…wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte in seiner Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung die Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nach …
…versichert waren, konnte bei der Agrarbezirksbehörde Br. - diese Dienststelle ist auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Katastrophenschäden (Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996) zuständig für die Elementarschadensabwicklung in V. - ein durch die Standortgemeinde bestätigter Antrag auf Beihilfe einbracht werden. Nach Besichtigung…
…Dinge herausfallen. In diesem Sinn stellen unvorhersehbare Schadensereignisse größeren Umfangs, die für den Steuerpflichtigen eine unabwendbare Vermögenseinbuße nach sich ziehen, eine außergewöhnliche Belastung dar. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katstrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbeondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs…
…Kommentar, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle). Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt nur nach Naturkatastrophen in Betracht (VwGH 19.2.1992, 87/14/0116). Dabei muss es sich um außergewöhnliche Schadensereignisse handeln, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen…
…abgelehnt." In der in der Folge ergangenen Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass die beantragten Kosten der Beseitigung von Katastrophenschäden keine Berücksichtigung finden konnten, da trotz mehrmaliger Aufforderungen keinerlei Belege wie Rechnungen von befugten Unternehmern vorgelegt worden seien…
…vorliegenden Fall würden daher Aufwendungen zur Beseitigung von "Katastrophenschäden" nicht vorliegen, da Versicherungszahlungen in Höhe eines allfälligen (Unwetter)Schadens geleistet worden seien. Die Versicherung habe auf Grund der Schadens- und Befundaufnahme laut Gutachten dem Bw. eine Gesamtschadenssumme in Höhe von 4.580,96 € ersetzt…
…hat, er hat damit bewusst in Kauf genommen, dass er die im Gegenstandsfalle behaupteten "offenen" Schadensaufwendungen aus seinem eigenen Einkommen "freiwillig" bestreiten muss. Nur notwendige Aufwendungen, die unmittelbar zur Beseitigung von Schadensfolgen verausgabt werden, sind als außergewöhnlich und zwangsläufig erwachsen im Sinne des § 34 Abs…
…werden: - "Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten." (BGBl I 2002/155 ab 2002). In Anlehnung an die bereits durchgeführten Ermittlungen liegt im gegenständlich zu beurteilenden Berufungsfall jedenfalls ein Katastrophenschaden im Sinne der oben genannten Gesetzesstelle…
…Sommer 2002) nicht der Hauptwohnsitz, sondern bloß der Nebenwohnsitz der Bw. war. Auch Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig erwachsen. Bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens trifft dies nur dann zu, wenn sich der Steuerpflichtige den…
4.4.3.3 Behandlung von Entschädigungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern Rz 679a: 1. Die Entschädigungen fallen dem Grund nach unter § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988: Entschädigungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 16 EStG…
…Gründen nicht entziehen kann (§ 34 Abs. 3). Gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Voraussetzungen des …
…weil im vorliegenden Fall, aus den dargestellten Gründen, keine Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden im Sinne des § 34 Abs. 6 EStG 1988 vorliegen. Hinsichtlich der Ermessensausübung wird auf die Begründung des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung vom 21.2.2008 verwiesen. Aus den genannten Gründen war…
…gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision zulässig, da zu der gegenständlichen Rechtsfrage (Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden an einem Zweitwohnsitz als außergewöhnliche Belastung im Sinne des EStG 1988) eine völlig einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fehlt. Wien, am 19. Dezember 2014
…Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. … (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. …" Um eine allfällige außergewöhnliche Belastung durch einen Katastrophenschaden berücksichtigen zu können…
…auszumalen. Die dafür angefallenen Kosten von 918 Euro können nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 berücksichtigt werden, weil es sich bei diesen Kosten nicht um Aufwendungen zur Beseitigung eines Katastrophenschadens handelt. Die Aufwendungen für das Ausmalen der übrigen Wände des Stiegenhauses…
…726,17 €) * 730,00 € / 14.500,00 € Kirchenbeitrag | - 612,89 € - 100,00 € | Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden | - 8.260,00 € | Einkommen | 29.753,28 € | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | 7.822…
…das Finanzamt die tatsächlichen Kosten für die Eigentumswohnung in Wien wie in der Berufung beantragt als Kosten der doppelten Haushaltsführung. Die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung lehnte das Finanzamt weiterhin ab. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden komme nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-…
…Bewertung des eingetretenen Schadens erfolgt, an der die Schadensabgeltung - ohne eine ausdrückliche Zweckwidmung im Bezug auf den zugewendeten Betrag zu enthalten - anknüpft." Die Fassung ab der Veranlagung 2005 sehe hingegen ausdrücklich vor, dass steuerfreie Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG…
…der „Beseitigung“ von Naturkatastrophen. Maßnahmen, die als Verbesserung gegenüber dem Zustand vor dem Schadensfall angesehen werden, dürfen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (vgl. die Ausführungen in Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Kommentar, Bd. III C, Anm. 2 zu § 34 Abs. 6 bis 8, Stichwort: Katastrophenschäden…
…durch Witterungseinflüsse und Bodenbeschaffenheit begünstigt, kann daher nicht als Katastrophe im Sinne dieser Definition verstanden werden. Daher sind schon aus diesem Grund keine der im Zusammenhang mit der Stützmauer getätigten Aufwendungen solche zur Beseitigung von Katastrophenschäden. Hinsichtlich des vom Bf. im Vorlageantrag in eventu gestellten…