechtsgebilde in Bezug auf dessen abkommensberechtigte Beteiligte zu gewähren. Österreich ist daher bereit, den ausländischen Fonds, denen im…
…die Grundsätze der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unanwendbar würden. Steht nämlich - abweichend von der Grundkonzeption des österreichischen Privatstiftungsrechtes - dem Zuwendungsempfänger in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gleiche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zu wie einem wesentlich Beteiligten im Fall seiner Kapitalgesellschaft, dann würde dies im Sinn von Artikel…
…wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde im Geltungsbereich des DBA-Deutschland bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (EAS…