…Unterlassung des Steuerabzuges. Gemäß § 138 BAO sind nicht nur Abgabepflichtige, sondern auch Abfuhrpflichtige zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest…
…Unterlassung des Steuerabzuges. Gemäß § 138 BAO sind nicht nur Abgabepflichtige, sondern auch Haftungspflichtige zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest…
…bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen eine "erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen…
…zu adaptieren. Dementsprechend müssen auch die im österreichischen Recht verankerten Liebhabereigrundsätze auf Auslandsaktivitäten angewendet werden. Eine Berücksichtigung der Sonderausgabe des Verlustvortrages für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie wird nur im Billigkeitsweg in Einzelfällen zur Beseitigung von Härtesituationen, nicht daher bei Steuersparmodellen, zugelassen…
…Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO durch Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung zu entlasten (EAS 1555). Auch für den Erbübergang des Kapitalvermögens kann eine Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung in Anwendung der Steuerfreistellungsmethode erfolgen. Dies deshalb, weil nach…
…das Wort "nur" in Art. 23 Abs. 1 DBA-Malta zum Ausdruck gebracht. Somit findet Art. 23 Abs. 1 in Bezug auf die von Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta erfassten Einkünfte keine Anwendung. Die in Art. 23 Abs. 2 DBA-Malta vorgesehene Anrechnungsmethode findet…
…Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird das österreichische Bauunternehmen bloß als Subunternehmer eines Generalunternehmers tätig und wird nur der Generalunternehmer, nicht aber…
…3 Abs. 2 für Österreich und die damit verbundene Auslösung des dem Art. 23 DBA-D innewohnenden Mechanismus zur Beseitigung der vom Qualifikationskonflikt verursachten Doppelbesteuerung nicht unterbinden (zur abkommensrechtlichen Lösung von Qualifikationskonflikten, die durch unterschiedliches innerstaatliches Recht verursacht werden, siehe Z 32.1 ff OECD…
…Nachversteuerung von im Verlustausgleichsweg in Deutschland berücksichtigen Österreich-Verlusten vornimmt, wird hiedurch die Wirkung einer Doppelbesteuerung herbeigeführt (denn die Wirkung einer Doppelbesteuerung tritt nicht nur bei doppelter Besteuerung der Erträge, sondern auch bei doppelter Nichtberücksichtigung der mit der Einnahmenerzielung verbundenen Aufwendungen ein). Zur Beseitigung einer…
…eine Entlastung von der "juristischen Doppelbesteuerung", nicht aber von einer "wirtschaftlichen Doppelbesteuerung" zu vermitteln. Die in Neuseeland von den nichtabzugsfähigen Zinsen erhobene Steuer trifft den Gewinn der neuseeländischen Tochtergesellschaft, der aber nicht Gegenstand der österreichischen Körperschaftsteuer ist. Um in diesem Fall eine Beseitigung der wirtschaftlichen…
…in dieser Frage das alte DBA auszulegen ist, ist derzeit nicht eindeutig beantwortbar. Unter EAS 1196 wurde in einer vom Wortlaut getragenen Abkommensauslegung die abkommensrechtliche Beseitigung der Steuerpflicht in Österreich verneint. In einer Nachfolge-EAS (EAS 1496), die allerdings einen völkerrechtlich privilegierten Ehemann einer CTBTO…
…In bestimmten, taxativ aufgezählten Fällen wird allerdings nicht die Anrechnungs-, sondern die Freistellungsmethode zur Beseitigung der Doppelbesteuerung angewendet, vorausgesetzt dass die ausländische Steuerbelastung der nach österreichischem Recht ermittelten Einkünfte eine Durchschnittsteuerbelastung von 15% übersteigt. Welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anwendung gelangt, orientiert sich…
…ergeben, weil auf österreichischer Seite OECD-konform nur die Tage des physischen Aufenthaltes, auf russischer Seite hingegen die vertraglich vorgesehenen Entsendungszeiten gezählt werden, würde österreichischerseits für eine Beseitigung dieser Doppelbesteuerung gesorgt werden. Vorsorglich wird aber darauf hingewiesen, dass die 183-Tage-Regel des Art. 11…
…48 BAO gestützten Bescheid eine Anrechnung südafrikanischer Quellensteuern auf die von den Lizenzgebühren erhobene österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer zuzulassen. Das mit Südafrika in Verhandlung stehende Doppelbesteuerungsabkommen wird ebenfalls für südafrikanische Quellensteuern auf Lizenzgebühren die Anrechnungsmethode für die Beseitigung der Doppelbesteuerung vorsehen. Wann es zum Abschluss des…
…des neuen DBA Argentinien nur auf die nach seinem Wirksamkeitsbeginn entstandenen stillen Reserven anwendbar (zur Dokumentation des gemeinen Werts siehe EAS 3402). Die vorher akkumulierten stillen Reserven bleiben von der Bestimmung unberührt und somit weiterhin im Fall der späteren Veräußerung der Beteiligung gemäß § 98 Abs…
…des Diplomaten zu einer umfassenden Steuerbefreiung verpflichtet ist. Auf Grund von § 26 Abs. 3 BAO unterliegt daher der Diplomat auch während der Auslandsentsendungszeiten der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich und ist in Österreich ansässig. Eine Beseitigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Inanspruchnahme der Begünstigungen der "Zweitwohnsitzverordnung" ist…
…an eine österreichische Tochtergesellschaft erfolgt wäre, wird nicht nur aus wirtschaftlichen und standortpolitischen Gründen, sondern auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht eine Beseitigung dieser Doppelbesteuerung anzustreben sein. Das BM für Finanzen ist daher bereit, auf Grund eines ausreichend begründeten Antrages ein auf § 48 BAO gestütztes Entlastungsverfahren zum…
Wird Verlusten, die eine deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer KG-Beteiligung in Österreich in den Jahren 1988 und 1989 erlitten hat, auf der Grundlage von § 102 EStG 1988 die Verlustvortragsfähigkeit in Österreich versagt und nimmt Deutschland (nachdem es in den Jahren 1988 und 1989 den Verlustausgleich…
…40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können…
…der Einkünftezurechnung stets umfangreiche Ermittlungshandlungen. Es liegt in der Entscheidungssphäre des zuständigen Finanzamtes, ob es seine Ressourcen für Erhebungsmaßnahmen einzusetzen vermag, wenn es um die Beseitigung der Steuermehrbelastungsfolgen einer selbst gewählten Umweggestaltung über ein als Steueroase bekanntes Gebiet geht. Bundesministerium für Finanzen, 11. Dezember 2007