Findok · EAS-Auskünfte
EAS 899
Einbringung einer kanadischen Bermuda-Beteiligung in eine österreichische Kapitalgesellschaft nach einer Fusion
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/9-IV/4/96vom 03.07.1996
Wortlaut laut Findok
Hat eine kanadische Kapitalgesellschaft im März 1994
eine Tochtergesellschaft auf den Bermudas gegründet und wurde diese
kanadische Kapitalgesellschaft im Oktober 1995 mit 5 anderen kanadischen
Gesellschaften zu einer einzigen kanadischen Kapitalgesellschaft fusioniert, die
nun nach kanadischem Recht als Gesamtrechtsnachfolgerin auftritt, dann findet
das Umgründungssteuergesetz Anwendung, wenn die kanadische
Gesamtrechtsnachfolgerin die Bermuda-Beteiligung nach Ablauf des März 1996
in eine österreichische Kapitalgesellschaft einbringt.
In einem derartigen Fall wird die für die
Gebühren- und Kapitalverkehrssteuerfreiheit erforderliche zweijährige
Frist des § 22 Abs. 3 UmgrStG. für den Gesamtrechtsnachfolger unter
Einbeziehung der Besitzzeit des Vorbesitzers berechnet (Schwarzinger/Wiesner,
Umgründungsleitfaden, Seite 163, sowie Wundsam/Zöchling/Huber/Kuhn,
Umgründungssteuergesetz, Seite 239).
3. Juli
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 22 Abs. 3 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/9-IV/4/96
- Stammnummer
- 15612
- Gültig
- 03.07.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF