…dann ist zu beachten, dass dadurch das österreichische Besteuerungsrecht an den Anteilen der Ö-GmbH - und somit an den stillen Reserven am unbeweglichen Vermögen - aufgrund von Art. 13 Abs. 3 DBA Liechtenstein verloren geht. Während nämlich im Anwendungsbereich des DBA Deutschland durch Art. 13 Abs…
…der Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerbefreiung einer Gewinnausschüttung an eine ausländische Muttergesellschaft durch eine Ansässigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Schüttet daher eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren Gewinn an ihre ausländische Muttergesellschaft aus, dann kann diese Gewinnausschüttung kapitalertragsteuerfrei erfolgen, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der Muttergesellschaft durch einen EU-Staat vorliegt. Wird im…
…können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs…
…Vorschriften im Sinn von § 1 UmgrStG. stattgefunden hat, dann fällt dieser Vorgang in den sachlichen Anwendungsbereich österreichischen Umgründungssteuergesetzes; denn der dies verhindernde Ausnahmetatbestand, dass stille Reserven der inländischen Besteuerung entgleiten, liegt bei Verschmelzung zweier beschränkt steuerpflichtiger Auslandskapitalgesellschaften nicht vor. Da die übernehmende Kapitalgesellschaft nach österreichischem…
…Haushaltseinnahmen der ausländischen Steuerverwaltung erhöht hat, dann sollten folgerichtig die durch die Abschreibung dieser stillen Reserven in den Händen des Anteilserwerbers verursachten Steuermindereinnahmen von derselben Steuerverwaltung getragen werden. Denn es erschiene nicht sachgerecht, dass eine grenzüberschreitende Verschmelzung einer Konzerntochtergesellschaft mit einer anderen Konzerngesellschaft, die nach…
…stillen Reserven nach inländischem Recht der beschränkten Steuerpflicht zu unterziehen sind. Dieses inländische Besteuerungsrecht wird - abweichend von den OECD-Grundsätzen - durch Artikel 13 Abs.3 lit. a DBA-Frankreich nicht unterdrückt. Bei dem Umwandlungsvorgang geht daher nicht auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens die Steuerhängigkeit der in…
…samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden, dass im Fall einer vom österreichischen Firmenbuch protokollierten Verschmelzung einer ausländischen Tochtergesellschaft auf die inländische Muttergesellschaft angesichts der Maßgeblichkeit des Handels- und Firmenbuchrechts die Anwendbarkeit von Artikel I des Umgründungssteuerrechtes (und damit die Verlustvortragsfähigkeit nach österreichischem Recht) dem Grunde nach anerkannt wird. 18. November…
…nach dem Wegzug in die Schweiz entstanden sind. Wurden die stillen Reserven im Vermögen der Gesellschaft zum Wegzugszeitpunkt nicht evidenziert (weil es sich zum Wegzugszeitpunkt ja noch um eine Kapitalgesellschaft gehandelt hat) bzw. sind diese nicht mehr feststellbar, bestehen keine Bedenken, auf die Wertsteigerung der…
…Tochtergesellschaft im EU-Ausland verschmolzen, fällt diese Umgründung schon vor der bevorstehenden Novellierung des Art. I UmgrStG zur Anpassung des SEG unter § 1 des genannten Gesetzes, wenn bzw. soweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich bestehen bleibt. Da im Falle einer operativen übertragenden Kapitalgesellschaft nach der…
…deutsche Holding 2 im Rahmen einer Umwandlung, sodann handelsrechtliche - nicht steuerrechtliche - Aufwertung in Deutschland und schließlich - steuerfreie - Ausschüttung an die Holding 1; Holding 2 kann ihre "Auslandsbeteiligung" nach deutschem Steuerrecht steuerfrei weiterverkaufen und ist durch das DBA-Deutschland sodann in Österreich vor der Besteuerung geschützt…
…die kanadische Gesamtrechtsnachfolgerin die Bermuda-Beteiligung nach Ablauf des März 1996 in eine österreichische Kapitalgesellschaft einbringt. In einem derartigen Fall wird die für die Gebühren- und Kapitalverkehrssteuerfreiheit erforderliche zweijährige Frist des § 22 Abs. 3 UmgrStG. für den Gesamtrechtsnachfolger unter Einbeziehung der Besitzzeit des Vorbesitzers berechnet …
…deutsche KG Nachfolgerechtsträger, sondern es sind dies deren Gesellschafter. Ihnen ist daher auch die Fiktivgewinnausschüttung nach § 9 Abs. 6 UmgrStG zuzurechnen (vgl. auch EAS 250). Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf § 7 Abs. 3 UmgrStG, wonach steuerrechtlicher Rechtsnachfolger der Hauptgesellschafter (§ 2 Abs. 1 UmwG…
…b bezieht sich lediglich auf eine Gewinnerzielung, für die der Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft (hier: Frankreich) einen Besteuerungsaufschub gewährt. Dieser Besteuerungsaufschub wurde aber nur für den Umgründungsvorgang des Jahres 5, nicht aber für den im Jahr 10 stattfindenden Veräußerungsvorgang gewährt, sodass dieser Vorgang des Jahres 10…
…aber - wie erwähnt - keine Ausstrahlwirkung auf die im innerstaatlichen Recht begründete Kommunalsteuerpflicht. Auch aus dem Umstand, dass die Kommunalsteuer als Nachfolgesteuer der nach Artikel 2 vom DBA-Anwendungsbereich erfassten Lohnsummensteuer ebenfalls in den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens fällt, ist im gegenständlichen Zusammenhang nichts zu gewinnen…
…treten. Nach österreichischem Recht ist die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre abschreibbar. Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der ausländischen Bankenbetriebstätte oder bei der Gewinnermittlung des österreichischen Hauptsitzes der österreichischen Banken-AG zu berücksichtigen ist, wird…
…wonach die Anwendung der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu versagen sind, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im zeitlichen Zusammenhang mit den österreichischen Umgründungsvorgängen stattfindet. 17…
…Unbeachtlichkeit rückwirkender Gestaltungen keine steuerliche Relevanz zukommen. Mithin werden nur jene aliquoten Verluste Berücksichtigung finden können, die im Jahr nach dem Anteilserwerb angefallen sind, sonach frühestens ein aliquoter Verlustanteil des Jahres 2002. 06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Beteiligung von dem britischen Gesellschafter lukriert wird, gemäß Artikel 13 Abs. 4 DBA-Großbritannien nicht mehr gemäß § 98 Abs. 1 Z. 8 EStG in Österreich besteuert werden kann. Sollte bei dem Umgründungsvorgang nach britischem Recht stille Reserven aufgedeckt und besteuert werden, dann hätte der…
…in das Betriebsvermögen der österreichischen Nachfolge-KG über, sondern stellen (betriebliche oder private) Kapitaleinkünfte der Gesellschafter dar. Dieser internationale Kapitaleinkünftefluss unterliegt gemäß dem DBA-Deutschland sowohl im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters (Deutschland) als auch im Quellenstaat (Österreich) der Besteuerung. Die österreichische Quellensteuer ist nach den Abkommensbestimmungen…