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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 899

Einbringung einer kanadischen Bermuda-Beteiligung in eine österreichische Kapitalgesellschaft nach einer Fusion

geltende FassungEAS-AuskunftP 8/9-IV/4/96vom 03.07.1996

Wortlaut laut Findok

  Hat eine kanadische Kapitalgesellschaft im März 1994 eine Tochtergesellschaft auf den Bermudas gegründet und wurde diese kanadische Kapitalgesellschaft im Oktober 1995 mit 5 anderen kanadischen Gesellschaften zu einer einzigen kanadischen Kapitalgesellschaft fusioniert, die nun nach kanadischem Recht als Gesamtrechtsnachfolgerin auftritt, dann findet das Umgründungssteuergesetz Anwendung, wenn die kanadische Gesamtrechtsnachfolgerin die Bermuda-Beteiligung nach Ablauf des März 1996 in eine österreichische Kapitalgesellschaft einbringt. In einem derartigen Fall wird die für die Gebühren- und Kapitalverkehrssteuerfreiheit erforderliche zweijährige Frist des § 22 Abs. 3 UmgrStG. für den Gesamtrechtsnachfolger unter Einbeziehung der Besitzzeit des Vorbesitzers berechnet (Schwarzinger/Wiesner, Umgründungsleitfaden, Seite 163, sowie Wundsam/Zöchling/Huber/Kuhn, Umgründungssteuergesetz, Seite 239). 3. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Beteiligung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 8/9-IV/4/96
Stammnummer
15612
Gültig
03.07.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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