Mit der Frage, wie die in Artikel 20 DBA-Italien vorgesehene Frist von zwei Jahren zu berechnen ist, bei deren Nichtüberschreitung ausländische Gastprofessoren Steuerfreiheit im Gastland genießen, hat sich bereits EAS 756 befasst. Der Sinn dieser Bestimmung liegt darnach darin, dass kurzfristige Gastprofessuren im Nichtansässigkeitsstaat…
Übernimmt ein österreichisches Unternehmen von einem türkischen Generalunternehmer den Auftrag, Windanlagen zu montieren und wird mit dieser Montagearbeit am 9.3.2010 begonnen, dann endet die zur Betriebstättenbegründung führende 6-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für…
Für die Beurteilung, ob die Jahresfreigrenze gemäß Art. 17 DBA-USA von US-$ 20.000,- in Österreich überschritten ist, sind die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Es bedarf keiner Prüfung, ob möglicherweise nach US-Recht eine Besteuerung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt…
Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des österreichisch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens begründet eine Bauausführung (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Bauüberwachung) nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer 6 Monate überschreitet (lit. a); das Gleiche gilt für Dienstleistungen, die durch Arbeitnehmer des Unternehmens erbracht werden (lit. b…
…Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) 60.925 Euro, dann entspricht dies einer ausländischen Durchschnittsteuerbelastung von 16,65%. Eine Rechtfertigung, die österreichischen Sonderzahlungen bei der Berechnung außer Ansatz zu lassen und sie sonach von den entlastungsfähigen Einkünften abzuspalten, wäre nur dann gegeben, wenn diese Sonderzahlungen im Ausland keiner…
Die "183-Tage-Klausel" des DBA-Japan entspricht noch der Fassung des OECD-Musterabkommens vor 1992. Maßgebend ist danach die Entsendungsdauer pro Kalenderjahr (vorausgesetzt, dass auch in Japan das "Steuerjahr" mit dem "Kalenderjahr" gleichgesetzt wird). Wird daher ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens vom 2.7…
Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…
Gemäß Artikel 20 DBA-Italien sind italienische wissenschaftliche Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der…
Ausländische Steuern sind nach den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei der Besteuerung im Ausland angesetzt worden sind, ist hierbei ohne Belang. Beteiligt sich daher ein in Österreich ansässiger…
…wobei an die Steueroasengesellschaft Zinsen in Höhe von 9 weiterzuleiten sind. In diesem Fall würde die "50%-Grenze" nicht überschritten und es stünde Abkommensberechtigung zu, wollte man diese Grenze von den Gesamteinnahmen berechnen. Denn von den Gesamteinnahmen von 100 werden bloß 9, sonach bloß 9%…
…Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen Fassung des OECD-Musterabkommens 1992 ausgestaltet: darnach wird nicht mehr auf die Entsendungszeit im jeweiligen Kalenderjahr, sondern auf die Entsendungszeit innerhalb eines ab jeder Einreise stets neu beginnenden 12-Monatszeitraumes abgestellt. Wenn daher…
Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von ca. S 21 Mio. geleistet und gleichzeitig eine Darlehensrückzahlung von rd. S 80 Mio…
Bei Berechnung der 183-Tage-Frist in Abkommen, die in den hier wesentlichen Belangen dem Art. 15 Abs. 2 OECD-MA folgen, kommt es auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat an, wobei Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt (Z 5 des…
…versteuernde Einkünfte | 100.000 | | 0 | in Staat A zu versteuernde Einkünfte | 400.000 | 30% | 120.000 Folgender Berechnungsmodus wäre hingegen vom Abkommen nicht gedeckt: | | Einkünfte | % | Steuer (A) | Gesamteinkünfte | 500.000 | 30…
Wird die Dienstnehmerin der österreichischen Tochtergesellschaft eines schwedischen Konzerns zu einer US-Konzerngesellschaft entsandt, dann erlangen die USA an den auf die Entsendungszeit entfallenden Bezugsteilen ein Besteuerungsrecht, sobald in dem ab dem jeweiligen Einreisetag beginnenden 12-Monatszeitraum der Aufenthalt in den USA 183 Tage überschreitet…
Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer von seinem inländischen Arbeitgeber, einer inländischen Industrieanlagenbaugesellschaft, in die Sowjetunion entsandt, dann sind die hiefür zufließenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR i.V. mit dem zu diesem Abkommen abgeschlossenen Briefwechsel in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung…
Die von der OECD-Staatengemeinschaft als richtig erkannte Berechnungsmethode für die Ermittlung der 183-Tage-Frist bei Arbeitnehmerauslandsentsendungen, die mit BMF-Erlass vom 18. November 1991, AÖF Nr. 331/1991, veröffentlicht wurde, wird von Österreich auch in jenen Abkommen angewendet, die mit Nicht-OECD…
…Verhältnis zu allen Republiken angewendet, die auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR bestehen. Gesonderte Berechnung der Baustellenfrist für jeden am Bauvorhaben Beteiligten: Werden auf einer Baustelle auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion sowohl ein österreichischer Generalunternehmer als auch österreichische Subunternehmer tätig, so ist für jeden…
… Artikel 9 Abs. 5 lit. c DBA(Erb)-USA erteilt Österreich die Berechtigung, die auf Grund des Abkommens von der Besteuerung freizustellenden Vermögenswerte bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf das übrige Vermögen entfällt, zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt). Diese Berechtigung gilt indessen nach dem Abkommenswortlaut nur…
…gemäß Artikel 15 Abs. 3 des Abkommens wird aber die im österreichischen innerstaatlichen Recht zwingend vorgesehene Einbeziehung der deutschen Sozialversicherungspensionen in die Berechnung des in Österreich zur Anwendung gelangenden Steuersatzes nicht außer Wirksamkeit gesetzt. Das BM für Finanzen kann daher nicht allein deshalb in Anwendung…