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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1694

183-Tage-Berechnung bei Auslandsentsendung in die USA

geltende FassungEAS-AuskunftD 299/1-IV/4/00vom 27.07.2000

Wortlaut laut Findok

Wird die Dienstnehmerin der österreichischen Tochtergesellschaft eines schwedischen Konzerns zu einer US-Konzerngesellschaft entsandt, dann erlangen die USA an den auf die Entsendungszeit entfallenden Bezugsteilen ein Besteuerungsrecht, sobald in dem ab dem jeweiligen Einreisetag beginnenden 12-Monatszeitraum der Aufenthalt in den USA 183 Tage überschreitet. Ist es nun so, dass sich die Dienstnehmerin bei fünf Entsendungen im Jahr 1999 nur 144 Tage in den USA aufgehalten hat, dass aber in dem mit der ersten Einreise (26.5.1999) beginnenden 12monatigen Beobachtungszeitraum die Aufenthaltsdauer 183 Tage überschritten hat, weil sie mit Jahresbeginn 2000 in die Dienste der US-Gesellschaft gewechselt und folglich ab diesem Zeitpunkt ihren Hauptwohnsitz in die USA verlegt hat, dann kann den USA die Berechtigung zur steuerlichen Erfassung der 1999 auf die US-Tätigkeit entfallenden Bezugsteile nicht abgesprochen werden. Sind die USA aber im Jahr 1999 steuerberechtigt, dann besteht für Österreich gemäß Artikel 22 Abs. 3 lit. a des Abkommens die Verpflichtung zur Anrechnung der abkommensgemäß in den USA erhobenen Steuer. Es wird daher empfohlen unter Vorweis dieser Rechtsauskunft die Angelegenheit mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) zu besprechen, der bei allfälligen in dieser EAS-Auskunft nicht mitbedachten und zu einer anderen Lösung führenden Sachverhaltsgegebenheiten mit der Abteilung IV/4 des BM für Finanzen Kontakt aufnehmen wird. 27. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Auslandsentsendung183-Tage-Frist183-Tage-Klausel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
D 299/1-IV/4/00
Stammnummer
2724
Gültig
27.07.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF