…vor dem Zuzug entfallen, dann sind sie dennoch insgesamt der österreichischen Besteuerung zu unterziehen (Hinweis auf EStR 2000 Rz 19 und das dort zitierte VwGH-Erkenntnis vom 17.05.1963, 0871/62). Der Umstand, dass die Kapitalertragsteuerabzugspflicht nur jene Zinsen belastet, die auf Zeiten der…
…dass alle ausländischen Investmentfonds für steuerliche Belange in gleicher Weise wie die inländischen Fonds nach der Transparenzmethode zu behandeln sind. Die von ihnen bezogenen Kapitalerträge werden daher - mag dies auch über den Umweg des "ausschüttungsgleichen Ertrages" geschehen - steuerlich dem österreichischen Anleger zugerechnet. Erwirbt daher eine…
…zugleich einen Einkünftezufluss an den beteiligten Investor darstellt; in diesem Fall würden allerdings auch die innerhalb der Spekulationsfrist anfallenden Substanzgewinne als sonstige Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterliegen; die laufenden Kapitalerträge wären als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Eine Erfassung zur inländischen KESt mit Abgeltungswirkung kann…
…11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung unterzogen werden. Der Umstand, dass die Kapitalerträge wirtschaftlich zumindest zum Teil als Früchte eines auch noch während der unbeschränkten Steuerpflicht zur Verfügung gestellten Geldkapitals anzusehen sind…
…und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich einer Besteuerung…
…der österreichischen Besteuerung entzogen werden, so ist zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ausländischen Kapitalanlagefonds im Sinn des § 42 des Investmentfondsgesetzes BGBl. Nr. 532/1993, handelt. Gemäß § 42 Abs. 2 Z 1 InvFG gilt als "ausländischer Kapitalanlagefonds" jedes einem ausländischen Recht unterstehende…
Wurden von einer österreichischen Aktiengesellschaft in einer Größenordnung von über S 200 Mio Finanzmittel in eine maltesische Finanzierungsgesellschaft investiert, die als General-Trading-Offshore-Gesellschaft konstituiert und einer maltesischen Besteuerung von 5% unterlag, dann ist zunächst zu prüfen, ob die Zinseneinkünfte nach österreichischem Recht…
…Veranlagungszeitraum die für die Steuerbefreiung maßgebende Beteiligungsgrenze von 25% auf 10% herabgesetzt worden ist. Die körperschaftsteuerliche Erfassung der schweizerischen Beteiligungserträge bei der Veranlagung 2001 ist damit gesetzeskonform erfolgt. Dem Einwand des Steuerpflichtigen, dass diese Besteuerung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EGV verstößt, kann nicht gefolgt werden…
… 37 Abs. 8 EStG stellt keine Progressionssperre dar, weil diese Bestimmung bei der Veranlagung argentinischer Anleihezinsen nicht zur Anwendung kommen kann; wohl liegen ausländische Kapitalerträge im Sinne des § 37 Abs. 8 Z 2 EStG vor, doch wurden sie von einer inländischen Stelle unter Vornahme des…
…den Vereinten Nationen bezahlten Pensionen. Siehe in diesem Sinn auch EAS 735. Die Steuerbefreiung der Privilegienübereinkommen gilt allerdings nur für die von den Internationalen Organisationen bezogenen Einkünfte, nicht aber auch für andere Einkünfte wie beispielsweise ausländische Kapitalerträge. Es ist wohl richtig, dass mit der Weltbank…
…dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige Kapitalgesellschaften beteiligt sein, steht es diesen frei, allfällige aus Europarecht herrührende Kapitalertragsteuerrückerstattungsansprüche aus eigenem…
…Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25%igen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der Besteuerung unterliegen (dies ist in den Fällen der "Kurzläufer" gemäß…
…das Kapitalvermögen und die Kapitalerträge dem Privatvermögensbereich des deutschen Kommanditisten zuzurechnen sind, würde gemäß § 98 Z 5 EStG keine KESt-Pflicht in Österreich bestehen; und Deutschland wäre diesfalls gemäß Artikel 11 (bzw. 10a des revidierten Abkommens) berechtigt, die österreichischen Kapitalerträge der deutschen Besteuerung zu unterziehen.…
…das Kapitalvermögen und die Kapitalerträge dem Privatvermögensbereich des deutschen Kommanditisten zuzurechnen sind, würde gemäß § 98 Z 5 EStG keine KESt-Pflicht in Österreich bestehen; und Deutschland wäre diesfalls gemäß Artikel 11 (bzw. 10a des revidierten Abkommens) berechtigt, die österreichischen Kapitalerträge der deutschen Besteuerung zu unterziehen …
…Verpflichtung zur Quellensteuerherabsetzung eingegangen ist. Nur dann, wenn der ausländische Investmentfonds mit den österreichischen Kapitalerträgen einer tatsächlichen Besteuerung unterliegt, wenn sonach die oben beschriebene DBA-Auslegung nicht zur einem mit dem Investmentfondsgesetz unvereinbaren unbesteuerten Durchfluss in die Hände der Fondsteilhaber führt, wird von einer Aliquotierung…
…dann unterliegen die von der Privatstiftung bezogenen Kapitalerträge nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 KStG 1988 keiner Besteuerung; erst bei Zuwendung an den US-Begünstigten fällt inländische Kapitalertragsteuer an, die jedoch auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-USA von der inländischen Besteuerung freizustellen ist…
…der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages im Ausland einerseits und des Vermögenswertes im Fall des Erbüberganges in Österreich andererseits kein Fall einer internationalen Doppelbesteuerung gesehen werden, die gemäß § 48 BAO einer Ausgleichsmaßnahme zugänglich ist. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt nicht einmal eine doppelte Besteuerung des…
…Personengesellschaft mit in- und ausländischen Gesellschaftern als "teilansässig" behandelt wird. Es wird daher kein Einwand dagegen zu erheben sein, wenn die gebündelt an eine US-Personengesellschaft fließenden Kapitalerträge auf Grund eines von der US-Personengesellschaft selbst gestellten Antrages von der Besteuerung in Österreich abkommenskonform entlastet…
…Recht (Art. 23 Abs. 3 DBA-Malta) von der Besteuerung in Österreich freizustellen. Die nach Italien weiterausgeschütteten Gewinne sind gemäß § 94a EStG 1988 von der inländischen Kapitalertragsbesteuerung freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn sich die tatsächliche Geschäftsleitung der österreichischen Holdinggesellschaft in Italien befindet. In einem…
…der Regel keiner inländischen Besteuerung; nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG könnte insoweit Steuerpflicht eintreten, als die Versicherungsleistung die eingezahlten Versicherungsprämien übersteigt. Eine andere Rechtslage würde gelten, falls der schweizerischen Fürsorgeeinrichtung der Status einer "ausländischen Pensionskasse" im…